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ᐅ Zusagen vom Bauleiter - Vertrauensverhältnis


Erstellt am: 10.12.13 09:00

Der Da10.12.13 11:09
Nun ja sowas musst du mit deinem Vertragspartner klären....
Du kannst den Neuwagenrabatt ja auch nicht mit dem Mechaniker klären.

Alles was du hoffen kannst, dass der Bauunternehmer auf Kulanz sich beteiligt.
Hunter20nov10.12.13 11:20
BTK27 schrieb:
Hallo,
gibt es ein Mängelprotokoll oder irgendetwas schriftliches darüber das ein Mangel besteht der ausgebessert werden muss oder waren das
mündliche Abreden?

Grüße


Leider "nur" per Email sollte/hoffe ich ausreichen. Bauleiter hat seinem Unternehmen auch gesagt das er mir das "erlaubt". Immerhin er steht zu seinem Wort. Schade nur das seine Firma ihm im Regen stehen lässt und es auf mich bzw. ihm abwälzen möchte.

Schon recht unseriös. Naja mal schauen was passiert.
Bauexperte10.12.13 11:52
Hallo,
Hunter20nov schrieb:

Wir haben daher ein Angebot eingeholt dem Bauleiter vorgelegt er hat dem zugestimmt und wir haben die Firma beauftragt. [...] Leider "nur" per Email sollte/hoffe ich ausreichen. Bauleiter hat seinem Unternehmen auch gesagt das er mir das "erlaubt". Immerhin er steht zu seinem Wort. Schade nur das seine Firma ihm im Regen stehen lässt und es auf mich bzw. ihm abwälzen möchte.

Was kann ich machen um die Firma festzunageln immerhin war Ansprechpartner der Bauleiter und damit auch 1:1 die Baufirma für mich. Er hat seiner Firma auch fairerweise gesagt das alles stimmt und er mir die Nacharbeiten erlaubt hat durch eine Fremdfirma.

Die Hausbaufirma an sich stellt sich quer und meint nur das muss der Bauleiter mit mir selbst klären und sie wären fein raus...

Aber das ist doch eine Vertrauensverhältnis und der Bauleiter ist bei denen angestellt die können sich da doch nicht rauswinden oder doch ?
Seufz ... ich muß leider wieder den Buhmann geben ...

Hiermit:
€uro schrieb:

Falsch! Vertragspartner ist stets die Hausbaufirma. Der Bauleiter lediglich deren angestellter Erfüllungsgehilfe. Handelt also auch in deren Namen/Auftrag!
hat €uro Recht, aber auch Unrecht.

Dein Vertragspartner ist in erster Linie Dein Anbieter und nicht dessen Bauleiter. Und auch, wenn er deren Erfüllungsgehilfe ist, ist seine Kompetenz beschränkt und er muß - und das hat seinen guten Grund - sich jeden Schritt von seinem direkten Vorgesetzten abzeichnen lassen; bei manchen Anbietern steht den Bauleitern ein gewisser Spielraum an Mitteln zur Verfügung, bei anderen nicht ein Cent. Entweder hat er ergo seinen Spielraum überschritten oder überhaupt kein eigenverantwortliches Budget. So oder so hätte er Dir die Freigabe also überhaupt nicht erteilen dürfen. Insofern liegt der Fehler tatsächlich beim Bauleiter "und" bei Dir, da Du die schriftliche Bestätigung durch Deinen Anbieter hättest abwarten müssen. Es läßt sich jetzt trefflich darüber streiten, ich weiß. Ich bin relativ sicher, daß sich im Kleingedruckten Deines Werkvertrages vergleichbares finden läßt; alles andere würde mich wundern.

Das der Bauleiter zu seinem Wort steht, ehrt ihn. Ob es Dir etwas bringt, ist fraglich, denn diese Entscheidung hängt am Geschäftsführer Deines Anbieters. Sollte dieser Fall vor Gericht gehen - was ich Dir nicht anraten kann - wirst Du mit ziemlicher Sicherheit unterliegen; Dein Bauleiter wird eine Abmahnung erhalten und am Ende freuen sich die Rechtsanwälte als einzige.

Versuche, den Geschäftsführer zu kontaktieren und schaue, was passiert. Wenn er weiterhin an seiner Meinung festhält, bezahle die Rechnung des Trockenbauers und buche diese Erfahrung unter Lebenserfahrung ab.
Hunter20nov schrieb:

Schon recht unseriös. Naja mal schauen was passiert.
Das ist nicht unseriös, das ist sinnvolle Praxis. Wenn jeder Bauleiter unbegrenzte Mittel verteilen dürfte, würde das Insolvenzregister überlaufen. Bei allem Verständnis für Deinen Ärger - es ist sinnvoll, die Argumente beider Seiten nicht aus dem Blick zu verlieren. nicht umsonst ist jede Baubeschreibung, jeder Werkvertrag, jedes kleinste Stück Vertragswesen von einem RA geprüft worden, bevor es in den täglichen Gebrauch übergehen kann.

Grüße, Bauexperte
Hunter20nov10.12.13 12:12
Hi danke für die Info,

Werkvertrag habe ich geschaut und Absatz für Absatz gelesen. Einzige Stelle die ich gefunden habe ist die für die (Haus-)Verkäufer der Firma das diese die Firma nicht rechtsgeschäftlich vertreten dürfen. Über Bauleiter steht leider nichts. Nur ein Schreiben habe ich das ich mich in allen Angelegenheiten während der Bauphase an den Bauleiter wenden soll und er für mich der Ansprechpartner ist. Was ich gemacht habe. Wie gesagt da er auch zugestimmt hat bin ich einfach davon ausgegangen das er einen gewissen Spielraum hat. Habe ihm mehrfach gesagt ob das alles so in Ordnung geht was er auch bejaht hat.

Wie gesagt probiere es mal über Geschäftsführer und deren Kulanz.
HilfeHilfe11.12.13 07:24
Hallo

spannendes Thema. Wie ich rauslesen kann ist es eine rechtliche Unsicherheit. Einige erfahrene User haben eine andere Rechtsaufassung.

Mir persönlich wäre es trotz RSV zu riskant es ankommen zu lassen.

generell. Um welchen Betrag handelt es sich ? "Lohnt" es sich auf sein Recht zu pochen oder was ist der Bauträger bereit zu zahlen ?


Das würde ich immer abwägen. Ein BT hat immer den längeren Atem, mehr Geld und die Nerven sowas idR durchzuexsessieren.
Wastl11.12.13 08:33
Mein Rechtsempfinden: Die Baufirma muss zahlen! Der TE hat doch alles richtig gemacht. Er hat sich an seinen Ansprechpartner gewand. Ob der nun vertreten darf oder nicht ist für mich nicht wichtig. Das sollten Bauleiter und Anbieter klären.
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