Oberputz rutscht ab (nicht abgebunden) - wieviel Einbehalt ca.?

4,00 Stern(e) 3 Votes
D

Dee

Hallo!

Die Arbeiten an meinem Häuschen neigen sich dem Ende zu,- leider hat sich vergangene Woche bei ununterbrochenem Dauerregen an einer Giebelfassade der Oberputz in mehreren Streifen gelöst und ist abgerutscht.

Aufbau: Unter- und Oberputz auf Porenbeton.
Unterputz: mineralischer Faserleichtputz, Oberputz: Silikonharzputz

Der Hausbauer will den geschädigten Putz als Mangel bei der baldigen Hausabnahme aufnehmen und im nächsten Frühjahr die komplette Giebelwand neu Verputzen (Oberputz abschlagen).

Wie hoch sollte mein Einbehalt (Kürzung der entspr. Rate) sein?

Die Rate für das Verputzen (Ober- und Unterputz) beträgt 7.000 EUR.
Neu geputzt werden muss EG und Dachgiebel (eine Front).
Bruttofläche ca. 50 qm, 4 Fenster + 1 Tür.

Was ist angemessen als Einbehalt? 2.000 EUR? weniger?
Wäre dankbar für eine Schätzung.

Grüsse,
Dee
 
B

Boergi

Habt ihr einen Vertrag nach VOB?
Ansetzen kannst du die doppelten Kosten der Beseitigung der Mängel.
Ich würde die Gesamtsumme/m² auf die beschädigten m² umrechnen zzgl. Kosten für Entfernung des vorhandenen Putzes und das ganze mal zwei.

Gruß,

Sebastian
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Maurer / Maler / Gipser gibt es 1418 Themen mit insgesamt 12945 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben