RHEINLANDHAUS 57482 Wenden

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D

Die-Baupartner

Antwort auf die Kommentare unter dem Namen hausnummerdrei​

Es ist sehr bedauerlich, dass Dr. N… unter dem Decknamen „hausnummerdrei“ unsere Tätigkeit für ihn und sein eigenes Handeln bei diesem Bauprojekt in seinen Kommentaren nicht korrekt wiedergibt. Dies bedarf einer Klarstellung:​

Der Kontakt zu Dr. N. begann schon lange, bevor überhaupt ein Grundstück zur Erstellung der Doppelhaushälften gefunden war. Wir waren mehrfach mit dem Ehepaar N. auf Rundreise, um Grundstücke zu zeigen. Bei diesen Terminen wurden auch unsere Leistung und die unserer Partner, mit denen wir zusammenarbeiten, vorgestellt und durch gesprochen.
Bereits damals haben wir nach eingehenderen Gesprächen mit Dr. N… die preisliche Vorstellung bei den von ihm erwarteten Leistungen als nicht realisierbar angesehen.​

Der Kontakt riss daraufhin ab und wir hörten lange nichts mehr von Familie N…. Dr. N… kam dann am 24 August 2010 wieder auf uns, DIE-BAUPARTNER in Gensingen, zu und wollte ein Angebot für 2 Stadtvillen, als Doppelhaushälften aneinander gebaut, in Massivbauweise haben. Es sollte auf ein Grundstück in Gensingen gebaut werden. Er hatte zwar schon ein anderes Unternehmen gefunden, dass seine Forderungen akzeptiert
hatte, es auch mit dem Bau beauftragt, die ersten 20.000 € angezahlt und dann ist das Unternehmen in Insolvenz gegangen.​

Er fragte, ob wir nach diesen Plänen sein Haus bauen könnten, allerdings müssten unsere Baupartner seine verlorenen 20.000 € übernehmen. Das dies kaufmännisch weder möglich, noch verantwortbar, noch logisch ist, haben wir Dr. N… versucht, klarzumachen. So richtig damit einverstanden war er nicht.​

Dennoch haben wir auf der Basis der uns von Dr. N… vorgelegten Grundrissplanung und der von Dr. N… selbst erarbeiteten Bau-/Liefer- und Leistungsbeschreibung eine Kalkulation erstellen lassen und haben diese Dr. N… vorgelegt. Der Preis betrug für die beiden Stadtvillen in schlüsselfertiger Komfortbauweise mit sehr vielen Zusatz- und Sonderausstattungen, die Dr. N… wünschte, 480.000 € inkl. Mwst. als Festpreis. Ein Preis, den wir als absolut gerechtfertigt angesehen haben und dies auch Dr. N… gegenüber so vorstellten. Dr. N… war das zu teuer.​

Er bat uns mehrfach, zu prüfen, ob es nicht einen billigeren Anbieter geben würde. Er wolle/könne nur maximal 420.000 € zahlen. Zu der Zeit ergab es sich, dass eine Firma RHEINLANDHAUS intensiv bemüht war, mit uns
zusammenzuarbeiten. Wir schickten die Pläne, Baubeschreibungen und die gewünschte, maximale Bausumme des Dr. N… zu RHEINLANDHAUS, bekamen, für uns überraschend, eine positive Rückmeldung und gaben diese an Dr. N... weiter, jedoch mit der klaren Aussage, das wir keinerlei eigene Bauerfahrungen mit der RHEINLANDHAUS hätten und wir eine
Realisierung des Bauvorhabens nach den Plänen, Baulieferleistungs-Beschreibungen und zu dem Preis, den wir als außergewöhnlich niedrig angesehen haben, nur als Kampfpreis bezeichnen konnten, um mit uns “ins Geschäft“ zu kommen.​

Kaufmännisch wäre der Bau unter den gegebenen Umständen zu dem Wunschpreis des Dr. N… seriös nicht zu realisieren. Deshalb würden wir hier nur den Kontakt vermitteln und uns nicht weiter in dieses Bauvorhaben einbringen. Alles Weitere würde in der Verantwortung des
Dr. N… liegen.​

Diese Warnung hat Dr. N... von uns mehrfach mündlich, aber auch
schriftlich, erhalten. Die Antwort von Dr. N… lautete sinngemäß: >er hätte Erfahrungen mit dem Bauen, auch schon mit insolventen Baufirmen (bei seinem ersten Haus) und hätte deshalb erfahrene Anwälte und Bauleiter an seiner Seite. Wir sollten uns da mal keine Sorgen machen, er regele
das schon<.​

So führte Dr. N… die weiteren Verhandlungen ohne uns. Auf Bitten von Dr. N… stellten wir, aus reiner Gastfreundschaft heraus, unser Büro in
Gensingen für mehrfache Treffen des Dr. N… mit seinen Fachleuten und der RHEINLANDHAUS mit ihren Fachleuten zur Verfügung, und zwar vor, zur und nach der Vertragsunterzeichnung. Daraus leitet Dr. N… seine Aussage ab, er hätte den Vertrag bei uns in den Räumen der Firma DIE-BAUPARTNER in Gensingen, unterschrieben (das zum Thema: so dankt man Gastfreundschaft!?)​

Zu den weiteren Bemerkungen:
Das uns die Firma RHEINLANDHAUS eine Vermittlungsprovision für diesen Bauauftrag in Aussicht stellte, ist üblich. Bis heute haben wir jedoch keinen Cent erhalten.​

Das wir Dr. N… unsere Hilfe verweigerten, ist nicht korrekt.
Es wurde von unserer Seite sogar schriftlich Hilfestellung angeboten und wir haben mehrere Terminvorschläge gemacht. Allerdings stand bei Dr. N… immer noch der billige Kaufpreis als Forderung vorne an, und der wurde von uns auch weiterhin als nicht realisierbar angesehen.​

Wir waren weiterhin nicht bereit, die Forderungen des Anwalts von Dr. N... zu akzeptieren, mit einer Bereitschaft zur Hilfe eine Mitverantwortung für das Scheitern des Bauprojektes mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu übernehmen. Eine von uns angebotene Hilfe ohne die Anerkennung einer Schuld wurde nicht angenommen.​

Es wurde uns daraufhin schriftlich gedroht, uns in Internetportalen und im Fernsehen an den Pranger zu stellen, wenn wir nicht auf die, aus unserer Sicht nicht realistischen, Forderungen eingingen. So hätte Dr. N… es, nach seiner eigenen Aussage, bereits bei seinem ersten Haus gemacht. Mit welchem Ergebnis, entzieht sich unserer Kenntnis.​

Auf diesem Niveau gab es für uns keine Grundlage weiterer Gespräche. Der Kontakt wurde von uns daraufhin endgültig abgebrochen.​
Die-Baupartner in Gensingen
 
H

hausnummerdrei

RHEINLANDHAUS & Die Baupartner

Nur eine kurze Stellungnahme zu den Märchenerzählungen des Harald B… von Die Baupartner, Gensingen:

1
Tatsache ist, dass Harald B…nach Insolvenz unseres ersten Generalübernehmers ein Angebot eines anderen Anbieters vorlegte. Dieses war, auch nach Einschätzung eines anderen Anbieters, überteuert. Zudem war der Zahlungsplan krankhaft zu Gunsten dieses Anbieters ausgelegt; allein nach Erstellung der Bodenplatte (ohne Kosten Erstellung Bauantrag, Bodengutachten und Erdaushub) sollten wir mehr als Euro 100.000 bezahlen. Schließlich kam noch hinzu, dass Spektralbau nicht bereit war, eine Bauzeit zu garantieren. Dies reichte aus, Harald B… im September 2010 abzusagen.

2
Am 6.10.2010 kam dann unaufgefordert eine Mail von Harald B…., hier im Originaltext:

Von: "Harald B…" <b…@die-Baupartner.de>
Gesendet: 06.10.2010 17:10:20
An: …
Betreff: Sehr, sehr gute Nachrichten

Sehr geehrter Herr N…,

sicherlich machen Sie sich zurzeit viele Gedanken und sind Sie mitten in der Entscheidung für Ihr
Bauvorhaben.

Ich habe mir auch sehr viele Gedanken über Ihre Situation gemacht und möchte Ihnen helfen, Ihre
finanzielle (unverschuldete) Notlage zu mildern.

Daher war ich in den letzten Wochen für Sie sehr aktiv und habe viele Gespräche geführt.
Folgendes habe ich für Sie erreicht.

Die Firma Rheinlandhaus ist seit über einem Jahr an einer Zusammenarbeit mit uns interessiert. Wir
beobachten dieses Unternehmen, genau wie unsere anderen Partner zuvor, sehr genau bevor wir unsere Kunden dort hin empfehlen.

Bisher konnten wir nur Gutes feststellen. Ich habe nun mit der Geschäftsleitung über Ihre Situation
gesprochen und um ein „Einstiegsangebot“ bei uns gebeten.

Das Entgegenkommen ist enorm und ich möchte Sie davon profitieren lassen.
Ich gehe davon aus, dass Sie nichts dagegen haben, wenn wir während der Bauphase Ihr Haus zur
Besichtigung nutzen, um die Leistung dieses Partners zu zeigen.

Nach Fertigstellung wird keine Hausbesichtigung mehr erfolgen.

Im Anhang sende ich Ihnen nun das Angebot, die Baubeschreibung, den Zahlungsplan für Sie abgeändert und die Werkverträge zur Prüfung.

Wie Sie sicherlich erkennen, ist dieses Angebot eine Werbung für dieses Unternehmen. Die möchten mit uns ins Geschäft kommen und werden sich extrem anstrengen.

Prüfen Sie bitte alle Unterlagen und geben mir kurz Bescheid, was Sie davon halten.

Mit freundlichen Grüßen
Harald B…
((Adress- und Telefondaten gelöscht))

3
Allein mit dieser einen Mail lassen sich mehrere Unwahrheiten aufzeigen.

Hier eine davon:

Zu
„Wir beobachten dieses Unternehmen, genau wie unsere anderen Partner zuvor, sehr genau bevor wir unsere Kunden dort hin empfehlen.“

Harald B… sicherte uns am 26.10.2010 im Beisein von Dritten, die dies bezeugen können, ausdrücklich zu, dass er das Unternehmen schon viele Jahre kenne; wir dürften ihm vertrauen.
Auch die Darstellungen im Internetauftritt des Unternehmens, der vor Superlativen strotzte, bezeichnete Harald B… als voll zutreffend.

In 2011, nach der Insolvenz, kam heraus: Das Unternehmen wurde erst am 13.7.2009 gegründet, war also zum Zeitpunkt des Schreibens von Harald B… gerade 14 Monate (und nicht „viele Jahre“) alt. Es ist auch nicht anzunehmen, dass in der kurzen Zeit vom Juli 2009 bis Oktober 2010 viele Bauten errichtet wurden, welche Harald B… „genau beobachten“ konnte.

Harald B… hat uns also die Unwahrheit vorgetragen, um unseren Auftrag zu erhalten.



Harald B. war eine Provision in Höhe von bis zu Euro 20.000 für den Vertragsabschluss mit uns versprochen; so hat uns dies der ehemalige Geschäftsführer des Partnerunternehmens am 20.9.2011 mitgeteilt; Provisionen in Höhe von 4,5 bis 5 % der Auftragssumme seien in der Branche üblich.


4
Weiteres

Dass SEINE Unterschrift unter unserem am 8.11.2010 in Gensingen unterzeichneten Vertrag über ein schlüsselfertiges Doppelhaus steht, wird Harald B… nicht leugnen können.

Die Bauarbeiten begannen mit der Erstellung der Bodenplatte Ende Dezember 2010. das von Harald B… vermittelte Unternehmen legte diese 18 cm tiefer als geplant. Im März 2011 wurde darauf dann eine zweite Bodenplatte betoniert – wie später festzustellen war, wie die erste Platte nicht maßhaltig, zu groß. Danach folgte das Mauerwerk EG, mit Auflage der Filigrandecke EG. Ab Mai 2011 ruhte dann der Bau; mehrfache Bitten an Harald B…, etwas bei seinem Partner zu unternehmen, blieben fruchtlos. Im August 2011 hat das von Harald B… vermittelte Unternehmen Insolvenz angemeldet.

Harald B… haben wir von November 2010 bis zum traurigen Ende nur ein einziges Mal an unserer Baustelle, die etwa 1 km von Büro der Baupartner entfernt liegt, gesehen, im Dezember 2010, während der Erdarbeiten.
 
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D

Die-Baupartner

Antwort auf die kurze Stellungnahme von Dr. N…

Es ist offensichtlich, dass Dr. N… immer wieder versucht, eigene Fehler mit Beleidigungen und falschen Unterstellungen anderen „in die Schuhe schieben“ zu wollen. Faktisch ist das allerdings widerlegbar:

Zu 1.)
Das wir "xyz" überteuert angeboten haben, ist nicht korrekt. Für zwei schlüsselfertige Stadtvillen in Luxusausstattung, wie sie von Dr. N… gewünscht waren, war und sind 480.000€ inkl. Mwst. absolut marktgerecht.

Wenn bei einem Auftragswert von 480.000,00 € nach Erstellung der Bodenplatte ca. 100.000,00 € = ca. 23% hätten angezahlt werden sollen, entsprach das nahezu dem von Dr. N… gewünschten Zahlungsplan.

Das "xyz" nicht bereit war, eine Bauzeit zu garantieren, ist ebenfalls nicht korrekt. Originaltext aus dem "xyz"-Werkvertrag:

§ 5 Baubeginn, Fristen, Termine5.1 Die garantierte Standard-Bauzeit beträgt bei einem Baubeginn vor dem 1. Oktober ab Fertigstellung der Bodenplatte 6 Monate ohne Keller, sowie bei einem Baubeginn nach dem 1. Oktober bedingt durch die Jahreszeit (Winter, Weihnachten, Fasching) ab Fertigstellung der Bodenplatte 7 Monate ohne Keller.

Für individuelle Anpassungen gab Dr. N… uns keine Gelegenheit mehr. Er schrieb uns:


Auszug aus dem Originaltext:.. „ Bei Ihrem Anbieter "xyz"-Bau hat unser Sohn Hemmungen, da es sich um einen kleinen Betrieb mit (laut Bundesanzeiger) sehr beschränktem Betriebsvermögen handelt; Sohn hat im Hinterkopf, dass unser jetziges Haus DM 350.000 teurer wurde als geplant, und dass wir dies allein zahlen durften; deshalb möchten wir uns diesmal absichern“ …

Zu 2.)
Folgende Kontaktaufnahme seitens Dr. N… im August 2010 war die Basis weiterer Gespräche und Bemühungen unsererseits. Von uns kam nichts „unaufgefordert“, wie es Dr.N… formuliert!

From: P. N…To:
Info@die-Baupartner.dezent:
Tuesday, August 24, 2010 2:28 PM
Subject: Bau eines DoppelhausesBau eines Doppelhauses,
Baugenehmigung liegt bereits vor

Sehr geehrter Herr Dymek, sehr geehrter Herr Becker,

wir haben im April bei einem Generalübernehmer in Mülheim-Kärlich unterschrieben, der (nach Verkauf des Unternehmens nach Luxemburg) Anfang August (nach Erteilen derBaugenehmigung, nach Bodengutachten, Erstellen Wärmeschutzberechnung und Statik, vor Beginn der Erdarbeiten) Insolvenz angemeldet hat.Nun suchen wir ein Unternehmen, das unser Haus, so wie geplant und genehmigt,schlüsselfertig bauen kann.Frage: Machen Sie so etwas? Falls ja, übersende ich Ihnen gerne am nächsten Wochenende unsere derzeitigen Vertragsunterlagen, um Ihren Vertragsvorschlag bekommen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Zu 3.)
Auch zum Thema RHEINLANDHAUS werden die Fakten verdreht.
Das wir die Geschäftsführer der RHEINLANDHAUS bereits mehrere Jahre von anderen Bauunternehmen her kannten, war Grundlage der Kontaktaufnahme von RHEINLANDHAUS zu uns.

Das RHEINLANDHAUS, als neues Unternehmen am Markt, uns sieben laufende Baustellen benannte, die zur Zufriedenheit der Baufamilien liefen und wir z. B. die Bemusterung etc. besichtigten (die renommierte Baumarktkette BAUKING), führte zu der von Harald B. geschriebenen Mail an Dr. N…. , jedoch haben wir Dr. N… gegenüber mehrfach betont, keine eigenen Bauerfahrungen mit RHEINLANDHAUS zu haben. Was daran falsch war, weiß wohl nur Dr. N…. Die falsche Auslegung der Aussagen allerdings liegt allein ihm.

Das Harald Becker die Unwahrheit gesagt hat, um den Auftrag zu erhalten, wie es Dr. N…unterstellt, ist schlichtweg falsch. Alle Aussagen waren sachlich korrekt und nachweisbar.
Die Entscheidung von Dr. N…, der Firma RHEINLANDHAUS einen Auftrag zu erteilen, lag ausschließlich in der Verantwortung und Initiative von Dr. N… und seinen Anwälten, Architekten und Sachverständigen, die er selbst mit einbezogen hatte.

Wir waren dabei nicht involviert, wir wurden nur informiert. Dies zeigt der Auszug eines Mails von Dr. N… an Harald Becker vom 4. November 2010:
Von: P. N…Gesendet:
Donnerstag, 4. November 2010 07:12
An: Harald BeckerBetreff:
Werkliefervertrag vom Anwalt zurück

Guten Morgen, Herr Becker,

anbei ein Anschreiben an Sie und die fachanwaltlich abgesegnete Fassung einesRHEINLANDHAUS-Werkvertrages (als pdf und als WORD-Datei, damit eine Textübernahme einfach möglich ist).

Das selbstständige Handelsvertretungen, wie wir es sind, für Hausverkäufe 4,5% bis 5% Provision bekommen, ist absolut üblich und eher am unteren als am oberen Ende der Profisionsskala anzusiedeln, wenn alle Vertriebskosten zulasten der Handelsvertretungen gehen, wie dies bei uns zu Gunsten unserer Neutralität und Unabhängigkeit der Fall ist. Bisher haben wir jedoch noch keinen Cent dieser Provision bekommen.

Zu 4.)
Das Harald B… den Vertrag seinerzeit als Vermittler mit seinem Namenszug versehen hat, ist für eine Handelsvertretung üblich. Eine Unterzeichnung des Vertrages hat damit nichts zu tun.

Als seinerzeit der Bau anlief, hatte Dr. N… mehrere Gespräche mit den Verantwortlichen von RHEINLANDHAUS auf der einen und ihm selbst mit seinem Sohn (Bauherr der zweiten Doppelhaushälfte) und seinen Architekten, Bauleitern und Sachverständigen auf der anderen Seite (auf Bitte von Dr. N… wieder in unserem Büro, dass wir aus Gastfreundschaft zur Verfügung stellten).

Jedes Mal trennte man sich mit Handschlag und den Aussagen, dass jetzt alles „im Griff“ wäre und man miteinander weitermachen wolle.

Bis dahin und auch später noch waren wir viele Male (manchmal mehrmals am Tag) an der Baustelle, um zu sehen, ob sich etwas getan hat, zudem die Baustelle nur wenige 100 Meter von unserem Büro entfernt ist.

Dabei haben wir Dr. N… dort nie angetroffen. Trotzdem würden wir ihm nie unterstellen, niemals an der Baustelle gewesen zu sein .….

Es ist sehr bedauerlich, dass Dr. N… uns mit Beschimpfungen und falschen Aussagen defamieren möchte. Wir haben und hatten uns ihm gegenüber nichts zu Schulden kommen lassen und werden uns wegen der selbst verursachten Probleme des Dr. N… unseren guten Namen nicht von ihm in den Schmutz zerren lassen. Er sollte das lassen, es gibt keinen Grund dafür.
Die-Baupartner aus Gensingen
 
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H

hausnummerdrei

An unserer Baustelle hing 2011 ein Schild mit RHEINLANDHAUS (siehe Baustellenfoto unter meinem Beitrag vom 04.01.2012). Damals war „RHEINLANDHAUS ein Produkt der Nordwestbaugesellschaft mbH“.

Ein paar nützliche Informationen:

1
RHEINLANDHAUS firmiert jetzt wirklich in Olpe.

2
Auf der Homepage ist zu lesen, „Die Marke RHEINLANDHAUS wurde im Januar 2000 „ins Leben“ gerufen und beschäftigt sich seit dem mit dem Vertrieb, der Entwicklung und dem Bau von qualitativ hochwertigen Häusern zu bezahlbaren Preisen.“ Damit vertuscht man, dass das Unternehmen erst 2011 gegründet wurde, laut unternehmen24 am 24.01.2011.

3
Unter https://www.hausbau-forum.de/threads/die-Baupartner-gensingen.2809 habe ich am 27.03.2015 ein Beitrag eingestellt, welcher auch wiedergibt, warum wir 2010 einer Firma NWB / RHEINLANDHAUS vertraut haben. Gegründet 2009, Insolvenz 2011, Schaden für uns mehr als € 100.000.

4
Die Firma NWB / RHEINLANDHAUS hatte 2 Gesellschafter. Einer war die Firma VMS GmbH, die einem Bruder von Holger Christ (Name im Forum bereits öffentlich, deshalb nicht gekürzt angegeben) gehört.

Über die VMS steht zu lesen in peoplecheck

„VMS Verkaufs- & Event-Management GmbH, Wenden (Prof.-Egon-Schneider-Weg 2, 57482 Wenden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.02.2006 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.06.2006 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 12 (Bekanntmachungen) geändert. Gegenstand: 1) Der Vertrieb von Fertighäusern ohne Makler- oder Finanzierungstätigkeit, die Vermittlung von Handwerksleistungen, die Durchführung und Planung von Verkaufs- und Vertriebsveranstaltungen nebst Erstellung von Seminaren und Konzepten für Vertrieb und Verkauf sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen (wie Messen, Bälle usw.) nebst den dazugehörigen Vermittlungen von Catering und Security-Partnern oder Chauffeurdiensten und Fahrzeugvermietungen.“​

5
Die heutige RHEINLANDHAUS Bau & Immobiliengesellschaft mbH wurde 2011 gegründet; Holger Christ hat NWB / RHEINLANDHAUS verlassen.
 
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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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