Notöffnung für Jalousien im OG zwingend notwendig?

4,80 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Notöffnung für Jalousien im OG zwingend notwendig?
>> Zum 1. Beitrag <<

11ant

11ant

Es muß ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein - daraus folgt nicht, daß ein zweiter Rettungsweg nur in einfacher Ausfertigung vorhanden sein müßte. Der Genehmigungsbearbeiter muß nur mindestens einen möglichen zweiten Rettungsweg als geeignet erkennen können. Oft ist dieser leichter zu erkennen, wenn er in den Plänen gekennzeichnet ist - z.B. bei optisch gleichen zweiflügeligen Fenstern, wo man sehr genau hinsehen muß, daß eines davon einen Stulp statt eines Mittelpfostens hat. Gerne dürfen mehrere Öffnungen für zweite Rettungswege geeignet sein. Dann ist nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll, einen davon auch zu kennzeichnen und "auszuerküren", damit man bei den weiteren dann auf eine mögliche Notkurbelöffnung verzichten kann. Ausschildern muß man einen Rettungsweg im Gegensatz zu einem Fluchtweg nicht, und auch letzteren nur in öffentlichen Gebäuden. Rettung meint hier nicht die Selbstrettung eines Laien durch Flucht, sondern seine Lebendbergung durch einen geschulten Retter (z.B. wegen Schwächung durch Rauchgasintoxikation). Weil dies die klassische Indikation für einen Rettungsbedarf ist, ist auch die Eignung für einen Durchstieg mit angelegtem Atemanzug so wichtig. Der Rettungsweg wird so benutzt, daß erst der Retter in voller Montur einsteigt, dann den zu Rettenden nach außen anreicht und danach wieder selbst aussteigt. Bei einem zweiten Rettungsweg muß diese ganze Prozedur über diesen erfolgen können, da der Name einen Ersatz-Rettungsweg meint. Vorzugsweise erfolgt die Invasion der Retter im Eingangsgeschoss durch die Tür und das Treppenhaus. Erst wenn Flammen bzw. Rauch diesen Weg versperren, wird der zweite Rettungsweg als solcher benutzt. Auch als Fluchtweg zieht man ja den Laufweg dem Sprungweg vor. Der Weg rettet übrigens im Ernstfall Menschenleben - nicht nur den Bauantrag. Der Name "zweiter Rettungsweg" ist wegen der Würze der Kürze so gewählt, weil "Flucht- und Rettungsweg zweiter Priorität" noch sperriger wäre als ein bepackter Feuerwehrmann. Wer die Chance wahrnehmen will, im Zweifel auch von einem dicken Feuerwehrmann gerettet zu werden, darf diesem Durchstieg gerne auch einen hunderteinundzwanzigsten, hundertzweiundzwanzigsten oder noch mehr Zentimeter spendieren
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4838 Themen mit insgesamt 97069 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben