ᐅ Oberputz rutscht ab (nicht abgebunden) - wieviel Einbehalt ca.?
Erstellt am: 05.12.12 13:42
Dee05.12.12 13:42
Hallo!
Die Arbeiten an meinem Häuschen neigen sich dem Ende zu,- leider hat sich vergangene Woche bei ununterbrochenem Dauerregen an einer Giebelfassade der Oberputz in mehreren Streifen gelöst und ist abgerutscht.
Aufbau: Unter- und Oberputz auf Porenbeton.
Unterputz: mineralischer Faserleichtputz, Oberputz: Silikonharzputz
Der Hausbauer will den geschädigten Putz als Mangel bei der baldigen Hausabnahme aufnehmen und im nächsten Frühjahr die komplette Giebelwand neu Verputzen (Oberputz abschlagen).
Wie hoch sollte mein Einbehalt (Kürzung der entspr. Rate) sein?
Die Rate für das Verputzen (Ober- und Unterputz) beträgt 7.000 EUR.
Neu geputzt werden muss EG und Dachgiebel (eine Front).
Bruttofläche ca. 50 qm, 4 Fenster + 1 Tür.
Was ist angemessen als Einbehalt? 2.000 EUR? weniger?
Wäre dankbar für eine Schätzung.
Grüsse,
Dee
Die Arbeiten an meinem Häuschen neigen sich dem Ende zu,- leider hat sich vergangene Woche bei ununterbrochenem Dauerregen an einer Giebelfassade der Oberputz in mehreren Streifen gelöst und ist abgerutscht.
Aufbau: Unter- und Oberputz auf Porenbeton.
Unterputz: mineralischer Faserleichtputz, Oberputz: Silikonharzputz
Der Hausbauer will den geschädigten Putz als Mangel bei der baldigen Hausabnahme aufnehmen und im nächsten Frühjahr die komplette Giebelwand neu Verputzen (Oberputz abschlagen).
Wie hoch sollte mein Einbehalt (Kürzung der entspr. Rate) sein?
Die Rate für das Verputzen (Ober- und Unterputz) beträgt 7.000 EUR.
Neu geputzt werden muss EG und Dachgiebel (eine Front).
Bruttofläche ca. 50 qm, 4 Fenster + 1 Tür.
Was ist angemessen als Einbehalt? 2.000 EUR? weniger?
Wäre dankbar für eine Schätzung.
Grüsse,
Dee
Wastl05.12.12 14:08
Wir haben 2.000 € einbehalten (Material ist schon da) bei 1/3 der Wandfläche, so circa 90qm.
Boergi05.12.12 14:14
Habt ihr einen Vertrag nach VOB?
Ansetzen kannst du die doppelten Kosten der Beseitigung der Mängel.
Ich würde die Gesamtsumme/m² auf die beschädigten m² umrechnen zzgl. Kosten für Entfernung des vorhandenen Putzes und das ganze mal zwei.
Gruß,
Sebastian
Ansetzen kannst du die doppelten Kosten der Beseitigung der Mängel.
Ich würde die Gesamtsumme/m² auf die beschädigten m² umrechnen zzgl. Kosten für Entfernung des vorhandenen Putzes und das ganze mal zwei.
Gruß,
Sebastian
Dee05.12.12 14:17
Boergi schrieb:
Habt ihr einen Vertrag nach VOB?Nein, Baugesetzbuch.
Kann ich da auch die doppelten Kosten ansetzen?
Gruss
Dee
Dee11.12.12 19:18
Ja - § 641 Baugesetzbuch! Gruss Dee :-)
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