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ᐅ Notarvertrag - Notartermin ist morgen!


Erstellt am: 08.08.2018 19:31

Caspar2020 08.08.2018 19:51
Fuchur schrieb:
bei Verbraucherverträgen

Wie gesagt; das gilt nicht für privat zu privat, denn
Die Definition des Verbrauchervertrags ergibt sich aus §§ 310 Abs. 3, 13, 14 Baugesetzbuch. Es sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher.

User0815 08.08.2018 19:52
siehe Anmerkungen im Zitat
immokauf2018 schrieb:
Folgende nachfolgende Mail habe ich soeben an den Notar geschrieben, bitte teilt mir mal mit ob ich übertreibe bzw. ob die genannten Punkte aus dem Notarvertrag so ok sind. ich habe den Notarvertrag erst heute Abend 17:00 bekommen, morgen Vormittag ist der Termin, nicht verschiebbar weil schon ein anderer Interessent existiert, brauche daher dringend Hilfe.

******************************************************************
******************************************************************


"Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich den Notarvertrag erst heute Abend zum ersten mal erhalten.

Die Übernahme der Wohnung sollte Lastenfrei erfolgen, das heißt ich möchte keine möglicherweise im Grundbuch eingetragenen Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber fremden Gläubigern übernehmen.

Nachfolgend habe ich folgende Fragen/Hinweise zu den nachfolgend aufgeführten Punkten:


*****************************

'Die Weiterverkauf bedarf der Zustimmung des Verwalters.'

Hinweis: In der Teilungserklärung zum Objekt (beigefügt) steht dass die Zustimmung des Verwalters zur Weiterverkauf nur aus wichtigem Grund versagt werden kann, die wichtigen Gründe sind in der Teilungserklärung aufgeführt. Die Teilungserklärung ist beigefügt. Diese Einschränkung aus der Teilungserklärung (nur aus wichtigem Grund kann die Weiterverkauf versagt werden) sollte im Notarvertrag nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Ergänzung meiner Meinung nach unnötig, da Standard. Der Verwalter weiß, dass er nur aus wichtigem Grund versagen kann

******************

'Die vorgenannten Rechte werden vom nachgenannten Käufer nicht
übernommen. Die Löschung wird unter Vorlage der Sterbeurkunde
beantragt.'

Frage: Die Löschung wird vom Notar veranlasst? Wer übernimmt die Kosten der Löschung? Die Sterbeurkunde liegt vor?

Der Antrag ist schon in der Urkunde erhalten, also Vollzug mit Einreichen deiner Urkunde. Kostentragung müsste in deinem Vertrag stehen, Lastenfreistellung normalerweise auf Kosten des Verkäufers

******************

'lfd. Nr. 3 Grundschuld mit Brief in Höhe von XX.XXX,00 EUR für die
Bausparkasse
Bausparkasse der – in
.

Diese vorgenannte Grundschuld wird vom Käufer nicht übernommen. Die
durch sie gesicherte Verbindlichkeit des Verkäufers soll aus dem Kaufpreis
Zug um Zug gegen Löschung der Grundschuld im Grundbuch abgelöst
werden. Der Notar wird beauftragt, die Löschungsunterlagen einzuholen.
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Löschung und beantragt die Löschung
im Grundbuch so wie die Gläubigerin dies bewilligen wird.'

Frage: Was bedeutet der Satz: "Sowie die Gläubigerin das bewilligen wird"? Heißt dass dass ich die Grundschuld unter Umständen übernehmen muss? Eine Übernahme einer Grundschuld und damit von verbrieften Schulden des Verkäufers wäre vom Käufer nicht gewünscht.

Wenn keine Löschungsbewilligung erteilt wird, wird voraussichtlich der Eigentumswechsel nicht vollzogen werden. Könnte auch nur die Standardfloskel für den Fall sein, dass es ein Gesamtrecht ist (also noch an anderen Stellen eingetragen ist), dann könnte die Bank keine Löschungsbewilligung sondern evtl. eine Pfandentlassung veranlassen - macht keinen Unterschied für dich


***************

'Der Verkäufer erteilt dem Käufer ab Besitzübergabe Vollmacht, für ihn in der
Wohnungseigentümerversammlung das Stimmrecht auszuüben.
Der Vertrag bedarf der Genehmigung des Verwalters.'

Frage: Warum benötige ich eine Vollmacht vom Verkäufer? Ich dachte die Wohnung geht in meinen Besitz über, somit sollte ich selbst Stimmrecht entsprechend des Miteigentumsanteils bei den Eigentümerversammlungen haben.

Nope, Eigentumsübergang erst mit Eintragung im Grundbuch - kann je nach Auslastung länger dauern. Besitz =/= Eigentum
*************

'4. Der gesamte Kaufpreis ist fällig innerhalb von 10 Tagen nach einer
schriftlichen Mitteilung der Notarin an den Käufer durch Versendung
mittels einfachen Briefes, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind,
frühestens jedoch am *****'

Frühestens jedoch am **** muss entsprechend realistisch befüllt werden, so dass genügend Zeit bleibt dass ich den Darlehensvertrag unterschreiben kann, die Bank den Betrag auf mein Konto auszahlt und ich wiederum an den Verkäufer bezahle.

*********************

'Bei Wohnraum kann die Geltendmachung von Eigenbedarf beschränkt
sein und Wohnungsbindung bestehen, wenn das Objekt öffentlich
gefördert ist oder war.'

Frage: Mir ist nicht bekannt dass eine solche öffentliche Förderung und damit einhergehend eine Einschränkung bei der Geltendmachung des Eigenbedarfs besteht. ist das denn überhaupt der Fall und muss dieser Passus aufgenommen werden?

********************

'd) Fortbestand der Grundpfandrechte
Die bestellten Grundpfandrechte dürfen auch nach der
Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben. Alle
Eigentümerrechte und Rückgewährsansprüche, die mit ihr zu tun haben,
werden hiermit mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall
ab Eigentumsumschreibung auf den Käufer übertragen. Entsprechende
Grundbucheintragung wird bewilligt.

Der Verkäufer erteilt dem Käufer Vollmacht, ihn bei allen vorstehenden Rechtshandlungen zu vertreten[...]'

Hinweis: Grundpfandrechte, also verbriefte Schulden des Verkäufers sollen nicht vom Käufer übernommen werden.

Tun sie auch nicht. Da geht es um Grundpfandrechte die jetzt von dir kommen.


***************************

Ich bin telefonisch erreichbar unter: , rufen Sie mich bitte morgens bezüglich der Punkte an. Wir können diese Punkte auch gerne dann noch vor Ort um xx:xx am 09.08. besprechen, ich werde zum Termin wie besprochen vor Ort erscheinen.

Vielen Dank,

Viele Grüße,

"


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Wegen der kurzfristigen Übersendung mal in § 17 Abs. 2a Nr. 2 BeurkG nachlesen.

Keine Rechtsberatung, reine Meinungsäußerung

Edit: teilweise zu spät, ich lasse es trotzdem mal stehn

Caspar2020 08.08.2018 19:54
User0815 schrieb:
Wegen der kurzfristigen Übersendung mal in § 17 Abs. 2a Nr. 2 BeurkG nachlesen.

Lies mal meinen Kommentar dadrüber. Der 2a gilt nur in bestimmten Konstellationen (Unternehmer <-> Privatmann)

Alex85 08.08.2018 20:05
immokauf2018 schrieb:
Frage: Warum benötige ich eine Vollmacht vom Verkäufer? Ich dachte die Wohnung geht in meinen Besitz über, somit sollte ich selbst Stimmrecht entsprechend des Miteigentumsanteils bei den Eigentümerversammlungen haben.

Besitzer bist du ab dem Zeitpunkt, wie er im Vertrag definiert ist. Meistens ist das der Zeitpunkt, an dem der volle Kaufpreis beglichen wurde.
Eigentümer bist du erst, wenn du vom Gericht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist. Das kann auch mal 6-9 Monate nach Bezahlung dauern.
Der Passus ist zu deinem Vorteil. Der jetzige Eigentümer könnte sonst nach Besitzübergang Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung fassen, du hast keinerlei Stimmrecht.

Aber hartes Eisen, den Vertrag erst kurz vor dem Termin zu erhalten. Da kann sich der Notar ja auch ne Menge Rückfragen im Beglaubigungstermin einstellen.

HilfeHilfe 08.08.2018 20:26
Spannender als der Saarländer Tatort

Caspar2020 08.08.2018 20:29
HilfeHilfe schrieb:
Spannender als der Saarländer Tatort

Auch der hat seine Berechtigung :-)
vertrag