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ᐅ Perimeterdämmung nicht verdübelt


Erstellt am: 04.11.2020 11:03

TobSte20 04.11.2020 11:03
Hallo zusammen,

unser Haus hat einen Keller mit weißer Wanne bekommen. Der Grundwasserspiegel auf unserem Grundstück ist sehr hoch, daher war das notwendig. Wir bauen mit einem GU.
Nach Fertigstellung des Kellers haben wir einen Gutachter beauftragt die Bausauführung zu bewerten. Unser Gutachter hat in seinem Bericht beanstandet, dass die Perimeterdämmung nur teilweise verdübelt wurde, dies gem. entsprechenden DIN Normen jedoch durchgängig erfolgen muss.
Wir haben den Bereicht umgehend an unseren GU geschickt und mehrfach eingefordert die Dämmung entsprechend zu verdübeln. Unser GU hat dies jedoch komplett ignoriert und stattdessen verfüllt.

Daraus ergen sich für mich nun folgende Fragen:

- Welche Auswirkungen und Folgen kann die fehlende Verdübelung haben?
- Wie groß ist der Aufwand diese Verdübelung nachzuholen, kann dies überhaupt erfolgen? Für den Bau des Kellers waren Spundwände notwendig um das Grundwasser fern zu halten, diese sind nun natürlich nicht mehr da
- Wie gehen wir mit unserem GU in diesem Fall am besten um? Es wurden schließlich gänge Normen ignoriert und wir haben rechtzeitig auf den Mangel hingewiesen (noch bevor verfüllt wurde)

Danke für Eure Erfahrungen und Einschätzung

Lumpi_LE 04.11.2020 11:33
Was soll denn das für eine Norm sein? (Sollte ja im Bericht stehen)
Dämmung gegen Erdreich zu verdübeln ist ziemlicher quatsch, das wird sich auch dein GU gedacht haben.

Bookstar 04.11.2020 11:44
Lumpi_LE schrieb:

Was soll denn das für eine Norm sein? (Sollte ja im Bericht stehen)
Dämmung gegen Erdreich zu verdübeln ist ziemlicher quatsch, das wird sich auch dein GU gedacht haben.
Nein, das ist kein Quatsch sondern tatsächlich erforderlich laut DIN. Speziell in einem Fall mit Grundwasser. Im schlechtesten Fall reisst es dir sonst die komplett Dämmung runter.

ABER: wie so oft, das eine ist Theorie, das andere Praxis. Laut Herstellerangaben muss er es auch vollflächig verkleben. Ist das zumindest passiert?

Bei uns wurde kein Bitumen verwendet und kein Kleber. Es wurde nur gedübelt. Hat mir auch nicht wirklich gefallen, da es nicht nach Vorschrift war. Aber es ist alles gut, keine Probleme 🙂. Habe auch andere Baustellen gesehen, wo es genauso gemacht wurde. Hält aufjedenfall besser als nur kleben, aber Bitumen als zweite Sicherheit hätte ich nicht abgelehnt...

Ich würde auch bei dir sagen, lass stecken. Was soll sich jetzt fehlen, wenn verklebt, teilweise verdübelt und schon angefüllt ist?

Hast du vielleicht noch ein Bild? dann schau ich nochmal drauf!

TobSte20 04.11.2020 12:22
Lumpi_LE schrieb:

Was soll denn das für eine Norm sein? (Sollte ja im Bericht stehen)
Dämmung gegen Erdreich zu verdübeln ist ziemlicher quatsch, das wird sich auch dein GU gedacht haben.

DIN 18550 / DIN 13914
Bookstar schrieb:

Nein, das ist kein Quatsch sondern tatsächlich erforderlich laut DIN. Speziell in einem Fall mit Grundwasser. Im schlechtesten Fall reisst es dir sonst die komplett Dämmung runter.

ABER: wie so oft, das eine ist Theorie, das andere Praxis. Laut Herstellerangaben muss er es auch vollflächig verkleben. Ist das zumindest passiert?

Bei uns wurde kein Bitumen verwendet und kein Kleber. Es wurde nur gedübelt. Hat mir auch nicht wirklich gefallen, da es nicht nach Vorschrift war. Aber es ist alles gut, keine Probleme 🙂. Habe auch andere Baustellen gesehen, wo es genauso gemacht wurde. Hält aufjedenfall besser als nur kleben, aber Bitumen als zweite Sicherheit hätte ich nicht abgelehnt...

Ich würde auch bei dir sagen, lass stecken. Was soll sich jetzt fehlen, wenn verklebt, teilweise verdübelt und schon angefüllt ist?

Hast du vielleicht noch ein Bild? dann schau ich nochmal drauf!


Danke für deine ausführliche Antwort und Einschätzung. Das hilft mir schonmal, anbei ein Bild auf dem unser Gutachter markiert hat, wo gedüblert wurde. Leider sieht man nicht allzu viel.

Am meisten stört mich, dass unser GU einfach überhaupt nicht reagiert und irgendwann verfüllt. Bei der 3. Nachfrage kam dann als Antwort "die Platten dürfen nicht verdübelt werden". Auch hier hat unser Gutachter auf Rückfrage nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Quatsch ist.

Lumpi_LE 04.11.2020 12:32
TobSte20 schrieb:

DIN 18550 / DIN 13914
Da steht das nicht drin.
Bookstar schrieb:

erforderlich laut DIN
Kannst du sagen laut welcher?

Ich behaupte weiterhin, dass das einfach nicht stimmt.

Bookstar 04.11.2020 12:41
Nein weiss ich nicht mehr. Hatte das damals recherchiert.

Zu dem Bild. Tja er hat mit Bitumen gewütet. Ob das jetzt geklebt ist? Gedübelt ist so gut wie nix..

Wenn stufenweise angefüllt und sauber verdichtet wurde, hätte ich persönlich aber keine Bedenken.
din 18550gutachterdämmungverfülltbitumenverdübelnverdübelunggrundwasser