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ᐅ Schutzrohr Fußbodenheizung im Bereich der Bewegungsfugen vergessen


Erstellt am: 27.02.20 17:39

tumaa28.02.20 08:56
Golfi90 schrieb:

Habe gerade mit unserem Sanitär telefoniert.

"Schutzrohre? Das hat man damals mal bei Kupferleitungen gemacht. Bei Kunststoffrohren machen wir das nicht und haben wir noch nie gemacht. Mach dir keine Sorgen."

Die typischen aussagen...

Da haste ihn doch !
Sogar mit Vorsatz !

Am besten, du hast es noch schriftlich.
Bookstar28.02.20 09:09
tumaa schrieb:

Da haste ihn doch !
Sogar mit Vorsatz !

Am besten, du hast es noch schriftlich.
Das hilft dir alles nichts. Er wird es nicht machen und deine Baustelle steht still für Jahre. Rechtlich hast du keinerlei Möglichkeiten etwas zeitnah zu erreichen.
tumaa28.02.20 09:13
Bookstar schrieb:

Das hilft dir alles nichts. Er wird es nicht machen und deine Baustelle steht still für Jahre. Rechtlich hast du keinerlei Möglichkeiten etwas zeitnah zu erreichen.

1) ich würde es versuchen so klären, ohne Anwalt und Co.
2) falls er sich quer stellen sollte; ok, dann hätte ich es gerne schriftlich für meine Unterlagen

Er sagt sozusagen, dass er es vernachlässigt hat, wenn man jetzt belegen kann, dass das nicht korrekt ist, wie soll er sich da rausreden ?
lesmue7928.02.20 09:33
Die Frage ist doch am Ende aller Tage wird es doch bei vielen auf nen Finanziellen Ausgleich oder Verlängerung der Gewährleistung hinauslaufen. Nur wie hoch setzt man das an? In Anbetracht der evtl. Schäden die entstehen könnten....

Wenn man das wüsst schätzt was sind das zwei Tage Arbeit für einen Mann?

1 Tag aufbuddeln und freilegen. Über Nacht warten ob's Heizungsrohr beschädigt ist. Nächsten Tag Schutzrohr drüber und mit 4 Sack Schnellestrich zukippen und neue Bewegungsfuge ausbilden? Das sind Tausend Euro dem gegenüber ein möglicher Wasserschaden, Schimmelsvhaden von XY € steht? Oder wie bewertet man dies?
Golfi9028.02.20 09:58
Ich warte noch auf die Antwort vom Estrichleger, ob der nicht aus Eigeninitiative dort Schutzrohre angebracht hat... Aber ich befürchte bald nicht...

Schriftlich habe ich es vom Sanitär leider nicht. Wir hatten telefoniert.
lesmue7928.02.20 10:17
Hilfreich wäre halt für mich ne verbindliche und qualifizierte Aussage wie hoch die Gefahr ist das was passiert oder das eben nichts passiert. Und nicht "ham ma schon immer so gemacht, is nie wat passiert."

Wer sowas behauptet dürfte ja meiner Meinung nach dann kein Problem damit haben das ganze schriftlich zu bestätigen.

Jeder der dann nach Ausreden sucht das schriftlich zu bestätigen macht sich mir gegenüber dann verdächtig, das er nur die Gewährleistung von 4 Jahren überstehen will.

Im Netz findet man leider nichts aussagekräftiges dazu wie hoch die Gefahr ist.
schriftlichgewährleistung