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ᐅ RHEINLANDHAUS 57482 Wenden


Erstellt am: 05.03.2011 09:47

paul_1981 10.04.2015 16:55
Auch ich habe zwischenzeitlich etwas recherchiert.

Die VMS Service Gesellschaft ist weiterhin Gesellschafter der Firma Rheinlandhaus. Geschäftsführer ist obengenannter Holger Chist.(siehe IHK Siegen). Am 21.10.2014 wurde auch der Sitz der VMS an den die gleiche Adresse wie Rheinlandhaus verlegt - Franziskanerstr. 12-14, 57462 Olpe (Eintragung IHk Siegen).

Holger Christ ist immer noch bei Rheinlandhaus - nur als Geschäftsführer ist er ausgeschieden.

Die neue Geschäftsführerin seit 2014 (der dritte GF seit der Gründung 2011 !) ist laut Website eine FrauNadine Leone die laut Website "lange Jahre im Unternehmen von der Assistentin zur Geschäftsführerin gewachsen ist"

-----------------

Rest des Textes besteht aus Mutmaßungen, deshalb editiert.

Grüße, Bauexperte
Bauexperte

tremon 13.10.2015 13:39
Hallo,
bezüglich der Fa. Rheinlandhaus in Olpe ein Auszug aus
„insolventsbekanntmachungen.de“:

[INDENT]"
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 270/15
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Siegen unter Handelsregister-B 9396 eingetragenen RHEINLANDHAUS Bau- & Immobiliengesellschaft mbH, Franziskanerstraße 12-14, 57462 Olpe, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Nadine Leone
ist am 06.10.2015, um 14:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalterwird Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner Str. 58, 57072 Siegen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalterwird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu Leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 270/15
Amtsgericht Siegen, 06.10.2015
"[/INDENT]

butschek 27.10.2015 21:10
interessant, interessant

Hisfireeness 24.11.2015 09:47
War das abzusehen?

Hisfireeness 03.12.2015 12:21
Leider darf man in diesem moderierten Forum nicht viel schreiben, ohne eine eidesstattliche Versicherung abgeben zu müssen.

PS für die Forumsbetreiber: die freie Meinungsäußerung nach Art. 5 GG gilt auch für das Internet und eine Werturteil, dass keine Schmähkritik darstellt, ist nicht justiziabel, da es eben keine Tatsachen enthält, die "wahr" oder "falsch" sind.

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Hallo,

ich bin es so leid, in diesem Unterforum auf wiederholt "kluge" Hinweise reagieren oder Beiträge redigieren zu müssen. Wenn Dir wirklich so viel daran gelegen ist, potenzielle Bauherren vor Schaden zu bewahren, verstehe ich nicht, was an einer ESE so schlimm sein soll?

Also erspare Dir und uns den ganzen Aufwand und halte Dich an die Forenregeln oder halte Dein Mitteilungsbedürfnis in Grenzen.

Grüße, Bauexperte
Bauexperte
rheinlandhausihkschuldnerinamtsgericht