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ᐅ Neubauprojekt: Haus ohne direkte Kfz-Andienung - Schlecht?


Erstellt am: 17.01.19 10:04

Winniefred18.01.19 12:22
Ja und? Sind Mietwohnung grundsätzlich gefährlicher? Ich denke nicht.

Und doch, das ist durchaus eine Geschmackssache. Wir waren zu vielen Kompromissen bereit bei der Haussuche, zu diesem wären wir aber nicht bereit gewesen. Natürlich gibts Schlimmeres, aber mit diesem Argument würde ich nur an eine Mietwohnung gehen und nicht an Eigentum. Unsere letzte Mietwohnung war zB an sich sehr schön, aber an einer stark befahrenen Hauptstraße (dafür hinten raus mit Gartenanteil). Da mit den Kindern ein- und auszusteigen und bis zur Haustür zu kommen war eine Herausforderung. Für Miete eine Weile ok, zum Kauf wäre uns das niemals in Frage gekommen. Und ja, Kinder werden größer, aber das dauert. Und Einkäufe und die Sache mit dem Hund erledigen sich auch nicht plötzlich, nur weil die Kinder endlich selbst laufen können. Also wie gesagt, für uns ein NoGo, aber das muss jeder selbst entscheiden!
DASI9024.01.19 10:58
Danke nochmal recht herzlich an eure Antworten!

Es hat sich womöglich auch schon erledigt. Für uns kam eigentlich wenn nur das Reiehenendhaus in Frage undeigentlich wurde uns so quasi zugesichert das die Reservierung stattgefunden hat. Da es aber zwei im Vertrieb sind und offensichtlich keine Kommunikation stattfindet, hatte ein anderer Kollege mit anderen Interessenten mit Vor-Ort-Termin den Vorzug bei der Reservierung bekommen. Ist unglücklich gelaufen. Aber was soll man machen. Unter Umständen springen die auch bis morgen ab laut Vertriebler, da hier noch gar nichts abgeklärt war oder ist. Mal schauen...

Wie ich nun auch erfahren habe, findet keine Realteilung des Grundstücks statt, sondern eine Aufteilung nach WEG-Recht mit Sondernutzungsrecht. Muss das beim Preis berücksichtigt werden? Ich hätte spontan gesagt, dass ein Reihenhaus mit bspw. 200 qm² Grundstück vom Wert her besser sein sollte als ein Haus das auf dem selben Grundstück steht, die Außenanlagen aber "nur" über Sondernutzungsrecht im Grundbuch stehen? Vielleicht auch ein Denkfehler ..?

Grüße
Mottenhausen24.01.19 11:15
Ist bei Reihenhäusern mit Minigrundstücken üblich. Ändert am Preis rein garnichts. Die Teilung in was weiß ich wieviele Einzelgrundstücke ist Aufgrund der Größe einfach nicht sinnvoll (Nebenkosten) oder sogar verboten (Mindestgröße bei Teilung).
nordanney24.01.19 11:25
Mottenhausen schrieb:
Ist bei Reihenhäusern mit Minigrundstücken üblich.
Hier in NRW nicht.

Da es eine Aufteilung nach WEG wird, hast Du sämtliche Nachteile, die sich aus der Teilungserklärung ergeben können. In einer Eigentumswohnung (nichts anderes ist dann das Haus) gehören Dir die tragenden Wände, die Hauseingangstüren, die Fenster usw. nicht und bei Maßnahmen am Haus muss z.T. die Gemeinschaft entscheiden. Die Teilungserklärung ist extrem wichtig.
Ist so gar nicht mein Fall...
Nordlys24.01.19 12:54
Wir hatten jahrzehntelang so ein RH nach WEG. Grundstück alleiniges Sondernutzungsrecht, das ist in praxis kein Unterschied zu Eigentum. Haus, da mussten wir bei Türen, Fenstern, malen des Dachüberstandes etc auch niemanden fragen. Aber als einmal eine Abwasserleitung, die uns allen vieren gehörte, defekt wurde und das Wasser ausm Klo kam und 26.12. der Spülwagen kam und dann die Kamera den Schaden fand usw., gab es Ärger, weil zwei der vier meinten, sich nicht im Schaden beteiligen zu wollen. Nun, wir hatten saubere Verträge und Teilungserklärungen, so dass ich mit Anwaltshikfe das Bezahlen durch 4 durchsetzen konnte. Nur, das nervt. Du hast ei fach immer Idioten in so einer Reihe, Neunmalkluge, Pfennigfuchser, dauernd Klamme....besser ist §1 jeder hat seins. Karsten
fach1werk25.01.19 14:05
Bei kleinen WEGs ist es ziemlich oft so, dass sie sich nach einer Anfangsphase selbst verwalten und dann sparen sie nichts. Das rächt sich ganz bitterlich. Außerdem brauchst Du für jede bauliche Veränderung ein full house beim Abstimmen. Einer drin ohne Geld oder widerspruchsfreudig - ein schweres Handycap. Karsten hat übel recht!

Viele Grüße Gabriele
teilungserklärungmietwohnungsondernutzungsrechtgrundstückeigentum