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ᐅ Schichtwasser / Oberflächenwasser - was nun?!


Erstellt am: 04.05.12 18:32

Bauexperte07.05.12 21:54
Hallo Christopher,
criz79 schrieb:
aber es ist doch völlig sinnfrei, ein Bodengutachten anzufordern, wenn ich das Grundstück ohnehin kaufe. Bei den meisten Hausanbietern ist ein Bodengutachten doch inklusive, wenn es zum Vertragsabschluss kommt, oder?
Es ist mitnichten im Leistungsumfang aller Anbieter enthalten; bei den Fertighausanbietern suchst Du mehrheitlich vergeblich danach und auch längst nicht alle Massivhausanbieter haben es im Standard.
criz79 schrieb:
Wenn dann wäre es ja nur hilfreich, wenn ich das Gutachten vor dem Kauf des Grundstücks vorliegen hätte.
Richtig, also liegt Dein "Risiko" bei den € 1.000,00 für ein Bodengutachten, wenn Dein favorisierter Anbieter (frag mal, ob er es überhaupt anbietet) sich nicht auf einen gleichwertigen Nachlass einläßt und immer vorausgesetzt, er bietet es überhaupt an.

Aber noch mal, Du willst doch ohne Keller bauen, wo liegt also Dein Problem?

Freundliche Grüße
criz7908.05.12 22:45
Hallo Bauexperte,

ich weis auch nicht, wo mein Problem liegt Bin manchmal einfach übervorsichtig. Besonders bei Feuchtigkeit klingeln halt alle Alarmglocken.

Du hast Recht, ich habe die Baubeschreibung gerade noch mal angeschaut. Dort steht drin, dass zwar eine kostenfreie Begehung des Grundstücks dazu gehört, um die spezifischen Kosten besser erfassen zu können, "eine evtl. notwendige, geologische Bodenanalyse ist aber nicht enthalten."

Ich habe heute noch mal mit dem Makler telefoniert und unser Angebot etwas nachgebessert. Mal schauen...

Viele Grüße
criz7915.05.12 18:21
Hallo,

von dem Gedanken, ein Bodengutachten anzufordern habe ich mich mittlerweile verabschiedet. Wir kellern nicht und gründen auf Platte. Grundstück ist 850m² groß und bietet somit genügend Platz für eine große Garage mit angrenzendem Abstellraum. Das reicht uns (hoffentlich).

Nun habe ich bereits einige Unterlagen zum Grundstück vorliegen. Da es sich dabei um Dokumente handelt, die ich als Leihe nur schwer deuten kann, möchte ich sie hier kurz aufzählen und Euch um Eure Meinung bitten. Besonders natürlich im Hinblick auf Unterlagen, die vielleicht noch fehlen und unbedingt erforderlich sind.

Ich habe

- einen Auszug aus der Bodenrichtwertkarte (50/W)
Laut Auskunft des Maklers wird daran deutlich, dass der Quadratmeter in diesem Gebiet 50,- Euro kosten soll. Der Verkäufer ist von sich aus schon auf 45,- runtergegangen.

- und Pläne, auf denen die Anschlüsse für Abwasser, Trinkwasser, Gas, Strom-Niederspannung und Strom-Straßenbeleuchtung eingezeichnet sind.
Laut Auskunft des Maklers ist das Grundstück voll erschlossen. So steht es auch im Exposé. Die Pläne kann ich aber leider nicht deuten.

Ich habe noch keine Unterlagen vorliegen, aus denen hervorgeht, wie dort gebaut werden muss. Im Exposé steht "wie Nachbarbebauung". Ich habe (noch) keinen Bebauungsplan. Es ist aber auch kein Neubaugebiet, sondern eine Baulücke auf dem Dorf. Es gibt auch noch keine Skizze über genaue Maße des Grundstücks. Jedenfalls liegt mir das nicht vor. Ursprünglich war es ein ganz großes Grundstück. Das hat der Verkäufer aber geteilt. Die andere Hälfte ist bereits verkauft und bebaut. Nun will er die andere Hälfte auch verkaufen.

Was fällt Euch dazu ein? Ist das alles so üblich?

Viele Grüße

Chris.
Bauexperte15.05.12 22:00
Hallo,
criz79 schrieb:
von dem Gedanken, ein Bodengutachten anzufordern habe ich mich mittlerweile verabschiedet. Wir kellern nicht und gründen auf Platte.
Ich schreibe nicht deshalb hier so viel und ausführlich, weil ich mich langweile - es wäre schön, wenn Du es auch lesen würdest

Ich habe Dir erklärt, wie es sich mit Schichtenwasser verhält und das es Dich nicht betrifft, sofern Du auf Bodenplatte gründest und Dein Grundstück keine Hanglage aufweist; bei Letzterem sind Schichtenwasser "normal". Dies bedeutet aber keinesfalls, dass Du auf ein Bodengutachten verzichten kannst/solltest.

Wofür braucht man ein BBodengutachten?

Für jedes Bauwerk! Baugrunduntersuchungen dienen grundsätzlich der Beurteilung des Untergrundes in Bezug auf seine Eignung als Baugrund und die zu erwartenden Wechselwirkungen von Boden und Bauwerk. Im Wesentlichen liefert ein qualifiziertes Baugrundgutachten Aussagen zu:

  • Bodenaufbau und bodenmechanischen Eigenschaften der anstehenden Erdstoffe (Tragfähigkeit, Setzungsempfindlichkeit etc.)
  • Bodenart und Bodenklasse
  • Grundwasservorkommen (Langzeit-Höchststand, drückendes Wasser, Betonaggressivität etc.)
  • Erfordernis von Bodenverbesserung (Bodenaustausch, Verdichtung etc.)
  • Kennwerte für Art und Bemessung der Fundamente
  • Anforderungen an die Gründung eines Bauwerks
  • Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser
  • Zuordnung zu Erdbebenzonen

Sämtliche Risiken, die vom Baugrund ausgehen, sind Bauherrenrisiko und nicht übertragbar. Das zählt zur Aufklärungspflicht eines jeden Architekten!
criz79 schrieb:
Laut Auskunft des Maklers ist das Grundstück voll erschlossen. So steht es auch im Exposé. Die Pläne kann ich aber leider nicht deuten.
Voll erschlossen bedeutet "lediglich", dass die Versorgungsleitungen "am" Grundstück - zumeist in der Straße - liegen; nicht mehr und nicht weniger. Erschließungskosten fallen also weiterhin an.
criz79 schrieb:
Ich habe noch keine Unterlagen vorliegen, aus denen hervorgeht, wie dort gebaut werden muss. Im Exposé steht "wie Nachbarbebauung" ... Die andere Hälfte ist bereits verkauft und bebaut. Nun will er die andere Hälfte auch verkaufen.
Demnach handelt es sich um eine Bebauung nach § 34; Du mußt Dich an der - bereits bebauten - Nachbarbebauung orientieren, was Dachneigung, First- und/oder Traufhöhe und vmtl. auch Baufenster betrifft.

Freundliche Grüße
criz7915.05.12 22:39
Hallo,

ich lese Deine Beiträge sehr genau und freue mich, dass Du mir hilfst. Hatte Deine Aussage offenbar falsch interpretiert.

Ich könnte ja auch den Makler kontaktieren und vorschlagen, dass ich einen Vorvertrag (juristisch nicht haltbar) abschließe und ein Bodengutachten erstellen lassen möchte und die Kosten dafür trage. Das kann der Verkäufer ja nicht wirklich ablehnen. Oder graben die da den halben Garten um? Und der Geologe, der das anfertigt, erklärt mir dann auch das Gutachten?

Schönen Abend noch.

Chris.
Bauexperte16.05.12 09:48
Hallo,
criz79 schrieb:
Ich könnte ja auch den Makler kontaktieren und vorschlagen, dass ich einen Vorvertrag (juristisch nicht haltbar) abschließe
?
criz79 schrieb:
und ein Bodengutachten erstellen lassen möchte und die Kosten dafür trage. Das kann der Verkäufer ja nicht wirklich ablehnen. Oder graben die da den halben Garten um? Und der Geologe, der das anfertigt, erklärt mir dann auch das Gutachten?
Nein, der Geologe bohrt an 2 bis Max. 4 Stellen des Baufensters und ja, er erklärt Dir auch das Ergebnis.

Freundliche Grüße
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