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ᐅ Nordterrasse und Küche im Süden? Feedback erwünscht


Erstellt am: 12.09.18 19:33

hampshire13.09.18 11:00
kbt09 schrieb:
Vermutlich keine, denn, wenn ich es richtig verstanden habe, wird der gesamte hintere Freibereich auch der im Norden noch liegt, vom Verkäufer verscherbelt und muss erschlossen werden.
Wenn es noch verscherbelt werden soll, kann man es kaufen. Ob Mann dann nur das vordere, nur das hintere oder beide Grundstücke nimmt ist dann die Entscheidung. Hinten hat man keine Zuwegung mehr durch den Garten. Wenn es bereits an einen anderen Bauherren verkauft ist, der dort bauen will, ist es schwieriger.
Hamburch13.09.18 11:18
Ich sortiere das nachher mal im 1. Beitrag.
Hinten zu erwerben ist keine Option, das sind 3x 1000qm.

Meine angegebenen 750 - 800 errechnen sich aus 1000 - Zuwegung
Hamburch13.09.18 11:22
Maria1613.09.18 13:06
Mal ne ganz doofe Frage: liegt der Wwg auf eurem Grundstück oder wird er rausgemessen? Wem gehört der Weg am Schluss/ wie wird er gewidmet?
Hamburch13.09.18 18:20
Der wird rausgemessen, s. Beitrag 20
Wird ein eigenes Flurstück, das den hinteren Grundstücken gehören wird.
Ich möchte damit dann ja gar nichts zu tun haben und erst recht nichts zahlen.
kbt0913.09.18 19:17
Und genau deshalb frage ich, ob mit dem Bauamt geklärt ist, dass dann nicht von deinem Grundstück zu diesem neuen Grundstück für das Haus 3 m Abstand einzuhalten sind.

Also, aus dem 17m breitem Grundstück wird ein 13,5 m breites Grundstück, nach Norden soll es 2,5 m Abstand halten, bleiben noch 11 m. Und, nach Süden zum neuen Flurgrundstück "Zubringerweg" vielleicht dann auch 2,5 oder 3 m Abstand ... als Haus 8 bis 8,5 m maximal.
grundstückzuwegung