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ᐅ Schnee schieben im Winter auf Grundstück (noch unbebaut)


Erstellt am: 21.01.16 17:37

Jochen10422.01.16 14:56
Wir haben auch ein Grundstück ohne Gehweg. Aber folgendes steht in der Straßenreinigungssatzung unserer Gemeinde:
Beseitigung von Schnee und Eis
(1) Bei Schneefall sind die Gehwege in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr in einer Breite von mindestens 1 m von Schnee, soweit dies die Örtlichkeit zulässt, freizuhalten.
(2) Bei Tauwetter sind Schnee- und Eisreste von Gehwegen zu beseitigen. Der zusammengeschaufelte Schnee und das abgekratzte Eis sind, wenn sie nicht sofort weggeschafft werden, auf dem Gehweg entlang der Bordsteinkante aufzuhäufen; Zugänge zu den Fußgängerübergängen sind freizuhalten.
(3) Auf Straßen und Plätzen ohne Gehwege ist auf den Banketten oder längs der Häuser oder der Platzgrenze ein Streifen von 1 m Breite, soweit dies die Örtlichkeit zulässt, freizuhalten.
🙁
Sebastian7922.01.16 15:09
Aber das ist ja das lustige an den Reichsbürgern 😀
Payday22.01.16 15:50
Für die nachstehenden Straßen wird die Reinigung folgender Straßenteile in der Frontlänge, bei Eckgrundstücken in der Front und Seitenlänge, den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt:
-die Gehwege (haben wir nicht)
- die begehbaren Seitenstreifen (nö)
- die Radwege, auch soweit deren Benutzung für Fußgänger geboten ist (nein)
- die Rinnsteine, die Gräben (auch nicht)
- die Hälfte der Fahrbahnen (außer Schnee und Eis räumen und streuen). - genau das!
hausflat25.01.16 22:43
Interessantes Thema. Wir werden auch ein Grundstück in 2. Reihe kaufen, für das vordere Grundstück existiert ein Überfahrtsrecht für uns. Wie sieht es hier rechtlich mit der Räumpflicht für den Gehweg aus? Muss das komplett vom vorderen Grundstück übernommen werden oder sind wir auch in der Pflicht? So wie ich es oben gelesen habe, müssen wir immer unsere Zufahrt geräumt haben (Postboote u.ä.).
Komposthaufen26.01.16 00:29
Die Frage finde ich auch interessant.

Etwas provokant: Wieso sollte aber der Besitzer des vorderen Grundstücks einen Weg für euch räumen müssen? Er braucht ihn ja nicht.

IMHO: Wenn nur ihr den Weg nutzt, seid nur ihr für den Winterdienst verantwortlich. Wenn beide den Weg nutzen, ist auch die Verantwortung geteilt. In der Praxis wird man sich die Arbeit also auch im Sinne guter Nachbarschaft teilen.

Grüße
HilfeHilfe26.01.16 08:06
hausflat schrieb:
Interessantes Thema. Wir werden auch ein Grundstück in 2. Reihe kaufen, für das vordere Grundstück existiert ein Überfahrtsrecht für uns. Wie sieht es hier rechtlich mit der Räumpflicht für den Gehweg aus? Muss das komplett vom vorderen Grundstück übernommen werden oder sind wir auch in der Pflicht? So wie ich es oben gelesen habe, müssen wir immer unsere Zufahrt geräumt haben (Postboote u.ä.).

ich gehe davon aus das das überfahrtsrecht mit allen rechten UND PFLICHTEN existiert. Dazu würde ich auch die Räumpflicht zählen.

Wenn zB der Weg kaputt ist könntet ihr ja nicht drauf bestehen das der vordere Grundstücksinhaber diesei instand hält (?!)
grundstückgehwegüberfahrtsrechträumpflicht