Und warum du mir wiederholt zum "Gang zum Fachmann" rätst muss sich mir nicht erschließen. Ich kann das gar nicht. Offensichtlich ist dir nicht bewusst wie eine WEG funktioniert.
Doch, das ist mir bekannt: eine professionell verwaltete WEG hat einen Verwalter, der beruft die Versammlung ein und belegt aus seiner Praxis, weshalb Schlümpfen klare Ansagen zu machen sind. Eine kleine WEG ist selbstverwaltet (also von Laien) und da stehen sich Leute mit Beschwichtiger-, Anheizer- und Mitläufertemperamenten gegenüber. Die spielen Mikado, d.h. wer sich bewegt, hat verloren und von den beiden anderen nachher zum Sündenbock gestempelt.
Nicht dass ich mich hier rechtfertigen müsste, aber ich bin dafür einen Anwalt einzuschalten. Die anderen Eigentümer aber nicht unbedingt.
Das freut mich zu lesen - allerdings verstehe ich dann Dein Zögern nicht.
Entsprechend brauche ich fachliche Argumente diese zu überzeugen warum die Aussage des Bauträgers nicht ausreichend ist. Denn der möchte ja grundsätzlich reparieren.
Entweder kannst du fachlich noch etwas dazu beitragen oder nicht.
Da gibt es nichts bauphysikalisches oder putztechnisches beizutragen. Das Problem liegt hier nicht in der Eignung, Schwacheignung oder Nichteignung einer Methode zur Schadensbehebung. Sondern im Rügegegner, der eben nicht "reparieren", sondern "vertagen, herumeiern und in der Schwebe halten" will. Ohne Anwalt und dessen Heilung versäumter Fristsetzungen und dergleichen wird Euer Schadensbehebungsanspruch untergehen, bevor sich der Bauträger verbindlich auf einen Sanierungsfahrplan festgelegt hat. Otto Reutter hat das 1929 als "der gewissenhafte Maurer" besungen - die Aktualität hat nicht gelitten.