ᐅ Pfosten unserer Toreinfahrt ragt ca. 10 cm auf Nachbargrundstück
Erstellt am: 29.06.20 20:33
M
Medvedev
Hallo Freunde,
bin hier neu, hoffe aber, das ich hier in diesem Forenbereich mit meinem Anliegen richtig bin u. Ihr mir weiter helfen könnt.
Wir besitzen ein Zweifamilienhaus in Köln, das wir als Familie bewohnen. Unser zukünftiger Nachbar hat das Nachbarhaus abreißen lassen u. baut nun auf dem Grundstück neu. Wir besitzen unser Haus seit 1995. Unser Haus wurde 1984 erbaut. Wir haben eine Toreinfahrt mit 2 gemauerten Pfosten.
Der Architekt unseres zukünftigen Nachbarn hat uns heute mündlich mitgeteilt, daß er beabsichtigt eine 1,5 m hohe Mauer an unsere Grundstücksgrenze bauen zu lassen. Zu diesem Zweck hat er bereits einen bestehenden, hölzernen Zaun, der unser Eigentum war, ohne unser Einverständnis entfernen lassen.
Daraufhin angesprochen meinte er er dachte der Zaun gehört dem Bauherrn, seinem Auftraggeber.
Nun behauptet er noch, dass unser gemauerter Pfosten unserer Toreinfahrt (von der Straße aus gesehen links) um ca. 10 cm auf dem Grundstück unseres zukünftigen Nachbarn steht und dieser entsprechend abzuschlagen oder zu entfernen sei, damit eine grenzbündige Mauer errichtet werden kann.
Gleiches gelte auch für drei hölzerne Zapfen unseres Carports, die ebenfalls ca. 10 cm in das Grundstück unseres zukünftigen Nachbarn seitlich herienragen.
Beides müßte baldmöglichst, auf unsere Kosten rückgebaut werden, damit er weiter bauen könne.
Seine Vorderungen würde er uns noch schriftlich geben, diese müßten wir dann entsprechend noch unterschreiben.
Wir sind bisher immer davon ausgegangen, das unser Torpfosten vollumpfänglich (40x40 cm) auf unserem Grundstück steht.
Zum Beweis drückt uns der Architekt eine von der Stadt Köln grnehmigte Zeichnung (mit Stempel als Kopie) in die Hand, die belegen soll, das der Pfosten und die Zapfen in das Nachbargrundstück hineinragen.
Allerdings sind die in Rede stehende Pfosten u. die Zapfen auf dem Grundrisszeichnung nicht eingezeichnet.
Laut Internet erlicht das Recht eines Nachbarn nach 3 Jahren in Bezug auf Rückbau oder ähnliches Was meint Ihr hierzu.
Hoffentlich könnt Ihr uns einen sachkundigen Rat geben. Wir sind für Eure Hilfe dankbar!!
Mit freundlichen Grüßen Medvedev
bin hier neu, hoffe aber, das ich hier in diesem Forenbereich mit meinem Anliegen richtig bin u. Ihr mir weiter helfen könnt.
Wir besitzen ein Zweifamilienhaus in Köln, das wir als Familie bewohnen. Unser zukünftiger Nachbar hat das Nachbarhaus abreißen lassen u. baut nun auf dem Grundstück neu. Wir besitzen unser Haus seit 1995. Unser Haus wurde 1984 erbaut. Wir haben eine Toreinfahrt mit 2 gemauerten Pfosten.
Der Architekt unseres zukünftigen Nachbarn hat uns heute mündlich mitgeteilt, daß er beabsichtigt eine 1,5 m hohe Mauer an unsere Grundstücksgrenze bauen zu lassen. Zu diesem Zweck hat er bereits einen bestehenden, hölzernen Zaun, der unser Eigentum war, ohne unser Einverständnis entfernen lassen.
Daraufhin angesprochen meinte er er dachte der Zaun gehört dem Bauherrn, seinem Auftraggeber.
Nun behauptet er noch, dass unser gemauerter Pfosten unserer Toreinfahrt (von der Straße aus gesehen links) um ca. 10 cm auf dem Grundstück unseres zukünftigen Nachbarn steht und dieser entsprechend abzuschlagen oder zu entfernen sei, damit eine grenzbündige Mauer errichtet werden kann.
Gleiches gelte auch für drei hölzerne Zapfen unseres Carports, die ebenfalls ca. 10 cm in das Grundstück unseres zukünftigen Nachbarn seitlich herienragen.
Beides müßte baldmöglichst, auf unsere Kosten rückgebaut werden, damit er weiter bauen könne.
Seine Vorderungen würde er uns noch schriftlich geben, diese müßten wir dann entsprechend noch unterschreiben.
Wir sind bisher immer davon ausgegangen, das unser Torpfosten vollumpfänglich (40x40 cm) auf unserem Grundstück steht.
Zum Beweis drückt uns der Architekt eine von der Stadt Köln grnehmigte Zeichnung (mit Stempel als Kopie) in die Hand, die belegen soll, das der Pfosten und die Zapfen in das Nachbargrundstück hineinragen.
Allerdings sind die in Rede stehende Pfosten u. die Zapfen auf dem Grundrisszeichnung nicht eingezeichnet.
Laut Internet erlicht das Recht eines Nachbarn nach 3 Jahren in Bezug auf Rückbau oder ähnliches Was meint Ihr hierzu.
Hoffentlich könnt Ihr uns einen sachkundigen Rat geben. Wir sind für Eure Hilfe dankbar!!
Mit freundlichen Grüßen Medvedev
Haben die neuen Nachbarn tatsächlich ihren Architekten vorgeschickt? Lass Dir von dem Herrn mal Namen und Adresse von seinen Auftraggebern geben, ruf an und sag: wir sollten sprechen! Dabei geht es hier erstmal um die Art der Kommunikation. Damit stellst Du Dich schon mal in eine bessere Position.
Medvedev schrieb:
Laut Internet erlicht das Recht eines Nachbarn nach 3 Jahren in Bezug auf Rückbau oder ähnliches Was meint Ihr hierzu.Hallo
habe mir gerade den Thread durchgelesen.
Der böse Nachbar, behauptet doch einfach, dass der liebe Häuslebesitzer 10 cm auf des Nachbarn Grundstück ist. Und im Internet steht doch, dass, wenn er es 3 Jahre nicht merkt, er pech hat.
Mein Grundstück ist mein Grundstück. Und wenn ich merke, dass mein Nachbar mein Grundstück mit benutzt, dann erwarte ich von dem Mitbenutzer einen Vorschlag, um die Sache zu bereinigen.
Das kann Rückbau oder eine Entschädigung im monetären Bereich sein. Aber keine lange Nase: ätsch, 3 Jahre nix gemerkt, ist nicht zielführend.
Steven
Leider hat uns @Medvedev ja nicht auf dem Laufenden gehalten, wie die Sache weiter ging. Interessant, dass nun wieder diskutiert wird.
@Steven der Ton ist ja erheblich rau, andererseits ist es korrekt, wenn man darauf hinweist, dass jede Sache zwei Seiten hat. Der TE hat sicher seine Sicht dargestellt. Ob er damit Recht hat, haben wir nie erfahren. Aber der Abriss des Zauns wirft doch ein schlechtes Licht auf die "Gegenseite".
@Steven der Ton ist ja erheblich rau, andererseits ist es korrekt, wenn man darauf hinweist, dass jede Sache zwei Seiten hat. Der TE hat sicher seine Sicht dargestellt. Ob er damit Recht hat, haben wir nie erfahren. Aber der Abriss des Zauns wirft doch ein schlechtes Licht auf die "Gegenseite".
Altai schrieb:
Aber der Abriss des Zauns wirft doch ein schlechtes Licht auf die "Gegenseite".Hallo Altairichtig.
Aber wir haben auch nie erfahren, wo der Zaun stand. Und in welchem Zustand der Zaun war.
Angenommen, ich kaufe ein Grundstück, darauf ist ein alter Holzzaun. jetzt mache ich das Grundstück urban. Da sind so ein paar alte Bretter schnell im Container.
Steven
Steven schrieb:
Angenommen, ich kaufe ein Grundstück, darauf ist ein alter Holzzaun. jetzt mache ich das Grundstück urban. Da sind so ein paar alte Bretter schnell im Container.Bevor der Abriss beginnt, besuche ich die Gegenseite und stelle mich vor. Und da kann man Grenzen absprechen.
Ähnliche Themen