Neubau verkaufen nach erhaltener Förderung / Wohnriester - möglich?

4,90 Stern(e) 21 Votes
M

Maschi33

Z.B.
Ob das Hören nun unfreiwillig oder freiwillig geschieht, ob „Radiogedudel“ oder eine verständliche Übertragung – der Charakter eines Radios führt in jedem Fall zu einer erheblichen Beeinträchtigung. Nach Auffassung der Richter zählt das Radiohören in einer ruhigen Wohngegend ohnehin nicht zu einer üblichen Grundstücksnutzung. Dem Beklagten wurde dadurch auferlegt, mit sofortiger Wirkung seine lärmende Beschallung zu unterlassen.
Az.: OLG München 25 U 1838/91. Auch der BGH hat sich verschiedentlich auf die ruhige Seite gestellt.
Mein Gott, du gräbst hier wirklich ein 30 Jahre altes Urteil des OLG München aus? Das konservativste Bundesland und die konservativste Stadt Deutschlands, zudem 30 Jahre alt? Nun ja... Es gibt jedenfalls keine bundeseinheitlichen Gesetze und auch keine einheitliche Rechtsprechung zu der Thematik. Von daher entscheidet jedes Gericht individuell im Einzelfall, was hinnehmbar ist und was nicht.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass "der Charakter eines Radios" mit Baujahr in den 80er Jahren in München grundsätzlich als störender Faktor wahrgenommen wurde. Das lag dann aber sicher an der Qualität des Radios und nicht an der Musik an sich oder deren Lautstärke.

Ich habe ja geschrieben, dass es der TE jederzeit freisteht, ein Lärmprotokoll zu führen oder gar einen Gutachter damit zu beauftragen und dann zu schauen, wie das Gericht in ihrem Fall entscheidet. Ich fresse einen Besen, wenn dieses dem Nachbarn das Hören von Musik auf der Terrasse oder im Garten in einer gemäßigten Lautstärke mit einem Sonos Lautsprecher untersagt. Dann sollte man konsequenterweise aber auch jegliche länger andauernden Gespräche in diesen Bereichen unterbinden, denn bereits eine normale Unterhaltung erzeugt einen Lärmpegel von 60 dB.

Habt ihr denn überhaupt schonmal Lautstärken gemessen? Im Haus, auf der Terrasse, im Garten? Geschriebene Worte können nur schwer ausdrücken, welche Ausmaße das wirklich hat.
 
Tassimat

Tassimat

Wie wäre es mit dem Urteil des OLG Oldenburg vom 29.7.2002, 13 U 53/02: Tägliches Grillen und Fernsehn erst ab 22:00 untersagt. Zusätzliche Aunahme: 4x im Jahr bis Mitternacht erlaubt. Ich denke das ist schlimmer als Radio.
 
Zuletzt aktualisiert 04.08.2025
Im Forum Bau-Förderung / KfW-Förderung / Zuschüsse Hausbau gibt es 862 Themen mit insgesamt 17296 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Neubau verkaufen nach erhaltener Förderung / Wohnriester - möglich?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Katzensicherer Garten - Seite 216
2Grundriss Einfamilienhaus mit Doppelgarage und Terrasse 19
3Terrasse mit Platten über Eck (L-Form). Realisierung Gefälle - Seite 212
4Terrasse und Auffahrt 55
5Terrasse an Hanglage auf Stelzen - Holz oder Stahl besser? 38
6Ideen für Außenanlage, Garten, Garten-Landschaftsbau - Vorschläge, Tipps? 51
7Kauf von Doppelhaushälfte mit Nordausrichtung Garten - Welche Seite? 10
8Naturnaher Garten mit Hecke anstatt Zaun - Seite 1098
9Bunter Garten-Plauder-Bilder Thread - Seite 152683
10Anschlüsse Strom etc. für Vorgarten und Garten - Seite 223
11Planung Außenanlage - Terrasse positionieren - Seite 478
12Ausrichtung des Hauses und Garten nach Osten 43
13Pflegeleichte Terrasse im Neubau mit Kind gesucht - Seite 543
14Platzierung Haus, Terrasse, Carport & Co. im Baufenster 40
15Elektroplanung im Garten (5x1,5mmq) - Seite 214
16Grundriss Bungalow 5 Zimmer / Garten im Norden? - Seite 533
17Günstiger Garten bei Neubau - wie am besten vorgehen? - Seite 298
18Ist die Größe der Terrasse ausreichend? 4x4.5m 13
19Wie Hang sichern und Aufgang Garten kostengünstig gestalten? - Seite 527
20Schuhe an der Terrasse; wohin damit? Wäre ein Schrank die Lösung? - Seite 528

Oben