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ᐅ Sachverständiger: Für welche Bauphasen dringend notwendig?


Erstellt am: 07.09.2018 14:13

benutzer 1004 30.08.2019 10:16
: Ja, Eigentum am zB Grundstück bleibt zunächst beim BT, ist aber soweit ich das mitbekommen habe auch so üblich. Allerdings werden alle Zahlungen und Werte über Notar per Auflassungsvormerkung und Bürgschaften gesichert. So zumindest die Erklärung von Prüfer des Vertrags, Bank (die geben einem ja auch kein Geld wenn die keine Sicherheit erhalten) und Notar.

Super, danke dir. Wenn sich das bereits bewährt hat, ist das eine gute Orientierung.

11ant 30.08.2019 13:25
BigFoot schrieb:

@11ant so ganz verstehe ich deine Einschätzung noch nicht. Nachbarn haben den Vertrag prüfen lassen, [...] rechtlich war der sauber.
Legal mag der nicht zu beanstanden sein, aber logisch ist das nicht:
ypg schrieb:

Dann zahlt ihr Eure Abschläge, das Eigentum bleibt aber bis zur Übergabe beim BT?
Wo ist denn da die Sicherheit für das bezahlte Geld?
So sehe ich das eben auch.
BigFoot schrieb:

Ja, Eigentum am zB Grundstück bleibt zunächst beim BT,
Genau da kommt der Quatsch ins Spiel: von einem Bauträger kauft man ein nicht trennbares Bundle aus Grundstück und Haus, nämlich ein bebautes Grundstück. Mit einem Auto verglichen könnte man das Haus eine Gebrauchtimmobilie mit 0 Kilometern nennen. Dass es heute üblich ist, mit dem Hausbau "built to Order" erst nach dem Verkauf zu beginnen (und damit das Grundstück beim Notartermin noch jungfräulich ist), ändert rechtlich nichts am Wesen des Bauträgergeschäftes, zu dem es üblich eben nicht gehört, Zahlungen analog zum Baufortschritt zu leisten.

An Eurem Vertragskonstrukt mag aus Verbrauchersicht praktisch alles in Ordnung sein, aber es bleibt hier ein Zwitter aus zwei verschiedenartigen Verhältnissen, nämlich mit einem BT und GU in Personalunion. Und genau deswegen sieht der Fiskus darin m.E. völlig zu Recht einen Bauträgervertrag auch in den Fällen, wo der BT-GU sich auf zwei Stroh-Schwesterfirmen aufspaltet.

Soweit ich das als Nichtjurist beurteilen kann, ist das wohl tadellos straffrei - aber als Kaufmann finde ich es nahezu unübertrefflich grau, und mit einem Vollkaufmann an der Stelle der "Verbraucherpartei" würde ein solches Konstrukt wohl nicht Zustandekommen.
BigFoot schrieb:

Allerdings werden alle Zahlungen und Werte über Notar per Auflassungsvormerkung und Bürgschaften gesichert.
Ja, so geht das dann trotzdem - aber wohl auch ziemlich notargebührintensiv. Spätestens an dem Punkt stiege ich aus - aber da muß sich an mir ja niemand ein Beispiel nehmen.

NeuMünchner 30.08.2019 14:03
Also wir haben eine Wohnung vom Bauträger gekauft, in einer Wohnanlage die sich momentan noch im Bau befindet. Genau wie von beschrieben leisten wir Abschlagszahlungen entsprechend des Baufortschritts und stehen per Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Obwohl wir kein Hausrecht auf der Baustelle haben, konnten wir uns mit dem Bauträger, genauer gesagt mit dem Bauleiter des Bauträgers, darauf verständigen, dass unser Sachverständiger bestimme Gewerke abnehmen kann. Das ist ja auch absolut im Sinne des Bauträgers, da er sowieso in der Gewährleistung ist und wir quasi mit unserem Sachverständigen, den wir selbst bezahlen, sicherstellen, dass seine Subs korrekt arbeiten.

Ich würde versuchen in einem freundlichen Telefonat mit dem Bauleiter Deines Bauträgers auszuloten ob Ihr mit Eurem Sachverständigen auf die Baustelle dürft. Falls er negativ reagiert kannst du immer noch argumentieren, dass Ihr den angeblichen Baufortschritt der in den Teilrechnungen angegeben ist, ja auch irgendwie überprüfen können müsst.

NeuMünchner 30.08.2019 15:16
Lasst auf jeden Fall auch jemand auf die Verbundabdichtung in den Bädern draufschauen (macht der Fliesenleger bevor die Fliesen draufkommen). Laut unserem Sachverständigen ist das in den Bädern die wichtigste Fehlerquelle.
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