Preissteigerung trotz Festpreis!

4,60 Stern(e) 7 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Preissteigerung trotz Festpreis!
>> Zum 1. Beitrag <<

B

Benutzer200

Mich würde das sehr wundern, wenn das so einfach ginge.
Das geht auch nicht so einfach. Kommt mal alle wieder runter.

Selbst Corona war nur in Einzelfällen ein Grund für den 313 (z.B. mögliche Mietminderung wg/Schließung des Geschäfts durch den Staat angeordnet).
Die Hürden liegen wahnsinnig hoch.
 
P

Pinkiponk

Das geht auch nicht so einfach. Kommt mal alle wieder runter.

Selbst Corona war nur in Einzelfällen ein Grund für den 313 (z.B. mögliche Mietminderung wg/Schließung des Geschäfts durch den Staat angeordnet).
Die Hürden liegen wahnsinnig hoch.
Wird der 313 Deiner Einschätzung nach auch bei bereits länger laufenden Bauprojekten, relativ kurz vor der Fertigstellung, noch anwendbar sein? Unsere Hausübergabe soll Anfang bis Mitte Juli sein und ich habe große Angst, dass unser Hausbauer jetzt nochmals eine Preiserhöhung (die letzte betrug ca. 15,4%) verlangt, weil wir, je weiter der Bau fortgeschritten ist, umso schwerer jemanden finden, der uns den Bau fertigstellt, wenn unser Hausbauer kündigt. Glücklicherweise haben wir ohne jegliche Förderung etc. gebaut, so dass zumindest der hier oft genannte Kündigungsgrund in unserem Fall wegfällt. Corona ist auch eher unwahrscheinlich, da unsere Preiserhöhung im Sept. 2021 ausgesprochen wurde, bliebe also nur "Krieg" als Kündigungsgrund oder Grund für eine Preiserhöhung. Ich habe schon jeden Tag Angst zum Briefkasten zu gehen.
 
B

Benutzer200

Wird der 313 Deiner Einschätzung nach auch bei bereits länger laufenden Bauprojekten, relativ kurz vor der Fertigstellung, noch anwendbar sein?
ICH gehe mal davon aus, dass aktuell ganz viel heiße Luft verbreitet wird. Und dann erst einmal der Gang zum BGH notwendig sein wird.
Bei fast fertigen Projekten lohnt sich der ganze Stress (für den Bauunternehmer) nicht mehr. Nur um ein paar € für eine (bis jetzt noch nicht eingetretene) Preissteigerung zu verlangen? Vor allem, weil es nicht bedeutet, dass der Kunde die Preissteigerung alleine tragen müsste, sofern der 313er genutzt wird.

Wie viel ist bei Euch denn noch offen? Dann bekommst Du ein Gefühl dafür, um was es gehen könnte. Lass den noch offenen Betrag bis Juli 30% teurer werden. Davon drückst Du erst einmal 20% an den Unternehmer ab. Über was redest Du dann bei Dir? ==> Rhetorische Frage ;)
 
Hunsrückblick

Hunsrückblick

Da bin ich ja mal gespannt, wann bei uns die Meldung kommt. Unterschrieben im November21, Festpreisgarantie 15 Monate und nachdem wir im Februar Alle unsrere Verpflichtungen erfüllt hatten, bekamen wir ein Planungsgespräch im Juni. Das bedeutet, da wird dieses Jahr kein Spaten die Erde berühren. Spannend ist die Aussage, man hätte doppelt so viele Häuser, wie im Vorjahr verkauft. (Thema KfW). Bin gespannt, ob man uns nun den schwarzen Peter weiterreichen will, obwohl man blind Häuser verkauft hat und mit den Aufträgen nicht nachkommt, was natürlich in der jetzigen Zeit wenig sinnvoll erscheint.
 
P

Pinkiponk

Spannend ist die Aussage, man hätte doppelt so viele Häuser, wie im Vorjahr verkauft. (Thema KfW).
Das finde ich auch spannend und kann es nicht mit den Informationen, dass so viele Bauherren nun Kündigungen von ihren Baufirmen bekommen, zusammenbringen. Was nützt es denn, doppelt so viele Häuser zu verkaufen, wenn sie nicht gebaut werden, weil man den Bauherren vorher kündigt?
 
A

Allthewayup

Wirklich heftig was zur Zeit in der Branche abgeht. Ich persönlich habe ja noch nie wirklich was von diesen Preisgarantien gehalten. Das erinnert mich an die Beschäftigungsgarantie in den Konzernen, mit der du dir den Poppes abwischen kannst wenn das Unternehmen kein Gewinn erwirtschaftet - dann ist das nämlich hinfällig.

Mein GU hatte es sogar ganz abgelehnt eine Preisbindung zu vereinbaren. Es gibt jetzt eine Materialpreisklausel (Lohnkosten sind außen vor). Vereinbart wurde bis Baubeginn ein monatlicher Kassensturz, um zu sehen ob die Preise tatsächlich ins unbezahlbare steigen, denn dann hat man noch immer die Möglichkeit auf „freie Kündigung“ nach 648 Baugesetzbuch. Da der GU vor Baustart ja quasi nur seine Stunden abrechnen kann bzw. ihm „5 vom Hundert“ zustehen bleibt der finanzielle Schaden für den Auftraggeber überschaubar.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Baukosten / Baunebenkosten / Baupreise gibt es 818 Themen mit insgesamt 27635 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben