Planung und Ausführung falsch. Norm unbeachtet? Neubau Rollläden!

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F

fraubauer

Guten Tag.
Bitte entschuldigen Sie, dass ich mein Problem auch in diesem Forum schildere.
Ich erhoffe mir eine Antwort von einem Planer/Architekten.

Problem:
Evtl. Nichtbeachtung Richtlinie "Anschlüsse an Fenster und Rollläden bei Putz 2. Auflage 10/2010".
Unsere Rollladenlaufleisten aus Aluminium wurden direkt an den Putz montiert!
Es wurde keine 2teilige Ausführung (Laufschiene und Wandausgleichsstück) verwendet.
Dadurch fällt jetzt wegen unebenen Putz das Licht ein!
Außerdem wurde die Laufschiene nicht bis zum Fensterbrett heruntergezogen, sondern diese
hört ca. 2 cm davor auf! Auch hier fällt Licht ein!

Der Rollladenbauer (welcher diese im Rahmen eines schlüsselfertigen Mehrfamilienhaus) montiert hatte,
erklärt mir, dies sei so richtig. Alles nach Norm!
Ein anderer Rollladenbauer (ebenfalls Fachfirma) sagt, diese wäre nicht nach o.g. Norm.
Es muß vom Fensterbauer oder sp. vom Rollladenbauer eine 2teilige Laufschienenkonstruktion
verwendet werden (damit die Laufschiene ohne Probleme bei Defekten des Rollladens leicht abgezogen
werden kann. Wenn direkt an die Wand geschraubt, wird diese nicht mehr richtig halten!
Außerdem muß die Laufschiene bis zum Fensterbrett heruntergezogen werden. Das Argument des Starkregens hat hier keinen Einfluss!

Jetzt steht ich als Laie zwischen 2 Stühlen! Wer hat Recht. Gutachter?

Wie sollte ich mich verhalten? Alle Fenster in diesem Neubau wurden so ausgeführt....

Vielen Dank
erika
 
Jochen104

Jochen104

Hallo Erika,
in wie vielen Unterforen möchtest du das Thema den noch diskutieren?
Im anderen Thread wurde bereits alles gesagt. Wenn du mit der Arbeit nicht zufrieden bist musst du eine Mängelrüge schreiben und ggf. den Weg über Gutachter und Gericht gehen.

Zudem könntest du auf die dort gestellten Fragen reagieren. (Was sagt der GU dazu? Bitte Bilder aus weiterer Entfernung posten.)
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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