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ᐅ Notarkosten Grundschuldbestellung


Erstellt am: 07.05.20 19:20

I
immermehr
09.05.20 20:51
HilfeHilfe schrieb:

Kreditnehmer ist kein Kreditgeber = Bank unnu??? Bank muss keine fremdkosten einrechnen ! Basta !
jetzt hast du voll Recht. Hab' übergelesen. ( hab' verloren. Danke für die Meinung.
H
HilfeHilfe
09.05.20 20:58
immermehr schrieb:

jetzt hast du voll Recht. Hab' übergelesen. ( hab' verloren. Danke für die Meinung.
Leg dich nie mim serbischen bänger an !
B
bazinga
29.05.20 13:13
Ich greife noch mal das Thema auf. Vom Notar haben wir bisher folgende Leistungen bisher in Rechnung gestellt bekommen:

Grundschuldbestellung: 1.140€
Bauträgerkaufvertrag / Beurkundungsverfahren: 3.370€

Bei einem Kaufpreis von ca. 550.000€ (Neubau in Hessen) geben diverse Online-Rechner einen Betrag von ca. 8.200€ an. Bisher haben wir 4.510€ bezahlt. Kommt da noch eine Rechnung oder war es das? Die Aufforderung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer (6% in Hessen) kam heute und passt auf den Betrag genau wie mit den Online-Rechnern.
K
K1300S
29.05.20 13:17
Wenn ich das richtig sehe, habt Ihr bislang den Vertrag unterschrieben und die Grundschuld bestellt. Dementsprechend muss da noch einiges mehr (im Grundbuch) passieren, was wiederum der Notar veranlassen und dafür bezahlt werden wollen wird. Das kommt nur tröpfchenweise.
B
bazinga
29.05.20 13:19
Genau, mehr ist bisher noch nicht passiert. Dann warten wir die nächsten Wochen ab. Danke vielmals!
T
Tassimat
29.05.20 14:12
Ich habe eine Notarrechnung erst ein Jahr später erhalten.
notarrechnung