ᐅ Pfosten unserer Toreinfahrt ragt ca. 10 cm auf Nachbargrundstück
Erstellt am: 29.06.20 20:33
M
Medvedev
Hallo Freunde,
bin hier neu, hoffe aber, das ich hier in diesem Forenbereich mit meinem Anliegen richtig bin u. Ihr mir weiter helfen könnt.
Wir besitzen ein Zweifamilienhaus in Köln, das wir als Familie bewohnen. Unser zukünftiger Nachbar hat das Nachbarhaus abreißen lassen u. baut nun auf dem Grundstück neu. Wir besitzen unser Haus seit 1995. Unser Haus wurde 1984 erbaut. Wir haben eine Toreinfahrt mit 2 gemauerten Pfosten.
Der Architekt unseres zukünftigen Nachbarn hat uns heute mündlich mitgeteilt, daß er beabsichtigt eine 1,5 m hohe Mauer an unsere Grundstücksgrenze bauen zu lassen. Zu diesem Zweck hat er bereits einen bestehenden, hölzernen Zaun, der unser Eigentum war, ohne unser Einverständnis entfernen lassen.
Daraufhin angesprochen meinte er er dachte der Zaun gehört dem Bauherrn, seinem Auftraggeber.
Nun behauptet er noch, dass unser gemauerter Pfosten unserer Toreinfahrt (von der Straße aus gesehen links) um ca. 10 cm auf dem Grundstück unseres zukünftigen Nachbarn steht und dieser entsprechend abzuschlagen oder zu entfernen sei, damit eine grenzbündige Mauer errichtet werden kann.
Gleiches gelte auch für drei hölzerne Zapfen unseres Carports, die ebenfalls ca. 10 cm in das Grundstück unseres zukünftigen Nachbarn seitlich herienragen.
Beides müßte baldmöglichst, auf unsere Kosten rückgebaut werden, damit er weiter bauen könne.
Seine Vorderungen würde er uns noch schriftlich geben, diese müßten wir dann entsprechend noch unterschreiben.
Wir sind bisher immer davon ausgegangen, das unser Torpfosten vollumpfänglich (40x40 cm) auf unserem Grundstück steht.
Zum Beweis drückt uns der Architekt eine von der Stadt Köln grnehmigte Zeichnung (mit Stempel als Kopie) in die Hand, die belegen soll, das der Pfosten und die Zapfen in das Nachbargrundstück hineinragen.
Allerdings sind die in Rede stehende Pfosten u. die Zapfen auf dem Grundrisszeichnung nicht eingezeichnet.
Laut Internet erlicht das Recht eines Nachbarn nach 3 Jahren in Bezug auf Rückbau oder ähnliches Was meint Ihr hierzu.
Hoffentlich könnt Ihr uns einen sachkundigen Rat geben. Wir sind für Eure Hilfe dankbar!!
Mit freundlichen Grüßen Medvedev
bin hier neu, hoffe aber, das ich hier in diesem Forenbereich mit meinem Anliegen richtig bin u. Ihr mir weiter helfen könnt.
Wir besitzen ein Zweifamilienhaus in Köln, das wir als Familie bewohnen. Unser zukünftiger Nachbar hat das Nachbarhaus abreißen lassen u. baut nun auf dem Grundstück neu. Wir besitzen unser Haus seit 1995. Unser Haus wurde 1984 erbaut. Wir haben eine Toreinfahrt mit 2 gemauerten Pfosten.
Der Architekt unseres zukünftigen Nachbarn hat uns heute mündlich mitgeteilt, daß er beabsichtigt eine 1,5 m hohe Mauer an unsere Grundstücksgrenze bauen zu lassen. Zu diesem Zweck hat er bereits einen bestehenden, hölzernen Zaun, der unser Eigentum war, ohne unser Einverständnis entfernen lassen.
Daraufhin angesprochen meinte er er dachte der Zaun gehört dem Bauherrn, seinem Auftraggeber.
Nun behauptet er noch, dass unser gemauerter Pfosten unserer Toreinfahrt (von der Straße aus gesehen links) um ca. 10 cm auf dem Grundstück unseres zukünftigen Nachbarn steht und dieser entsprechend abzuschlagen oder zu entfernen sei, damit eine grenzbündige Mauer errichtet werden kann.
Gleiches gelte auch für drei hölzerne Zapfen unseres Carports, die ebenfalls ca. 10 cm in das Grundstück unseres zukünftigen Nachbarn seitlich herienragen.
Beides müßte baldmöglichst, auf unsere Kosten rückgebaut werden, damit er weiter bauen könne.
Seine Vorderungen würde er uns noch schriftlich geben, diese müßten wir dann entsprechend noch unterschreiben.
Wir sind bisher immer davon ausgegangen, das unser Torpfosten vollumpfänglich (40x40 cm) auf unserem Grundstück steht.
Zum Beweis drückt uns der Architekt eine von der Stadt Köln grnehmigte Zeichnung (mit Stempel als Kopie) in die Hand, die belegen soll, das der Pfosten und die Zapfen in das Nachbargrundstück hineinragen.
Allerdings sind die in Rede stehende Pfosten u. die Zapfen auf dem Grundrisszeichnung nicht eingezeichnet.
Laut Internet erlicht das Recht eines Nachbarn nach 3 Jahren in Bezug auf Rückbau oder ähnliches Was meint Ihr hierzu.
Hoffentlich könnt Ihr uns einen sachkundigen Rat geben. Wir sind für Eure Hilfe dankbar!!
Mit freundlichen Grüßen Medvedev
Scout schrieb:
Bloß weil ich mein KFZ illegal auf deinem Privat-Parkplatz abstelle gehört es ja auch nicht dir bzw untersteht deiner Verfügungsgewalt.Der Zaun ist fest mit dem Grundstück verbunden, das Fahrzeug nur, wenn es schon sehr lange da steht. Aber die Antwort von @Escroda leuchtet ein.Mycraft schrieb:
Richtg.Wir sind uns ja einig, nur dass ich aus beruflichen Gründen vom DIY abrate; wie soll ich denn meine Kinder ernähren ...Spaß beiseite, denn Grenzpunkte finden ist kein Spaß und im Streitfall, wo es um 10cm geht, auch nicht hilfreich.
Insbesondere weil die Steine auch nicht immer da liegen, wo der Grenzpunkt ist. Manchmal liegt der Stein genau 1m weg, weil da irgendwas im Weg war oder so. Das ist dann in den Unterlagen ersichtlich, auf dem Stein aber nicht.
Bei den neuen Punkten für meine Teilung ist das jetzt so. 1 Stein hätte direkt unter den gerade noch vorhandenen Wellasbest gemusst, da hat sich der Vermesser wohl nicht rangetraut...
Ein anderer auf das verwilderte Nachbargrundstück wo sich kein Besitzer auftreiben lässt. Beide Steine liegen also 1m von ihrem eigentlichen Punnkt entfernt.
Könnte also sogar sein, dass sowas hier passiert ist? Es wurde ein vermeintlicher Stein auf deinem Grundstück entdeckt. Nachbar bzw Architekt geht von Mauer auf seinem Grundstück aus, in Wirklichkeit ist aber die Mauer genau auf der Grenze und der Stein wurde deshalb versetzt eingebuddelt...
Bei den neuen Punkten für meine Teilung ist das jetzt so. 1 Stein hätte direkt unter den gerade noch vorhandenen Wellasbest gemusst, da hat sich der Vermesser wohl nicht rangetraut...
Ein anderer auf das verwilderte Nachbargrundstück wo sich kein Besitzer auftreiben lässt. Beide Steine liegen also 1m von ihrem eigentlichen Punnkt entfernt.
Könnte also sogar sein, dass sowas hier passiert ist? Es wurde ein vermeintlicher Stein auf deinem Grundstück entdeckt. Nachbar bzw Architekt geht von Mauer auf seinem Grundstück aus, in Wirklichkeit ist aber die Mauer genau auf der Grenze und der Stein wurde deshalb versetzt eingebuddelt...
...und genauso gibt es etliche Beispiele bringen wo die Grenzsteine sich exakt dort befinden wo sie sein sollten und zwar schon immer.
...und es gibt Steine welche auch ursprünglich schon falsch gesetzt wurden etc. etc.
...und es gibt auch Grundstücksbesitzer welche die Steine gar komplett entfernen.
und jetzt?
Aber, lasst doch mal diesen andauerden Pessimismus und Schwarzseherei beiseite...wenn sich die Steine jetzt plötzlich doch genau dort befinden, wo diese sein sollten(und die Chance dass diese genau dort sind ist in der Regel höher als andersherum), ist es für den TE wirklich der einfachste Weg alles richtigzustellen ohne groß Geld auszugeben.
...und es gibt Steine welche auch ursprünglich schon falsch gesetzt wurden etc. etc.
...und es gibt auch Grundstücksbesitzer welche die Steine gar komplett entfernen.
und jetzt?
Aber, lasst doch mal diesen andauerden Pessimismus und Schwarzseherei beiseite...wenn sich die Steine jetzt plötzlich doch genau dort befinden, wo diese sein sollten(und die Chance dass diese genau dort sind ist in der Regel höher als andersherum), ist es für den TE wirklich der einfachste Weg alles richtigzustellen ohne groß Geld auszugeben.
Mycraft schrieb:
..wenn sich die Steine jetzt plötzlich doch genau dort befinden, wo diese sein solltenUnd wie soll er das als Laie beurteilen?Am Ende glaubt er sich im Recht macht Rabattz und der Nachbar hat doch recht. Oder umgekehrt da liegt ein Stein auf seiner Seite, er glaubt der Nachbar hat recht aber in Wirklichkeit hat er sogar 10 cm mehr. Dann verschenkt er Land. Da muss m.M.n. soundso ein Fachmann her.
Also erstmal ist doch die Frage muss der TE denn nachweisen, dass der Pfosten auf seinem Grundstück steht oder der neue Nachbar nachweisen, dass die Grenze eben anders verläuft? Es ist eben die Frage wie offiziell und genau die vorgelegten Dokumente sind und was genau sie aussagen. Findet man Grenzsteine kann man möglicherweise Rückschlüsse ziehen, um Zweifel bringen diese aber nix.
Wenn der Nachbar/Architekt auf seiner Meinung beruht wird man nicht um eine Grenzfeststellung herumkommen.
Wenn der Nachbar/Architekt auf seiner Meinung beruht wird man nicht um eine Grenzfeststellung herumkommen.
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