Hallo zusammen.
Wir waren heute bei unseren baldigen Nachbarn und haben uns deren Haus ein wenig angeschaut.
Dort ist mir eine Handkurbel (zusätzlich zum elektrischen Schalter) an einer Jalousie im Obergeschoss aufgefallen.
Unser Nachbar meinte das so eine Notöffnung in Niedersachsen zwingend notwendig ist!
Wir haben sowas jedoch nicht vorgesehen. Bzw. unser GU!
Gibt es Vorschriften wann so eine Notöffnung notwendig ist und wann nicht?
Wir waren heute bei unseren baldigen Nachbarn und haben uns deren Haus ein wenig angeschaut.
Dort ist mir eine Handkurbel (zusätzlich zum elektrischen Schalter) an einer Jalousie im Obergeschoss aufgefallen.
Unser Nachbar meinte das so eine Notöffnung in Niedersachsen zwingend notwendig ist!
Wir haben sowas jedoch nicht vorgesehen. Bzw. unser GU!
Gibt es Vorschriften wann so eine Notöffnung notwendig ist und wann nicht?
Golfi90 schrieb:
Das Haus ist wenige Wochen vor der Übergabe...
Ich werden den GU mal darauf an sprechen...Hast Du denn oben überall Rollläden?
Bei mir kam niemand vom Amt zur Abnahme vorbei. Im Bauantrag ist allerdings ein Fenster (im Badezimmer) explizit als Fluchtfenster bezeichnet, ist mit 1,87 x 1,43 auch größer als die anderen nicht-bodentiefen Fenster. Das Fenster hat in meinem Fall auch eine Handkurbel bekommen, davon steht allerdings nichts im Bauantrag, das kam von meinem Bauunternehmen.
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