Photovoltaik im Steuerrecht, im Steuerbescheid Vorteil nicht berücksichtigt

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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Speedy707-1

@Annegret
Danke für Deine Worte. Es geht nicht darum, dass mir weitergeholfen wird, da sich nicht einmal Steuerexperten zu dem Thema einig sind.
Ich wollte einfach nur ein paar Meinungen und ich find doch schon interessant das viele sagen im Grundsatz ist das nicht in Ordnung, aber man kann ja nichts dagegen machen. Fakt ist, wenn ein Widerspruch im Luzerner Steuerbuch zum Thema alternative Energien vorhanden wäre, können sehr viele, die in diesen Jahren eine Photovoltaik auf das Dach bauten via Steuerrevision eine Rückvergütung verlangen.
 
S

Speedy707-1

Nochmals der Artikel aus dem Steuerbuch 2012, §Bd. 1, Art. Tab. 4.6: Wird eine alternatives Heizsystem als Ersatz von z.B. einer Ölheizung eingebaut so gilt beim Unterhalt ein Abzug von 50% bei den Einkommensteuern. Alternatives Heizsystem: Wenn die eigene Photovoltaik Wärmepumpe und Boiler mit eigenem Strom speist, gilt dies als Einheit (inkl. Photovoltaik) und kann zu 50% abgezogen werden. Dies sind in den meisten Fällen recht grosse Beträge!
 
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Roman-1

Dieses Verhalten von Luzern finde ich auch absurd. Andere Kantone erlauben bei Solarenergie bis zu 100 % Steuervorteile und die Leute im Kanton Luzern gehen leer aus. Obwohl sie ja auch für Solarenergie werben. In meinen Augen beißt sich das. An dieser Stelle ist der Steuerberater auch machtlos.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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