ᐅ Roth Massivhaus - wer leidet noch unter inakzeptablen Wartezeiten?
Erstellt am: 06.03.23 15:36
11ant07.03.23 16:25
Egon2022 schrieb:
Wir haben bereits im August 2021 unseren Hausbauvertrag unterschrieben, mussten dann enorme Bearbeitungszeiten für das Erstellen des Bauantrags in Kauf nehmen und warten nun seit fast 5 Monaten nach Erhalt der Baugenehmigung auf die weiterführende Planung.Egon2022 schrieb:
Die Preisgarantie hatten wir für 12 Monate, die ist seit August 2022 abgelaufen. Ein Nachtragsangebot haben wir schon bekommen und zähneknirschend auch unterschrieben. Es gibt im Vertrag keine Angaben, wie viel Zeit sie sich für die weiterführende Planung nehmen dürfen.Einen Hausbauvertrag mit einer wertlosen weil bereits beim Warten auf die Einreichplanung ablaufenden Angebotsbindung zu schließen, ist schon derart ungeschickt, daß Ihr Euch wenigstens für den weiteren Weg einen Beistand nehmen solltet (nicht mich - denn Krankenwagenfahrer dürfen keine Leichen transportieren). Anwälte machen nur Sinn, wenn der Gegner justiziable Fehler gemacht hat, nicht man selbst grobe Ungeschicklichkeit. Laßt Euren Vertrag anwaltlich durchschauen, aber akut wird sich hier nichts beschleunigen lassen, wenn Ihr dem Bauunternehmen einen so großzügigen Freibrief gegeben habt. Den können die nun wohl nach Belieben nutzen.ypg07.03.23 16:27
Egon2022 schrieb:
Anwalt? Wir waren bereits bei einem, der sich aber nicht besonders viel Zeit für unser Problem genommen hat.Vielleicht genau deshalb, weil es keine Grundlage gibt, mit der man arbeiten kann?!Keine Termin- oder Fristbindung im Vertrag, keine vorhandene Basis oder Fundament für den Anwalt.
Achtung: Laienaussage!
ypg07.03.23 16:34
Uns hat es damals geholfen, dass ich meinen Blog bei dem Unternehmen kund getan habe und dieser viel traffic hatte. UA hat der Verkäufer unsere Beiträge verfolgt. Nach dem Beitrag „bei uns passiert nix“, bekamen wir einen netten Telefonanruf von ihm - das Gespräch lief sehr freundlich und plaudernd ab. 1/2 Stunde!
2 Wochen später fing der Erdbauer an zu baggern.
Dafür gibt es ja dieses Forum, wo man sich Wissen anlesen kann.
2 Wochen später fing der Erdbauer an zu baggern.
Egon2022 schrieb:Nein. Aber die GUs geben sich alle nicht viel in dieser Nummer mit dem Fertigungsdatum.
Dazu gibt es eben leider keine Angaben bei uns im Vertrag. Ihr habt nicht zufällig auch mit Roth gebaut?
Dafür gibt es ja dieses Forum, wo man sich Wissen anlesen kann.
kati133707.03.23 16:58
Steht denn im Vertrag so garnichts zum Baubeginn? Vielleicht kannst du ja mal die relevanten Passagen daraus (persönliche Daten geschwärzt!) hier reinstellen. Vielleicht sieht ja jemand was, was euch helfen könnte.
moeSzyslak08.03.23 20:07
Ich denke auch, dass im Vertrag ja stehen müsste wie lange nach Baugenehmigung mit dem Bau begonnen wird.
Wir waren heut zufälligerweise in einem Musterhaus von Roth Massivhaus.
Machte alles eigentlich einen guten Eindruck. Ich hoffe wir müssen die nicht aufgrund eurer Erfahrung von der Kandidatenliste streichen.
So wie ich den Verkäufer verstanden habe gibt es eine Festpreisgarantie für 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung und wenn dann innerhalb von diesen 12 Monaten begonnen werden kann dann wird das Projekt bis zu Ende zu dem Preis fertiggestellt. Ich hoffe ich habe das nicht missverstanden?
Wir waren heut zufälligerweise in einem Musterhaus von Roth Massivhaus.
Machte alles eigentlich einen guten Eindruck. Ich hoffe wir müssen die nicht aufgrund eurer Erfahrung von der Kandidatenliste streichen.
So wie ich den Verkäufer verstanden habe gibt es eine Festpreisgarantie für 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung und wenn dann innerhalb von diesen 12 Monaten begonnen werden kann dann wird das Projekt bis zu Ende zu dem Preis fertiggestellt. Ich hoffe ich habe das nicht missverstanden?
11ant08.03.23 22:41
moeSzyslak schrieb:
So wie ich den Verkäufer verstanden habe gibt es eine Festpreisgarantie für 12 Monate ab Vertragsunterzeichnung und wenn dann innerhalb von diesen 12 Monaten begonnen werden kann dann wird das Projekt bis zu Ende zu dem Preis fertiggestellt. Ich hoffe ich habe das nicht missverstanden?Ich fürchte, Du hast es nicht mißverstanden. Seriös wäre aus meiner Sicht ein Beginn dieser Frist meinetwegen schon auch dann, aber mit Unterbrechung des Fristablaufes mit jedem Trödeln der Baufirma. Jedes Schwinden der Frist ohne Verschulden des Kunden oder des Bauamtes finde ich unfair.Ähnliche Themen