ᐅ Nordterrasse und Küche im Süden? Feedback erwünscht
Erstellt am: 12.09.18 19:33
Hamburch13.09.18 20:27
Nein, zur Zuwegung ist kein Abstand nötig.
Es stehen also ca. 11m, evtl. 11,50m Breite zur Verfügung.
Es stehen also ca. 11m, evtl. 11,50m Breite zur Verfügung.
Maria1613.09.18 20:40
Und das hast du schwarz auf weiß, dass kein Abstand nötig ist?
Hamburch13.09.18 20:48
Es ist sicher, können wir das jetzt bitte so als gegeben hinnehmen?
kbt0913.09.18 20:51
Na denn, dann ordne mal deinen Beitrag 1 mit korrekten Zeichnungen etc. .. siehe hier
Hamburch13.09.18 20:58
kbt09 schrieb:
Na denn, dann ordne mal deinen Beitrag 1 mit korrekten Zeichnungen etc. .. siehe hier Gerade getan
Es handelt sich hier übrigens als Basis um das Maxime 610 von Viebrockhaus.
Escroda14.09.18 08:27
Na ja, ob das nachträgliche Editieren wirklich so eine gute Idee ist, weiß ich nicht. Wenn man etwas verspätet (oder neue User in ein paar Wochen) in den Thread einsteigt, passen die Beiträge nicht mehr zum Eröffnungsthread und der Diskussionsverlauf ist nicht mehr nachvollziehbar.
Zum Thema: Der Bebauungsplan scheint nicht unwichtig zu sein. Stammt diese Information
Der Mindestquerschnitt einer Zuwegung in besiedelten Gebieten beträgt insgesamt 3,50 m
(Quelle: Stadt Hamburg, Bauprüfdienst 3/2010)
So ein guter halber Meter ist nicht zu vernachlässigen und bei den knappen Abmessungen sollte auch der Dachüberstand berücksichtigt werden. Darf der in den Luftraum der Zuwegung hineinragen?
Zum Thema: Der Bebauungsplan scheint nicht unwichtig zu sein. Stammt diese Information
Hamburch schrieb:daraus? Dann wäre ein Walmdach gar nicht zulässig? Warum drehst Du die Firstrichtung nicht einfach? Ist diese vielleicht ohnehin im Bebauungsplan festgesetzt, da alle Häuser auf dem Luftbild giebelständig zur Straße stehen?
Satteldach 35 Grad
Hamburch schrieb:Mit Baufenster ist im Allgemeinen die im Bebauungsplan durch Baugrenzen und Baulinien festgesetzte überbaubare Fläche auf dem Grundstück gemeint. Du scheinst aber die nach Bauordnungsrecht maximal mögliche Fläche zu meinen und planst dennoch 11,55m breit. Wenn unter dem noch zu vermessenden Weg auch die Abwasserleitungen liegen sollen, muss dieser IMHO mindestens 3,5m breit werden.
Das Baufenster ist also nur 11 m breit.
Der Mindestquerschnitt einer Zuwegung in besiedelten Gebieten beträgt insgesamt 3,50 m
(Quelle: Stadt Hamburg, Bauprüfdienst 3/2010)
So ein guter halber Meter ist nicht zu vernachlässigen und bei den knappen Abmessungen sollte auch der Dachüberstand berücksichtigt werden. Darf der in den Luftraum der Zuwegung hineinragen?
Hamburch schrieb:Vergiss nur nicht, es im Kaufvertrag zu verankern. Baulasteintragungen sind nicht billig.
Es ist sicher, können wir das jetzt bitte so als gegeben hinnehmen?