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ᐅ Sachverständiger: Für welche Bauphasen dringend notwendig?


Erstellt am: 07.09.2018 14:13

ypg 29.08.2019 21:57
BigFoot schrieb:

Hallo 11ant,

Nein, das ist der Zahlungsplan inkl. Grundstück, echter Bauträger... Daher leider auch kein Hausrecht :-/

Viele Grüße,
BigFoot

Was ist denn das für ein Vertrag? Ich würde sagen, dass hier der BT anders auftritt. Wissen tue ich es natürlich nicht.
Aber sehr ungewöhnlich...

danixf 29.08.2019 22:05
ypg schrieb:

Was ist denn das für ein Vertrag? Ich würde sagen, dass hier der BT anders auftritt. Wissen tue ich es natürlich nicht.
Aber sehr ungewöhnlich...
Wir haben exakt dasselbe Modell. Bei uns ist so, dass der BT Eigentümer bleibt bis zur Hausübergabe und bei Übergabe wird es entsprechend auf uns überschrieben.

11ant 30.08.2019 00:33
danixf schrieb:

Bei uns ist so, dass der BT Eigentümer bleibt bis zur Hausübergabe und bei Übergabe wird es entsprechend auf uns überschrieben.
Und genau das bedeutet beim hier dargestellten Zahlungsplan, daß der Käufer Abschlagszahlungen für Leistungen quasi parallel bzw. analog zu den Leistungsgenüssen vornimmt, die aber zu dieser Zeit noch solche des Verkäufers sind. Also quasi Zug um (eines Anderen !) Zug. Hier paßt also entweder das rechtliche Modell oder das monetäre Vorgehen. Zahlungen an einen BT in Momenten, in denen es an einen GU logisch wäre, erzeugen zumindest über meinem Kopf merkwürdige Fragezeichen.

benutzer 1004 30.08.2019 07:50
Danke für die Einschätzung von deiner Seite. Hattet ihr einen Sachverständigen dabei? Bzgl. Baustellenbesichtigung: das ist eine Großbaustelle mit 3 Bauabschnitten, ca. 200 Wohnungen und 50 Doppelhaushälfte/RH. Glaubt mir, da will niemand Mal so über die Baustelle spazieren und sich dann sein Objekt anschauen ohne Anmeldung.

so ganz verstehe ich deine Einschätzung noch nicht. Nachbarn haben den Vertrag prüfen lassen, der ist nicht optimal (v.a. die Baubeschreibung) aber rechtlich war der sauber. Hat auch der Notar bestätigt, dessen Standard-BT-Vertrag das ist ohne Änderungen. Laut ihm 10tazsendfach allein in München in den letzten Jahren so benutzt.

@all gibt es noch andere Meinungen bzgl. Sachverständigen ja oder nein und falls ja, wann?

ypg 30.08.2019 08:53
BigFoot schrieb:

Hallo 11ant,

Nein, das ist der Zahlungsplan inkl. Grundstück, echter Bauträger... Daher leider auch kein Hausrecht :-/

Viele Grüße,
BigFoot

Dann zahlt ihr Eure Abschläge, das Eigentum bleibt aber bis zur Übergabe beim BT?
Wo ist denn da die Sicherheit für das bezahlte Geld?
Wenn der BT noch vollständiger Eigentümer ist, dann seid ihr um sein Goodwill abhängig. Rechte habt ihr da gar nicht.
Oder seh ich das falsch?

Ich sag mal so: den Handwerkern ist es wohl egal, wer da auf der Baustelle noch mit rumläuft.

Strahleman 30.08.2019 09:14
BigFoot schrieb:

@all gibt es noch andere Meinungen bzgl. Sachverständigen ja oder nein und falls ja, wann?

Wir suchen auch gerade nach einem Bausachverständigen für unseren Bau. Ich würde nicht ohne bauen wollen. Ich bin nicht vom Fach und würde die Arbeiten am/im Haus lieber von einem Profi einschätzen/abnehmen lassen. Beim Haus geht um viel Geld und das zukünftige Dach über meinem Kopf, da sollte man meiner Meinung nach nicht an falscher Stelle sparen.

Bei einem der Angebote, die wir bekommen haben, war eine Auflistung dabei, welche Abnahmen einer der Bausparvertrag empfiehlt. Die Abarbeitung dieser Auflistungen inkl. Baustellenbesuch und Schreiben des Protokolls entsprechen laut Bausparvertrag geschätzt rund 20-25 Stunden Aufwand.
  • Vor dem Betonieren der Bodenplatte, wenn Grundleitungen verlegt
  • Vor dem Betonieren der Bodenplatte, wenn Bewehrung und ggf. Fugenbleche der Bodenplatte eingebaut
  • Nach Fertigstellung des Kellergeschosses, bevor die Baugrube verfüllt wird
  • Nach Fertigstellung des Rohbaus samt Dachkonstruktion
  • Nach Einbau Fußbodenheizung/Dämmung bevor der Estrich verlegt wird
  • Überprüfung der Installationsarbeiten (Wasser, Abwasser, Heizung und Elektro) im Haus
  • Überprüfung Fenstereinbau, bevor Fassaden- und Innenputz aufgebracht wird
  • Während und nach Fassadenarbeiten (Dämmung, Putz) sowie Dachdeckerarbeiten
  • Nach Aufbringung von Innenputz und Estrich
  • Endabnahme inkl. Malerarbeiten, Bauelementen etc.
Man muss sicherlich nicht alles 1:1 so machen, wie vorgeschlagen und kann sicherlich auch Termine miteinander kombinieren. Aber als Anhaltspunkt finde ich diese Liste als Laie eigentlich nicht verkehrt.
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