ᐅ Scheunenausbau: Dämmung wirklich benötigt
Erstellt am: 20.11.15 15:40
fader.andi 20.11.15 15:40
Hallo,
wir haben vor eine gemauerte Scheune auszubauen. Die Grundmauern bestehen aus 24er Ziegelsteinen. Zusätzlich wir an der Innenseite rings herum 11er Porotonsteine Gemauert und die Decken nachträglich einzuziehen.
Sollte man jetzt trotzdem noch über eine Außenisolierung nachdenken oder reicht die Wandstärke bereits für einen ausreichenden Wärmeschutz.
Gruß
Andi
wir haben vor eine gemauerte Scheune auszubauen. Die Grundmauern bestehen aus 24er Ziegelsteinen. Zusätzlich wir an der Innenseite rings herum 11er Porotonsteine Gemauert und die Decken nachträglich einzuziehen.
Sollte man jetzt trotzdem noch über eine Außenisolierung nachdenken oder reicht die Wandstärke bereits für einen ausreichenden Wärmeschutz.
Gruß
Andi
wpic 20.11.15 16:17
Der Scheunenausbau: ein beliebtes und kompliziertes Thema auf dem Lande.
Zuerst muß die bau- und planungsrechtliche Situation geprüft werden und die Frage, ob ein Ausbau zu Wohnzwecken überhaupt genehmigungsfähig ist. Liegt die Scheune im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch), kann der Ausbau ev. nicht genehmigt werden. Zudem ist es eine sog. "Umnutzung" die bauantragspflichtig ist. Wenn die Scheune grenzständig ist, spielen Fragen des Brandschutzes eine Rolle (Gebäudeabschlusswand) und der Wohnraumbelichtung. Ggf. werden Abstandsflächen zum Nachbarn ausgelöst. Das sollte in einer Bauvoranfrage geklärt werden. Besteht Denkmalschutz ? Die Scheune muß außerdem erschlossen sein über eine gesicherte Zuwegung und natürlich an die üblichen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen werden können.
Der kurz beschrieben Wandaufbau reicht sehr wahrscheinlich nicht annähernd an die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Gebäudedämmung heran. Dazu zählt auch die Dachdämmung/Dämmung der obersten Geschossdecke und alle Bodenflächen gegen Erdreich oder über einem Keller.
Ich empfehle Euch, zusammen mit einem altbauerfahrenen Planer (Bauingenieur/Architekt) gemeinsam eine Bauaufnahme durchzuführen, den Erhaltunsgzustand festzustellen und ev. Bauschäden/Feuchteschäden. Alte landwirtschaftliche Gebäude sind zudem meistens nicht ausreichend / frostfrei fundamentiert; das bereitet dem Statiker für die Umnutzung mit neuen Gebäudelasten einiges an Kopfzerbrechen. Es sollte dann ein Sanierungs- und Umbaukonzept im ZUsammenhang des gesamten Bauvorhabens erstellt werden, das auch die bau- und planunsgrechtlichen Fragen berücksichtigt. Für die Bauvoranfrage und den Bauantrag müsst Ihr einen bauvorlageberechtigen Planer engagieren.
Zuerst muß die bau- und planungsrechtliche Situation geprüft werden und die Frage, ob ein Ausbau zu Wohnzwecken überhaupt genehmigungsfähig ist. Liegt die Scheune im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch), kann der Ausbau ev. nicht genehmigt werden. Zudem ist es eine sog. "Umnutzung" die bauantragspflichtig ist. Wenn die Scheune grenzständig ist, spielen Fragen des Brandschutzes eine Rolle (Gebäudeabschlusswand) und der Wohnraumbelichtung. Ggf. werden Abstandsflächen zum Nachbarn ausgelöst. Das sollte in einer Bauvoranfrage geklärt werden. Besteht Denkmalschutz ? Die Scheune muß außerdem erschlossen sein über eine gesicherte Zuwegung und natürlich an die üblichen Ver- und Entsorgungsleitungen angeschlossen werden können.
Der kurz beschrieben Wandaufbau reicht sehr wahrscheinlich nicht annähernd an die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Gebäudedämmung heran. Dazu zählt auch die Dachdämmung/Dämmung der obersten Geschossdecke und alle Bodenflächen gegen Erdreich oder über einem Keller.
Ich empfehle Euch, zusammen mit einem altbauerfahrenen Planer (Bauingenieur/Architekt) gemeinsam eine Bauaufnahme durchzuführen, den Erhaltunsgzustand festzustellen und ev. Bauschäden/Feuchteschäden. Alte landwirtschaftliche Gebäude sind zudem meistens nicht ausreichend / frostfrei fundamentiert; das bereitet dem Statiker für die Umnutzung mit neuen Gebäudelasten einiges an Kopfzerbrechen. Es sollte dann ein Sanierungs- und Umbaukonzept im ZUsammenhang des gesamten Bauvorhabens erstellt werden, das auch die bau- und planunsgrechtlichen Fragen berücksichtigt. Für die Bauvoranfrage und den Bauantrag müsst Ihr einen bauvorlageberechtigen Planer engagieren.
fader.andi 23.11.15 12:11
Ui....das ist mal viel Information. Vielen Dank schon mal!
Der Bauplan steht schon. Der wurde bereits schon vor ein paar Jahren geplant. Wenn man mal Förderungen wie KFW außen vor lässt, würde dann nicht eine Wandstärke von 35cm als Isolierung reichen? Ich frag nur deshalb weil ich kein Fan von Styroporplatten und das luftdicht abschließen eines Hauses bin.
Der Bauplan steht schon. Der wurde bereits schon vor ein paar Jahren geplant. Wenn man mal Förderungen wie KFW außen vor lässt, würde dann nicht eine Wandstärke von 35cm als Isolierung reichen? Ich frag nur deshalb weil ich kein Fan von Styroporplatten und das luftdicht abschließen eines Hauses bin.
Jochen104 23.11.15 14:59
Das was oben schon geschrieben wurde, hat nichts mit der Kfw zu tun. Hier geht es lediglich um die Erfüllung gesetzlicher
Anforderungen:
Anforderungen:
W. Pickartz schrieb:Im Detail kann dir das aber dein Planer/Energieberater ausrechnen.
Der kurz beschrieben Wandaufbau reicht sehr wahrscheinlich nicht annähernd an die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Gebäudedämmung heran. Dazu zählt auch die Dachdämmung/Dämmung der obersten Geschossdecke und alle Bodenflächen gegen Erdreich oder über einem Keller.
Ähnliche Themen