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ᐅ Notargebühr Kaufvertrag Grundstück

Erstellt am: 29.07.20 13:00
B
Badener1970
T
T_im_Norden
30.07.20 07:29
1/2 Wert des Preises
Pinky030130.07.20 07:35
Hab ich nach meinem Eintrag auch gemerkt, dass es die Hälfte ist Und das ist so festgelegt, dass man da den halben VP für ansetzt?
J
Joedreck
30.07.20 09:01
Nö, das ist ein Vertrag den beide Parteien (fast) völlig frei verhandeln können. Er hat halt festgelegt, solltest du das irgendwann wieder verkaufen wollen, dass du ihm das Haus ZWINGEND für den festgelegen Preis verkaufen wirst.
Jetzt kommt es auf die Formulierung an. Ich denke, dass das evtl auch gilt, wenn das Grundstück bereits bebaut ist. Es kann also sein (reine Laienvermutung aus dem Bauch heraus), dass du ihm das Grundstück inkl. Haus zu dem Preis auch in 10 Jahren verkaufen musst. WENN das stimmt und sich das Vorkaufsrecht nicht nur auf das unbebaute Grundstück bezieht, kann es doch sicher auch Probleme mit der Bank geben??
U
User0815
30.07.20 09:11
Der Wert für die Eintragung des Vorkaufsrechts ergibt sich aus 51 Gerichts- und Notarkostengesetz. Dieser Wert hat nichts damit zu tun, für wieviel das ganze später verkauft werden kann oder wird.
J
Joedreck
30.07.20 09:18
Ah ok! Da hab ich direkt wieder was gelernt und mein vorheriger Beitrag ist obsolet
B
Badener1970
30.07.20 09:30
Andim80 schrieb:

Wegen des doppelten Paragraphenzeichen ist einmal §97 Absatz 3 und §47 gemeint

Danke Euch, ja so ist es für mich klarer.
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