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ᐅ Pfosten unserer Toreinfahrt ragt ca. 10 cm auf Nachbargrundstück


Erstellt am: 29.06.20 20:33

Medvedev29.06.20 20:33
Hallo Freunde,

bin hier neu, hoffe aber, das ich hier in diesem Forenbereich mit meinem Anliegen richtig bin u. Ihr mir weiter helfen könnt.

Wir besitzen ein Zweifamilienhaus in Köln, das wir als Familie bewohnen. Unser zukünftiger Nachbar hat das Nachbarhaus abreißen lassen u. baut nun auf dem Grundstück neu. Wir besitzen unser Haus seit 1995. Unser Haus wurde 1984 erbaut. Wir haben eine Toreinfahrt mit 2 gemauerten Pfosten.

Der Architekt unseres zukünftigen Nachbarn hat uns heute mündlich mitgeteilt, daß er beabsichtigt eine 1,5 m hohe Mauer an unsere Grundstücksgrenze bauen zu lassen. Zu diesem Zweck hat er bereits einen bestehenden, hölzernen Zaun, der unser Eigentum war, ohne unser Einverständnis entfernen lassen.
Daraufhin angesprochen meinte er er dachte der Zaun gehört dem Bauherrn, seinem Auftraggeber.

Nun behauptet er noch, dass unser gemauerter Pfosten unserer Toreinfahrt (von der Straße aus gesehen links) um ca. 10 cm auf dem Grundstück unseres zukünftigen Nachbarn steht und dieser entsprechend abzuschlagen oder zu entfernen sei, damit eine grenzbündige Mauer errichtet werden kann.

Gleiches gelte auch für drei hölzerne Zapfen unseres Carports, die ebenfalls ca. 10 cm in das Grundstück unseres zukünftigen Nachbarn seitlich herienragen.

Beides müßte baldmöglichst, auf unsere Kosten rückgebaut werden, damit er weiter bauen könne.

Seine Vorderungen würde er uns noch schriftlich geben, diese müßten wir dann entsprechend noch unterschreiben.

Wir sind bisher immer davon ausgegangen, das unser Torpfosten vollumpfänglich (40x40 cm) auf unserem Grundstück steht.

Zum Beweis drückt uns der Architekt eine von der Stadt Köln grnehmigte Zeichnung (mit Stempel als Kopie) in die Hand, die belegen soll, das der Pfosten und die Zapfen in das Nachbargrundstück hineinragen.

Allerdings sind die in Rede stehende Pfosten u. die Zapfen auf dem Grundrisszeichnung nicht eingezeichnet.

Laut Internet erlicht das Recht eines Nachbarn nach 3 Jahren in Bezug auf Rückbau oder ähnliches Was meint Ihr hierzu.

Hoffentlich könnt Ihr uns einen sachkundigen Rat geben. Wir sind für Eure Hilfe dankbar!!

Mit freundlichen Grüßen Medvedev
pagoni202029.06.20 20:38
Das klingt nach Ärger, ansinsten hätte er das ja vorher mit Dir klären können. Man möchte ja eigentlich eine gute Nachbarschaft. Vlt. könnt ihr ja mal den Bauherrn direkt ausfindig machen, damit man ein besseres Miteinander findet und zu annehmbaren Lösungen findet.
Auja....."Sie MÜSSEN unterschreiben", das find ich ja klasse. Wenn nicht, dann niederknien.....
Kenn ich noch von früher im Ausflugslokal......Wenn Sie außen sitzen wollen, dann müssen Sie Kännchen Kaffee trinken, nicht nur Tasse.
hampshire29.06.20 20:44
Spreche mal mit Hans und nicht mit Hänschen - lade Deinen neuen Nachbarn ein. Der Architekt interessiert nicht weiter, wenn der Nachbar OK ist.
Mycraft29.06.20 21:30
Es gibt Grenzsteine. Mache diese ausfindig dann weißt du woran du bist.

Escroda30.06.20 07:32
Medvedev schrieb:

Der Architekt unseres zukünftigen Nachbarn hat uns heute mündlich mitgeteilt, daß er beabsichtigt eine 1,5 m hohe Mauer an unsere Grundstücksgrenze bauen zu lassen.
"Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" und kurze Zeit später stand sie da. Anders als damals, gehören nach §§32ff NachbGNRW immer zwei dazu, eine Einfriedung zu bauen. Verlange etwas schriftliches und bitte schriftlich um Bedenkzeit.
Medvedev schrieb:

Zu diesem Zweck hat er bereits einen bestehenden, hölzernen Zaun, der unser Eigentum war, ohne unser Einverständnis entfernen lassen.
Das ist Sachbeschädigung und Diebstahl. Wenn er Dir nochmal blöd kommt, behalte Dir rechtliche Schritte vor.
Medvedev schrieb:

Daraufhin angesprochen meinte er er dachte der Zaun gehört dem Bauherrn, seinem Auftraggeber.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber selbst wenn er das dachte, darf er die Einfriedung ohne Deine Mitwirkung nicht entfernen.
Medvedev schrieb:

Laut Internet erlicht das Recht eines Nachbarn nach 3 Jahren in Bezug auf Rückbau oder ähnliches Was meint Ihr hierzu.
Welche Rechtsgrundlage wird denn dafür angegeben? Baugesetzbuch §912 bezieht sich auf Gebäude. Bei anderen baulichen Anlagen ist es eine Frage der Verhältnismäßigkeit, ob ein Rückbau verlangt werden kann.
Zunächst müsst Ihr klären, wo die Grenze tatsächlich verläuft. Im Streitfall werdet Ihr um eine amtliche Grenzanzeige nicht herumkommen. Da die Gegenseite bereits unrechtmäßige Tatsachen geschaffen hat, sollten Kompromisse aushandelbar sein, falls Ihr tatsächlich überbaut habt.
Mycraft schrieb:

Es gibt Grenzsteine. Mache diese ausfindig dann weißt du woran du bist.
Wenn die Welt so einfach wäre, hätte ich mir einen anderen Beruf suchen müssen. Es gibt auch Eisenrohre, mit und ohne Sichtmarke, Nägel, Bolzen, horizontal und vertikal und Meißelzeichen. Und nur selten sind sie so offensichtlich, wie auf dem Foto.
Mycraft30.06.20 08:12
Selten ist im Leben etwas einfach. Auch ein Hausbau und das Leben darin, aber ein Grenzstein ist ein Grenzstein ist ein Grenzstein. Und wenn es eine Fahrradspeiche ist. Als erstes sollte man die Grenzen klären denn ohne fehlt jede Grundlage für jede weitere Diskussion.
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