ᐅ Neubaugebiet Kosten für Straßen etc.
Erstellt am: 08.05.16 18:47
gerpp08.05.16 18:47
Hallo,
wir haben diese Woche eine Zusage für ein Grundstück von einer Gemeinde erhalten. Das Grundstück ist laut der Zusage "erschlossen".
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies bedeutet, dass im alle Anschlüsse grundstücksnah erreichbar sind und alle Straßen, Gehwege, Beleuchtung etc. im Kaufpreis enthalten sind.
Vorhin habe ich gelesen, dass bei Neubaugebieten teilweise noch Geld dafür im Nachhinein verlangt wird.
Ich werde nächste Woche bei der Gemeinde anrufen und nachfragen.
Könnt Ihr mir sagen wo so etwas geregelt ist, ob für die Erschließungskosten extra bezahlt werden muss oder die Kosten bereits im Grundstückspreis enthalten sind?
Ich habe selber nicht finden können, vermutlich habe ich nicht nach dem richtigen Begriff gesucht.
Danke!
wir haben diese Woche eine Zusage für ein Grundstück von einer Gemeinde erhalten. Das Grundstück ist laut der Zusage "erschlossen".
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies bedeutet, dass im alle Anschlüsse grundstücksnah erreichbar sind und alle Straßen, Gehwege, Beleuchtung etc. im Kaufpreis enthalten sind.
Vorhin habe ich gelesen, dass bei Neubaugebieten teilweise noch Geld dafür im Nachhinein verlangt wird.
Ich werde nächste Woche bei der Gemeinde anrufen und nachfragen.
Könnt Ihr mir sagen wo so etwas geregelt ist, ob für die Erschließungskosten extra bezahlt werden muss oder die Kosten bereits im Grundstückspreis enthalten sind?
Ich habe selber nicht finden können, vermutlich habe ich nicht nach dem richtigen Begriff gesucht.
Danke!
ypg08.05.16 22:05
Erschließungskosten werden zusätzlich genommen, wenn diese nicht im Grundstückspreis eingepreist sind. Diese werden dann aber gesondert gelistet. Von einer Gemeinde sollte man erwarten, dass diese in der Verkaufsofferte sichtbar genannt werden.
gerpp09.05.16 06:23
Vielen Dank für die Antwort.
In dem Schreiben der Gemeinde sind nur die Grundstückskosten sowie zusätzliche anfallende Kosten für die Vermessung genannt.
In dem Schreiben der Gemeinde sind nur die Grundstückskosten sowie zusätzliche anfallende Kosten für die Vermessung genannt.
HilfeHilfe09.05.16 07:19
gerpp schrieb:
Vielen Dank für die Antwort.
In dem Schreiben der Gemeinde sind nur die Grundstückskosten sowie zusätzliche anfallende Kosten für die Vermessung genannt.heute anrufen und nachfragen, oftmals kommen die Nachforderungen Jahre später. immer dann wenn man sie nicht braucht
Stefan G.09.05.16 09:34
Würde ich auch an deiner Stelle vorab klären. Neben den Grundstückspreis der Gemeinde kamen noch folgende Kosten bis das Grundstück "voll" erschlossen war. D.h. die Anschlüsse waren 1 Meter hinter dem Randstein auf unseren Grundstück. Ab dem Punkt bis dann du verantwortlich die Hausanschlüsse erstellen zu lassen:
Wie dir die anderen bereits geschrieben haben können die Kosten auch viel später in Rechnung gestellt werden. In unserem Fall knapp 2 Jahre nach Grundstückskauf
- Hausanschlussleitung Wasser I. Teilstrecke montiert: 1.425,12€
- Beitrag der Öffentlichen Wasserversorgung: 776,52€
- Abwasserbeitrag: 2.119,50€
- Tiefbauarbeiten im Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen - Kostenersatz: 1.205,03€
- Bescheid über die Festsetzung eines Erschließungsbeitrages (Kanal, Straßenbeleuchtung, Anteil Straße usw.): 9.037,49€
- Baukostenzuschuss für das vorgelagerte Netz Gas: 660,00€
Wie dir die anderen bereits geschrieben haben können die Kosten auch viel später in Rechnung gestellt werden. In unserem Fall knapp 2 Jahre nach Grundstückskauf
Wastl09.05.16 10:07
Wir werden bei ca 20.000 € Erschließungskosten (Äußere Erschließung) liegen. Zusätzlich alle weiteren Erschließungen wie Strom, Wasser, Abwasser und Telekom auf unserem Grundstück.
20 k€ sind also nur für Ausgleichsflächen, öffentlichen Kanal, Straßen, Spielplätze, Beleuchtung und was der Gemeinde sonst noch einfällt,....
20 k€ sind also nur für Ausgleichsflächen, öffentlichen Kanal, Straßen, Spielplätze, Beleuchtung und was der Gemeinde sonst noch einfällt,....
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