Schwierig zu bebauendes Grundstück - ist es den Kaufpreis wert?

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Tigerlily

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@almaron das Grundstück wird schon seit 11/24 angeboten direkt vom Eigentümer, aus der Hand gerissen wird es ihm offensichtlich nicht gerade. Parallel bietet es ein Makler an für verschiedene höhere Preise ( Reduzierung läuft), heute Abend hat er es neu eingestellt knapp unter dem Preis des Eigentümers.
Euch viel Erfolg bei der Suche nach etwas passendem!
Natürlich Seit 11/23 angeboten Wort Wort Wort
 
Tigerlily

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Hallo allerseits,
ich bräuchte mal (wieder) einen Rat von den Fachleuten hier. Es gibt ein Grundstück, 35 km von Stuttgart entfernt, an dem meine Partnerin und ich evtl. Interesse hätten. Es hat eine Grundstücksfläche von 425 qm, allerdings mit Einschränkungen, wenn ich das richtig verstehe. Der Bodenrichtwert an diesem Ort ist 600 €, kosten soll das Grundstück 350 T€. Störend erscheinen uns die beiden Garagen auf dem Grundstück 1848, die auch völlig verwahrlost aussehen (aus der Nähe eigentlich abbruchreif, vor allem von hinten). Und natürlich der Weg, der direkt am Haus vorbeiführen würde.
Lässt sich auf dieses Grundstück sinnvoll ein Haus mit diesen Ansprüchen bauen? Gibt es Abstriche bei der Anrechnung des Grundstücks als Eigenkapital? Wie wäre die Wohnqualität zu beurteilen - auch in Hinblick eines späteren Verkaufs?
Vielen Dank schon mal für eure Gedanken.
@almaron es gibt einen aktuellen Beitrag zu genau der Situation:
 
Y

ypg

es gibt einen aktuellen Beitrag zu genau der Situation:
…obwohl ich denke, dass der TE gar nicht begreift, dass er seine Rechte halbiert haben will. Er geht immer noch von Pflichten aus. Ich habe es ja selbst noch recherchiert.
Der Preis ist eine Frechheit, wenn man den Bauverbotteil und die Zufahrt abzieht bzw. realistisch berechnet und ich persönlich würde das Grundstück schon deshalb nicht kaufen, weil ich solche Leute nicht als Nachbarn haben wollte.
Schlimm ist auch, wenn Du hättest ein vernünftiges Baugrundstück draus gemacht hättest, würde die Grundflächenzahl überhaupt nicht mehr ausreichen. Die Bauverbotsflächen sind nötig, um adäquaten Wohnraum zu bauen.
Im vorliegenden Fall ist vermutlich ersteres passiert: Altbestand Abriss,
Ich habe da einen Bungalow gesehen.
Der restliche vordere Teil 425 qm wird vom Miterben jetzt als schönes ebenes Grundstück online angeboten ohne zu erwähnen, dass der hintere Teil Bauverbot hat.
… dabei hat es doch den Anschein, dass etwas Neigung zur Straße vorhanden ist?!
 
Tigerlily

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Bungalow? Das vorne an der Strasse war eine große Garage, steht so in dem Plan und sieht man auch auf GuglErde.

Es sieht relativ flach aus und der Makler und der Eigentümer inserieren es ausdrücklich als „eben“.
Die Nachbarbebauung sieht auch nicht aus, als ob ein nennenswertes Gefälle existiert.
Wobei das letztendlich egal ist, Keller lohnt sich hier nicht, ausser um Abstellplatz zu gewinnen.
Das Problem wird der fehlende Platz für einen Carport sein, ist im Bauverbot ein gepflasterter Stellplatz erlaubt? Dann hätte der Vorderlieger wenigstens was von der Einfahrt nach hinten (ausser der 3m Abstandsfläche)
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Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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