ᐅ Preiserhöhung - Unsere Baufirma will 21,4 % mehr
Erstellt am: 07.09.2021 16:10
Tassimat 10.09.2021 21:12
normalerweise mag ich deine Art zu schreiben sehr, aber in letzter Zeit übertreibst du es doch sehr. Es wird öfters echt grenzwertig 🙁
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11ant schrieb:Sehe ich absolut nicht. §312g sagt für mich klar, "außerhalb von Geschäftsräumen". Die Preissteigerung wurde hier bewusst im Geschäftsraum verhandelt und besiegelt. Falls gewünscht und überhaupt möglich, müsste man etwas anderes finden als den "Haustürgeschäftsparagrafen".
sehe ich wesentliche Merkmale eines Haustürgeschäftes erfüllt
Myrna_Loy 10.09.2021 21:38
Naja, Information ist eine Hol- und keine Bringschuld. Seit Januar galloppiert die Sau der Preissteigerungen durch die Neubaudörfer - da hätte ich spätestens im März das Gespräch gesucht, mit was ich zu rechnen habe. Und ich wäre nicht zwei Monate nach Ende der Preisbindung entspannt zu einer Bemusterung aufgebrochen.
Wir haben seit Beginn der Preisexplosion mehrfach die Gewerke befragt, ob die Kalkulationen noch stimmen. Das gehört auch dazu, wenn man baut.
Wir haben seit Beginn der Preisexplosion mehrfach die Gewerke befragt, ob die Kalkulationen noch stimmen. Das gehört auch dazu, wenn man baut.
PeterB85 10.09.2021 21:45
Myrna_Loy schrieb:
Naja, Information ist eine Hol- und keine Bringschuld.Sorry, aber das sehe ich ganz und gar anders. Das ist eine elementare Bringschuld des Dienstleisters, nicht des Kunden! Leider merkt man immer wieder, dass das Wort "Service" hierzulande nicht mehr besonders viel bedeutet. Aber ich verwehre mich dagegen, so etwas als Normalzustand zu bezeichnen.
Gerddieter 10.09.2021 21:57
Schneckham schrieb:
Also wir liegen bei ca. 2500 Euro/qm in Süden Baden-Württembergs.
Darin sind enthalten
- Keller mit weißer Wanne
- überall Elektrische Rollläden (Wohnbereich Raffstores)
- Licht und Rollos über Digitalstrom steuerbar
- Gäste-WC mit gefliester Dusche
- Wäscheabwurfschacht
- Podesttreppe
Etc.
Nicht darin enthalten
- Erdarbeiten
- Baunebenkosten
Wir bauen mit einem regionalen GU und alle Firmen sind in einem Umkreis von ca. 15 km angesiedelt.
Er hält sich allerdings auch an den Preis, den er uns im September 20 zugesagt hat mit dem Angebot.Hi ich suche einem GU im Süden BW (zwischen Offenburg und Freiburg). Klingt gut was du schreibst- Kannst du mir iwie den Namen nennen?Danke GD
Markiso 10.09.2021 22:13
11ant schrieb:
Das macht schon einen erheblichen Unterschied, ob ein Anwalt anklopft oder der Kunde selbst. Ein Jurist läßt sich nicht so schnell einreden, sein Gummiboot könne von vornherein nur kentern. Der Kunde selbst hat auf hoher See leicht vorauseilend die Hosen voll und sieht sich gegenüber dem Wal chancenlos.Wie gesagt, ich bin ja selbst Jurist und weiss wie es läuft. Das Anklopfen kam natürlich vom Anwalt, aber das machte (erwartungsgemäss) keinen Unterschied.
Es ist eher so, dass geschaut wird: wie gross ist mein Gegenüber. Ob dann der Anwalt kommt oder nicht ist hier eher weniger relevant....scheint halt in der Baubranche eben zum Geschäftsmodell zu gehören.
Wäre ich in D zugelassener Anwalt würde ich die Sau kreuz und quer durchs Dorf treiben, egal ob ich gewinne oder nicht. Selbst wenn ich ihm dadurch "nur" Kosten und Ärger beschere.....ja, soweit sind wir schon. Aber gehört ja nicht mehr zum Thema 😀
Die Baubranche ist einfach ein Sauhaufen mit ganz wenigen ehrlichen/guten. Deshalb sollte da rechtlich eben mal aufgeräumt werden. Verbraucherschutz ist das nicht, was aufgrund mangelnder Fachkenntnisse dringend nötig wäre. Nein, das ist Verkäufer-/Herstellerschutz was das Gesetz aktuell hergibt. Ich masse mir an das so sagen zu können, da sich so eine Verhaltensweise nicht einmal die grossen Pharmafirmen (in denen ich gearbeitet habe) trauen....auch nicht mit kleinsten Partnern. Einerseits, weil es da keine gesetzliche Narrenfreiheit gibt und andererseits, weil da doch ein gewisses Mass an Respekt vorherrscht. Die Baubranche hat jegliche Skrupel verloren. So ist leider meine Erfahrung. Ich freue mich für jeden, der noch gute und ehrliche Baufirmen/Handwerker gefunden hat.
Markiso 10.09.2021 22:26
Sorry, Zeitlimit für die Bearbeitung überschritten, daher noch hinterher:
Nur mal als Beispiel: Das in D gängige 14-tägige Widerrufsrecht ist zwar nicht vergleichbar und ich will jetzt kein Widerrufsrecht oder so, aber es zeigt was theoretisch möglich ist an Verbraucherschutz.....muss ja nicht so extrem sein.
Nur mal als Beispiel: Das in D gängige 14-tägige Widerrufsrecht ist zwar nicht vergleichbar und ich will jetzt kein Widerrufsrecht oder so, aber es zeigt was theoretisch möglich ist an Verbraucherschutz.....muss ja nicht so extrem sein.