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ᐅ Siemens Studioline - habe ich alle "Montagsgeräte" erhalten?


Erstellt am: 13.07.23 10:03

Yaso2.013.07.23 13:29
RotorMotor schrieb:

Der Händler muss Gewährleistung geben.
Der Kunde kann wählen zwischen Reparatur und Austausch.
Ich würde einfach Mal Austausch verlangen.

Die Spülmaschine und Mikrowelle waren ja quasi ab Inbetriebnahme gestört und trotzdem wurden wir auf die Nachbesserung hingewiesen. Einfach auswählen geht nicht, dann hätte ich ja das Theater nicht mitgemacht 🙂
Allthewayup schrieb:

Genau aus diesem Grund überlegen wir doch noch weg von den Studio Line Geräten hin zu Miele & Co. zu wechseln. Aber ob uns dort das alles erspart bleibt ist fraglich. Nehmen sich doch mittlerweile alle nicht mehr viel was die Qualität angeht. Am Preis jedoch schon, was für Siemens sprechen würde.

Unser kochfeld ist das ez907kzy1e, die UVP ist heftig. Wie viel wir letztlich im Rahmen der Verrechnung/Kombi mit den anderen Geräten bezahlt haben, weiß ich nicht. Allerdings muss ich persönlich sagen, dass ich das Kochfeld, auch ohne die technischen Probleme, nicht erneut kaufen würde. Falls solch ein Kochfeld bei euch in der näheren Auswahl steht, würd ich dir die Gründe erläutern.

Was wirklich unschlagbar ist, ist der Backofen, der hält was er verspricht und liefert top Ergebnisse.

Die Spülmaschine: SN87Y801BE kann ich auch nicht empfehlen 😉

Falls ich die Geräte über ein Kleinanzeigen Portal loswerden würde, wäre meine nächste Wahl Miele. Bei der Auswahl der aktuellen Geräte war für uns Siemens aus optischen Gründen ansprechender als Miele. Diesmal würde ich die Optik eher nachrangig betrachten 🙂
RotorMotor13.07.23 13:36
,

Einfach mal § 439 Absatz 1 Baugesetzbuch lesen.

Da wird eindeutig ein Wahlrecht eingeräumt.
Klar, muss man nochmal klären, ob das unverhältnismäßig ist und co., aber das Wahlrecht steht erstmal.
Und das hat der Verkäufer zu erfüllen, nicht der Hersteller.
Hatte da schon ein paar mal Auseinandersetzung mit teilweise sehr großen Händlern, die angeblich von diesem Gesetz noch nie gehört haben und mich zu einer Reparatur drängen wollten.

Disclaimer: Keine Rechtsberatung meinerseits.
Allthewayup13.07.23 14:33
Das ist ja genau der Punkt - die Verhältnismäßigkeit. Zu 99% ist es eben Unverhältnismäßig einen neuen Geschirrspüler zu verlangen weshalb der Verkäufer auf den Reparaturversuchen bestehen wird. Demnach wirst du häufig kein neues Küchengroßgerät geliefert bekommen sondern einen Techniker erwarten dürfen.

Dass es ihn gibt hatte ich nicht vergessen, jedoch ist er nicht die gängige Praxis. Darum ist im Paragraf 437 (hab kurz nachgeschaut) der Nachbesserung auch der Vorrang eingeräumt.
Mit dem 439 „Türen einzutreten“ wird selten von Erfolg gekrönt sein eben aus Gründen der Verhältnismäßigkeit. Wohl auch nicht in diesem Beispiel des TE. Aber Grundsätzlich hast du Recht mit dem was du sagst. Viele VK kennen ihn nicht da er so gut wie nie Anwendung findet, zumindest nicht im Verkaufsraum, wohl eher auf dem Papier wenn es bereits eskaliert ist.
Allthewayup13.07.23 14:36
Yaso2.0 schrieb:

…Unser Kochfeld ist das ez907kzy1e,…

…Die Spülmaschine: SN87Y801BE kann ich auch nicht empfehlen 😉

danke für die Typbezeichnungen, ich prüfe das definitiv mal nach.
Mahri2313.07.23 14:38
Yaso2.0 schrieb:

Hmm blöd von mir, an die Protokolle habe ich nicht gedacht, weil er alles am Tablet gemacht hat und ich auch nichts unterschreiben musste..
war bei uns auch so. Nur habe ich auf diese Rep.-Protokolle immer genau geachtet und mir zusenden lassen. Ging auch per Mail. 😉

Ich kann die fast "aktuellen" Miele Geräte auch nur empfehlen. Gefallen uns um längen besser als die Siemens Geräte.
Hätten eventuell auch gern eine Miele Backröhre genommen. Nur kannten wir die Siemens Röhre schon aus unserer vorherigen Küche und waren damit sehr zufrieden. Über den Geschirrspüler und das Kochfeld kann ich nichts zu Siemens sagen. Da fiel unsere Wahl schon vorher auf die Miele Produkte.
RotorMotor13.07.23 15:34
Allthewayup schrieb:

Das ist ja genau der Punkt - die Verhältnismäßigkeit. Zu 99% ist es eben Unverhältnismäßig einen neuen Geschirrspüler zu verlangen weshalb der Verkäufer auf den Reparaturversuchen bestehen wird.
Darüber kann man sicherlich streiten.
Die Unverhältnismäßigkeit wäre aber erstmal nachzuweisen.
Wenn ein Techniker kommen kann, das Gerät ausbauen kann, ein paar Stunden daran rumschrauben, es dann wieder einbauen kann.
Dann erscheint mir der Aufwand es zu tauschen erstmal nicht all zu groß.
Wir reden hier ja immerhin von Massenware und nicht einem Unikat, das schwer zu beschaffen wäre.

Allthewayup schrieb:

Dass es ihn gibt hatte ich nicht vergessen, jedoch ist er nicht die gängige Praxis. Darum ist im Paragraf 437 (hab kurz nachgeschaut) der Nachbesserung auch der Vorrang eingeräumt.
Dann schau doch nochmal etwas länger nach.
Dann sticht der Unterschied zwischen Nacherfüllung und Nachbesserung(die es im rechtlichen Sinne gar nicht gibt) vielleicht auf.
Und dann wird klar, dass es nur auf 439 verweist, dass wieder das Wahlrecht zwischen Austausch und Reparatur einräumt!
Allthewayup schrieb:

Mit dem 439 „Türen einzutreten“ wird selten von Erfolg gekrönt sein eben aus Gründen der Verhältnismäßigkeit. Wohl auch nicht in diesem Beispiel des TE. Aber Grundsätzlich hast du Recht mit dem was du sagst. Viele VK kennen ihn nicht da er so gut wie nie Anwendung findet, zumindest nicht im Verkaufsraum, wohl eher auf dem Papier wenn es bereits eskaliert ist.
Man sollte seine Rechte schon kennen.

Vor allem, wenn man die überteuerte Studio Line gekauft hat.
Die sich eigentlich nur durch den guten Support des Studios unterscheiden sollte.
Wenn das Studio sich dann aber komplett aus der Verantwortung zieht und sagt, dass man da aber Pech mit Montagsgeräten hatte, finde ich das schon ziemlich frech!
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