Notöffnung für Jalousien im OG zwingend notwendig?

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hanse987

Im Bauantrag ist allerdings ein Fenster (im Badezimmer) explizit als Fluchtfenster bezeichnet, ist mit 1,87 x 1,43 auch größer als die anderen nicht-bodentiefen Fenster.
Wolltet ihr das Fenster so groß oder wurde es größer weil es das Rettungswegfenster ist? Ein Rettungswegsfenster muss nicht so groß.
 
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User0815

Wolltet ihr das Fenster so groß oder wurde es größer weil es das Rettungswegfenster ist? Ein Rettungswegsfenster muss nicht so groß.
Ich hab grad nachgelesen, du hast Recht, in BW müssen Rettungsfenster nach § 13 Abs. 4 LBOAVO "im Lichten mindestens 0,90 m breit und 1,20 m hoch sein und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein ". Mein Bauunternehmer meinte, es müsste so groß sein, weil ein Feuerwehrmann mit kompletter Atemschutzausrüstung durchpassen müsse. Für mich wars egal, das andere Fenster wurde an dieser Seite des Hauses auch einfach so groß gemacht, damit es harmonisch aussieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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jucre45

Habe auch grade mal nachgelesen, bei uns sind 2 Rettungswege pro Etage vorgeschrieben:
- EG: Haustür und Terrassentür
- OG: Treppe und Fenster 90/120

Handkurbeln wurden bei uns auch nicht verbaut.
Den Herrn vom Amt hat das bei der Abnahme nicht gejuckt ... mich jetzt allerdings schon
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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