Neubaugebiet: Interessensbeurkundung - Rückmeldung

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kann man die Protokolle öffentlich einsehen?
Sitzungsprotokolle und Ratsbeschlüsse sind so öffentlich wie die Sitzungen selbst. Typische Gemeinderatssitzungen haben öffentliche Teile (fast alles) und nichtöffentliche Teile (konkrete persönliche Dinge: Entlassung des Stadwerkegeschäftsführers, Beförderung von Jupp Schmitz zum Oberamtsrat); der öffentliche Teil ist kein Geheimnis.
Gibts da nen groben Ablaufplan für so ein Bewerbungsverfahren?
Theoretisch gibt es auch darüber (öffentliche) Ratsbeschlüsse, praktisch geht es im konkreten Fall aber wohl nicht um ein "Einheimischenmodell" o.ä.

Ich habe mir den Fragebogen aus Deiner PN inzwischen angesehen. Demnach geht es wohl um ein Baugebiet, für das bereits ein Bebauungsplan existierte, der noch nicht rechtskräftig oder aufzuheben ist oder geändert werden soll - jedenfalls will die Gemeinde dabei die Wünsche der betroffenen Bauherren berücksichtigen. Einen Hinweis auf eine Bewerberauswahl (im Sinne, daß die Gemeinde Verkäuferin aller Grundstücke wäre) lese ich nicht. Eine Schulneubauplanung ist offenbar von der Entwicklung überholt und beeinflußt den Bebauungsplan so stark, daß dessen Überarbeitung sinnvoll erscheint. Dazu will man wohl Abschnitte des Bebauungsplangebietes (z.B. Stadtvillenviertel, Reihenhausviertel oder dergleichen) bedarfsgerecht fortentwickeln. Unsittliche oder hinterhältige Fragen erkenne ich nicht. Unterschreiben soll man wegen des (später widerruflichen) Einverständnisses in die Verwendung der Angaben, deren Zweck im übrigen m.E. klar angegeben ist: "um Ihre Vorstellungen bereits bei den Entwurfsplanungen (Bauleitplanverfahren) berücksichtigen zu können, bitten wir um Mitteilung Ihrer Vorstellungen bzgl. Baugrundstück und möglichem Haustyp". Aus meiner Sicht ist das komplett ohne Dramafaktor.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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