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ᐅ Oberputz rutscht ab (nicht abgebunden) - wieviel Einbehalt ca.?


Erstellt am: 05.12.2012 13:42

Dee 05.12.2012 13:42
Hallo!

Die Arbeiten an meinem Häuschen neigen sich dem Ende zu,- leider hat sich vergangene Woche bei ununterbrochenem Dauerregen an einer Giebelfassade der Oberputz in mehreren Streifen gelöst und ist abgerutscht.

Aufbau: Unter- und Oberputz auf Porenbeton.
Unterputz: mineralischer Faserleichtputz, Oberputz: Silikonharzputz

Der Hausbauer will den geschädigten Putz als Mangel bei der baldigen Hausabnahme aufnehmen und im nächsten Frühjahr die komplette Giebelwand neu Verputzen (Oberputz abschlagen).

Wie hoch sollte mein Einbehalt (Kürzung der entspr. Rate) sein?

Die Rate für das Verputzen (Ober- und Unterputz) beträgt 7.000 EUR.
Neu geputzt werden muss EG und Dachgiebel (eine Front).
Bruttofläche ca. 50 qm, 4 Fenster + 1 Tür.

Was ist angemessen als Einbehalt? 2.000 EUR? weniger?
Wäre dankbar für eine Schätzung.

Grüsse,
Dee

Wastl 05.12.2012 14:08
Wir haben 2.000 € einbehalten (Material ist schon da) bei 1/3 der Wandfläche, so circa 90qm.

Boergi 05.12.2012 14:14
Habt ihr einen Vertrag nach VOB?
Ansetzen kannst du die doppelten Kosten der Beseitigung der Mängel.
Ich würde die Gesamtsumme/m² auf die beschädigten m² umrechnen zzgl. Kosten für Entfernung des vorhandenen Putzes und das ganze mal zwei.

Gruß,

Sebastian

Dee 05.12.2012 14:17
Boergi schrieb:
Habt ihr einen Vertrag nach VOB?

Nein, Baugesetzbuch.
Kann ich da auch die doppelten Kosten ansetzen?

Gruss
Dee

Dee 11.12.2012 19:18
Ja - § 641 Baugesetzbuch! Gruss Dee :-)
oberputzunterputzverputzeneinbehaltratebaugesetzbuch