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Badener197029.07.20 13:00Hallo zusammen,
Wir haben ein kleines Grundstück für 83T € erworben, gestern Vormittag bei Notar unterschrieben und heute kam bereits schon die Rechnung (schnellster Rechnungsschreiber EVER... )
Wir haben noch ein Rückkaufsrecht für den ehemaligen Besitzer eingetragen falls wir uns von dem Teil wieder trennen wollen hätte er es gerne wieder...
Meine Frage, der Kaufwert ist 83T darf er dann den Betrag für das Vorkaufsrecht on Top setzen und dann mit dem höheren Betrag alle Gebühren durchrechnen... Es wurde auch keine Grundschuld eingetragen nur rein der Kaufvertrag.
Wer kennt sich damit aus und kann uns aufklären?
Danke Euch.

Wir haben ein kleines Grundstück für 83T € erworben, gestern Vormittag bei Notar unterschrieben und heute kam bereits schon die Rechnung (schnellster Rechnungsschreiber EVER... )
Wir haben noch ein Rückkaufsrecht für den ehemaligen Besitzer eingetragen falls wir uns von dem Teil wieder trennen wollen hätte er es gerne wieder...
Meine Frage, der Kaufwert ist 83T darf er dann den Betrag für das Vorkaufsrecht on Top setzen und dann mit dem höheren Betrag alle Gebühren durchrechnen... Es wurde auch keine Grundschuld eingetragen nur rein der Kaufvertrag.
Wer kennt sich damit aus und kann uns aufklären?
Danke Euch.
H
HilfeHilfe29.07.20 20:33darf er, steht doch im paragrafen. Das ist der Betrag der er für euch beuurkundet hat
B
Badener197029.07.20 21:27Radomiro schrieb:
Der Notar hat doch aber auch beide Sachen gemacht, Verkauf und Vorkaufsrecht. Das sind zwei eigenständige, unabhängige Dinge, die er auch jeweils bezahlt bekommt.
mfg OK, Danke Euch... Ich finde in §97 halt keinen Abs. 47...Aber die Gebührenordnung versteht eh niemand.... zumindest ich nicht...
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