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ᐅ Pflichterfüllung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz durch wasserführenden Kaminofen


Erstellt am: 16.05.13 16:07

Bauexperte18.05.13 09:37
Hallo,
Vit84 schrieb:

Also würde mein Heizsystem, bestehend aus einer Gasbrennwerttechnik und wasserführenden Kamin nicht durchgehen? Richtig?
Abseits dessen, daß ich ein solches System nicht verbauen würde - wer soll Deine Frage denn belastbar beantworten? Keiner kennt den übrigen Wandaufbau, die Dämmung, Lage des Grundstückes zur Sonne etc.

Ob es in dieser Kombi reicht, wirst Du erst genau wissen, wenn der Statiker/Energieberater die Berechnungen zur Energieeinsparverordnung erstellt hat.

Grüße, Bauexperte
Vit8420.05.13 21:27
@Bauexperte: Warum würdest du mir dieses System nicht empfehlen?
Ich finde es nicht schlecht, da ich ja im Winter (wo ich hauptsächlich Wärmeenergie benötige) meine Gasheizung bedeutend entlasten kann, wenn
ich meinen wasserführenden Kamin anschmeiße. Dachausrichtung ist Ost-West und gebaut wird entweder mit Poroton oder Porenbeton (Ytong).
Solar lohnt sich nicht, da steck ich das Geld lieber in den wassergeführten Kamin.
Philiboy8322.05.13 14:15
Wie ist das denn überhaupt Zulassungsmäßig her? Ich meine eine Solaranlage die arbeitet wenn Sonne scheint bzw. zieht sich Wärme aus der Luft, arbeitet also Unabhängig von dir. Ein wassergeführter Kamin muss ja auch befeuert werden, sprich mit Holz bestückt werden usw., das ist ja weniger zu kalkulieren als die zu erbringende Leistung der Solaranlage. Wenn der wasserführte Kamin nur einmal im Jahr läuft ist es ja sinnlos
Vit8422.05.13 20:27
ok, das ist ein Argument, aber was ist wenn der Kamin jeden Tag (in den Übergangszeiten und in der kalten Jahreszeit) läuft?
Alfons Wag10.03.14 07:24
Kaminofen können prinzipiell angerechnet werden, jedoch muss der Wirkungsgrad 85 % oder höher sein. Hier gibt es nur wenige Angebote und die benötigen auch fast immer noch einen teuren Speicher, was bei einer Kombi mit einer Solaranlage jedoch nicht extra ins Gewicht fällt.
  • Wasserführende Kaminöfen benötigen gemäß EEWärmG (Anlage 1, Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen, II. Biomasse, 3. Feste Biomasse, 3 a , aa, ) einen Wirkungsgrad von 86 %.
Ich nutze auf Grund der guten Information durch meinen Energieberater einen wasserführenden Herd der normatherm Energiespartechnik, für den die gesetzlichen Anforderungen etwas geringer sind.
  • Neben den Kaminöfen geht das EEWärmG auch auf andere Anlagen ein, die „nur“ einen Wirkungsgrad von 70 % benötigen (Anlage 1, Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen, II. Biomasse, 3. Feste Biomasse, 3 a , cc, ). Dieses sind u.a. Herde und wasserführende Herde nach DIN EN 12815, die auch gemäß 1.BImSchV einen Wirkungsgrad von 70 % oder mehr benötigen.
Da ich keine Solaranlage habe und diese bei der Ausrichtung und Lage des Baues keinen Sinn ergibt, habe ich auch nach einer Lösung gesucht (und mit dem wasserführenden Herd auch gefunden), die keinen Speicher benötigt.

Solche Anlagen haben Nennleistungen bis zu 19 kW und liefern tatsächlich einen so hohen Anteil an Wärme, so dass der vom EEWärmG georderte Anteil der erneuerbaren Energien bei neuen Gebäuden von 50 % sicher erreicht werden kann. Diese Herde sind auch mit einem wasserführenden Kaminofen vergleichbar und mit ca. 4000 Euro sehr viel günstiger als automatisch betriebene Pelletöfen.
Ich bin auch zukünftig nicht mehr abhängig von (teuren) Pellets, sondern kann mit normalem Scheitholz heizen.
Alfons Wag10.03.14 07:26
Kaminofen können prinzipiell angerechnet werden, jedoch muss der Wirkungsgrad 85 % oder höher sein. Hier gibt es nur wenige Angebote und die benötigen auch fast immer noch einen teuren Speicher, was bei einer Kombi mit einer Solaranlage jedoch nicht extra ins Gewicht fällt.
  • Wasserführende Kaminöfen benötigen gemäß EEWärmG (Anlage 1, Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen, II. Biomasse, 3. Feste Biomasse, 3 a , aa, ) einen Wirkungsgrad von 86 %.
Ich nutze auf Grund der guten Information durch meinen Energieberater einen wasserführenden Herd der normatherm Energiespartechnik, für den die gesetzlichen Anforderungen etwas geringer sind.
  • Neben den Kaminöfen geht das EEWärmG auch auf andere Anlagen ein, die „nur“ einen Wirkungsgrad von 70 % benötigen (Anlage 1, Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen, II. Biomasse, 3. Feste Biomasse, 3 a , cc, ). Dieses sind u.a. Herde und wasserführende Herde nach DIN EN 12815, die auch gemäß 1.BImSchV einen Wirkungsgrad von 70 % oder mehr benötigen.
Da ich keine Solaranlage habe und diese bei der Ausrichtung und Lage des Baues keinen Sinn ergibt habe ich auch nach einer Lösung gesucht (und mit dem wasserführenden Herd auch gefunden), die keinen Speicher benötigt.

Solche Anlagen haben Nennleistungen bis zu 19 kW und liefern tatsächlich einen so hohen Anteil an Wärme, so dass der vom EEWärmG georderte Anteil der erneuerbaren Energien bei neuen Gebäuden von 50 % sicher erreicht werden kann. Diese Herde sind auch mit einem wasserführenden Kaminofen vergleichbar und mit ca. 4000 Euro sehr viel günstiger als automatisch betriebene Pelletöfen.
Ich bin auch zukünftig nicht mehr abhängig von (teuren) Pellets, sondern kann mit normalem Scheitholz heizen.
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