pickonja schrieb:
Sind die ganzen Risse nicht auch als Mangel anzusehen?Nein, die werden im Normalfall sogar explizit ausgenommen. Daran kann kein Bauunternehmer was ändern.B
Bieber081526.01.17 10:18RobsonMKK schrieb:
Nein, die werden im Normalfall sogar explizit ausgenommen. Daran kann kein Bauunternehmer was ändern.Vorsicht! Die Gewährleistung gilt grundsätzlich auf alle Bauteile. Ausnahmen beziehen sich auf Verschleißteile und natürlich haftet der Auftragnehmer nicht, wenn ein Riss (zum Beispiel einer dauerelastischen Fuge) eindeutig auf mangelhafte Wartung zurückzuführen ist.Es kann aber sein, dass die Wartungsfuge von Beginn an schlecht ausgeführt wurde. Dann haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Gewährleistung.
Nachweisbarkeit des Verschuldens und Durchsetzbarkeit der Gewährleistungsrechte stehen aber auf einem anderen Blatt.
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