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Erstellt am: 30.07.21 16:57

Schimi179115.08.21 15:54
Nun naht ja erst ma wieder der Herbst und dann der Winter. 😱
Das wird doch hoffentlich auch für eine gewisse Entspannung bzgl. Lärmbelästigung sorgen. Bis dahin gab es vielleicht (hoffentlich) auch das klärende Gespräch mit dem Nachbarn.
chand198615.08.21 15:59
Ich finde in diesem Faden am Erstaunlichsten, dass nicht wenige der Meinung sind, wenn etwas rechtens ist, sei es deshalb auch bitte zu ertragen.

Wir unterlassen jeden Tag hundert Dinge, die rechtens wären, weil es neben dem Recht noch etwas wie Anstand und Manieren gibt. Und weil auch Dinge, die rechtens sind, den Anstand verletzen können.

Trotz des Hinweises auf die Störung keinen Kompromiss anzubieten sondern sogar Sonntags(!) weiterzududeln ist schlicht unanständig - völlig egal ob rechtens oder nicht.

Dass dieser fehlende Anstand mittlerweile én vogue wird ist nicht deutsch, sondern sehr 2021. Die Gesellschaft wird Ich-bezogener. Garniert mit „dann geh doch zum Arzt“. Weniger Empathie geht nicht.

Menschen mit sozialem Anstand haben nicht dauernd Musik auf der Terrasse an, wenn sie Nachbarn haben. Auch nicht in erlaubter Lautstärke und zu erlaubten Zeiten. Weil eben nicht alles Erlaubte auch gleichzeitig in Ordnung ist.

Ein Kompromiss bestünde aus vereinbarten Ruhezeiten außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Ich fand die Idee mit der „Socke an der Tür“ zwar witzig, aber auch pragmatisch.
Wenn der Nachbar teilweise auf Musik verzichtet verzichtet Kati teilweise auf Ruhe. Beide bekommen nicht vollständig, was sie wollen, aber die Gesamtsituation wäre entspannter.
haydee15.08.21 16:41
Firmen für Schallschutzmaßnahmen
Lärmgutachter

Einfach was machen würde ich nicht
Acof197815.08.21 16:58
pagoni2020 schrieb:

Aha....seit wann bedarf es einer Mindestanzahl an Betroffenen? Wo steht denn das ? Und Du legst fest, wer das Problem ist?

Spätestens vor Gericht. Den sonst ist es Aussage gegen Aussage und in Deutschland gilt immer noch: "Unschuldig solange die Schuld bewiesen ist".
Schimi179115.08.21 17:12
Acof1978 schrieb:

..,
in Deutschland gilt immer noch: "Unschuldig solange die Schuld bewiesen ist".
‚In dubio pro reo‘ - Im Zweifel für den Angeklagten
Hier nochmal:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand …
pagoni202015.08.21 17:16
Acof1978 schrieb:

Spätestens vor Gericht. Den sonst ist es Aussage gegen Aussage und in Deutschland gilt immer noch: "Unschuldig solange die Schuld bewiesen ist".
Sorry, aber Du würfelst hier gerade ein paar Begrifflichkeiten beliebig wild durcheinander, nur damit es nett klingt von "typsch Deutsch" bis "Aussage gegen Aussage". In der Schularbeit wäre das "Thema verfehlt" plus "Setzen Sex".
Sofern eine Störung vorliegt bedarf es keiner weiteren, mit oder ohne Gericht oder ist Mord auch erst ab Doppelmord verboten?? Auweia....
Es geht hier ja auch nicht um die klassische Art von Schuld.....
Irgendwie klingt das nach TV-Gerichtsshow-Sofa-Wissen ala Millionen-Bundestrainer.
Hier fühlt sich eine Person stark gestört und beeinträchtigt durch übergebührliche Nutzung seiner Lautsprecher (siehe z.B. OLG-Urteil). Und....wie schon wunderbar ausgeführt hatte ist nicht Alles in Ordnung, was nicht explizit verboten ist. Sein "Ausleben" greift in das Leben des Anderen ein. Auch auf die Definiton "Zimmerlautstärke" hatte ich verwiesen.
Wie so schön beschreibt hat es auch oftmals etwas mit Anstand zu tun und sozialem Verhalten. Das aber wiederum gibts eben nicht bei Aldi im Angebot zu kaufen oder als kostenlosen Zuschuss von der Kfw, wobei das wohl die sinnigere Lösung wäre als manch Anderes.
Hier fühlt sich Jemand schlecht und darf lesen, dass der Nachbar doch Recht hat mit seinen Lautsprechern, die Olle soll sich mal nicht so anstellen. Das trieft ja schon richtig vor Gehässigkeit.
rechtensgerichtstörung