Hallo zusammen.
Wir waren heute bei unseren baldigen Nachbarn und haben uns deren Haus ein wenig angeschaut.
Dort ist mir eine Handkurbel (zusätzlich zum elektrischen Schalter) an einer Jalousie im Obergeschoss aufgefallen.
Unser Nachbar meinte das so eine Notöffnung in Niedersachsen zwingend notwendig ist!
Wir haben sowas jedoch nicht vorgesehen. Bzw. unser GU!
Gibt es Vorschriften wann so eine Notöffnung notwendig ist und wann nicht?
Wir waren heute bei unseren baldigen Nachbarn und haben uns deren Haus ein wenig angeschaut.
Dort ist mir eine Handkurbel (zusätzlich zum elektrischen Schalter) an einer Jalousie im Obergeschoss aufgefallen.
Unser Nachbar meinte das so eine Notöffnung in Niedersachsen zwingend notwendig ist!
Wir haben sowas jedoch nicht vorgesehen. Bzw. unser GU!
Gibt es Vorschriften wann so eine Notöffnung notwendig ist und wann nicht?
Golfi90 schrieb:
Mit uns wurde definitiv kein zweiter Rettungsweg abgesprochen. Auch haben wir keine Möglichkeit eine Jalousie irgendwie von Hand zu öffnen...Ich wurde nicht danach gefragt, mein Fensterbauer hat es von sich aus gemacht.
Bei mir steht im Bauantrag irgendwo - ich glaube beim Thema Brandschutz - was 1. und was 2. Rettungsweg ist. Bei der Planung mussten zwei Fenster breiter sein im DG als die auf der anderen Seite. Eben weil 2. Rettungsweg. So habe ich oben an der einen Fassadenseite 1.01m und an der anderen 1.26m breite bodentiefe Fenster.
Grad auch noch mal geschaut. Nennt sich bei mir "Aussagen zum Brandschutz".
Kein offizielles Formblatt. Einfach am PC erstellt.
Letzter Absatz heisst bei mir dann:
"Als Feuerwehrzufahrt kann die vorhandene Zufahrt des Grundstücks genutzt werden. Als erster Rettungsweg ist die vorhandene Geschosstreppe vorzusehen. Den zweiten Rettungsweg stellen die Terrassentüren bzw. Fenster dar, mit Hilfe der vorh. Feuerwehrtechnik ist eine Evakuierung möglich."
Kein offizielles Formblatt. Einfach am PC erstellt.
Letzter Absatz heisst bei mir dann:
"Als Feuerwehrzufahrt kann die vorhandene Zufahrt des Grundstücks genutzt werden. Als erster Rettungsweg ist die vorhandene Geschosstreppe vorzusehen. Den zweiten Rettungsweg stellen die Terrassentüren bzw. Fenster dar, mit Hilfe der vorh. Feuerwehrtechnik ist eine Evakuierung möglich."
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