Hallo,
Wir sind seit ca. 1 Jahr auf einer Potentiellen Interessenten Liste für ein Neubaugebiet welches entstehen soll in absehbarer Zeit.
Jetzt haben wir gestern eine „Interessensbeurkundung - Rückmeldung“ bekommen von der Stadt - darin ist nach den allgemeinen Angaben von Name, Adresse etc. Auch einige Fragen welchen Baustil, wie viele Wohneinheiten, Einfamilienhaus oder was anderes. Zudem die ungefähre Grundstücksgröße, wann gebaut werden soll und was ich sehr komisch finde „was wir in etwa bezahlen wollen“ - meint ihr die Stadt filtert darüber schon die möglichen Kandidaten raus oder nimmt nur welche, die am meisten bezahlen würden?
Zudem muss man das Ganze unterschreiben, aber denke das is ja nur was unverbindliches oder? Mich macht die Überschrift dieses PDF etwas stutzig.
Danke im Voraus für eure Hilfe und Einschätzung!
Wir sind seit ca. 1 Jahr auf einer Potentiellen Interessenten Liste für ein Neubaugebiet welches entstehen soll in absehbarer Zeit.
Jetzt haben wir gestern eine „Interessensbeurkundung - Rückmeldung“ bekommen von der Stadt - darin ist nach den allgemeinen Angaben von Name, Adresse etc. Auch einige Fragen welchen Baustil, wie viele Wohneinheiten, Einfamilienhaus oder was anderes. Zudem die ungefähre Grundstücksgröße, wann gebaut werden soll und was ich sehr komisch finde „was wir in etwa bezahlen wollen“ - meint ihr die Stadt filtert darüber schon die möglichen Kandidaten raus oder nimmt nur welche, die am meisten bezahlen würden?
Zudem muss man das Ganze unterschreiben, aber denke das is ja nur was unverbindliches oder? Mich macht die Überschrift dieses PDF etwas stutzig.
Danke im Voraus für eure Hilfe und Einschätzung!
MichiQM schrieb:
kann man die Protokolle öffentlich einsehen?Sitzungsprotokolle und Ratsbeschlüsse sind so öffentlich wie die Sitzungen selbst. Typische Gemeinderatssitzungen haben öffentliche Teile (fast alles) und nichtöffentliche Teile (konkrete persönliche Dinge: Entlassung des Stadwerkegeschäftsführers, Beförderung von Jupp Schmitz zum Oberamtsrat); der öffentliche Teil ist kein Geheimnis.MichiQM schrieb:
Gibts da nen groben Ablaufplan für so ein Bewerbungsverfahren?Theoretisch gibt es auch darüber (öffentliche) Ratsbeschlüsse, praktisch geht es im konkreten Fall aber wohl nicht um ein "Einheimischenmodell" o.ä.Ich habe mir den Fragebogen aus Deiner PN inzwischen angesehen. Demnach geht es wohl um ein Baugebiet, für das bereits ein Bebauungsplan existierte, der noch nicht rechtskräftig oder aufzuheben ist oder geändert werden soll - jedenfalls will die Gemeinde dabei die Wünsche der betroffenen Bauherren berücksichtigen. Einen Hinweis auf eine Bewerberauswahl (im Sinne, daß die Gemeinde Verkäuferin aller Grundstücke wäre) lese ich nicht. Eine Schulneubauplanung ist offenbar von der Entwicklung überholt und beeinflußt den Bebauungsplan so stark, daß dessen Überarbeitung sinnvoll erscheint. Dazu will man wohl Abschnitte des Bebauungsplangebietes (z.B. Stadtvillenviertel, Reihenhausviertel oder dergleichen) bedarfsgerecht fortentwickeln. Unsittliche oder hinterhältige Fragen erkenne ich nicht. Unterschreiben soll man wegen des (später widerruflichen) Einverständnisses in die Verwendung der Angaben, deren Zweck im übrigen m.E. klar angegeben ist: "um Ihre Vorstellungen bereits bei den Entwurfsplanungen (Bauleitplanverfahren) berücksichtigen zu können, bitten wir um Mitteilung Ihrer Vorstellungen bzgl. Baugrundstück und möglichem Haustyp". Aus meiner Sicht ist das komplett ohne Dramafaktor.
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