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haydee
echt? kann mich gar nicht erinnern.so etwas Ähnliches hatten wir hier schon......
Wobei währe das so schlimm?
echt? kann mich gar nicht erinnern.so etwas Ähnliches hatten wir hier schon......
Ja, ca. 5 Mal in diesem Thread, weil jeder, der dazukommt, schon geschriebenes auf seine Weise wiederholen muss!so etwas Ähnliches hatten wir hier schon......
Ich meinte, dass schon einmal ein hier besprochener Nachbar sich plötzlich in der Diskussion meldeteJa, ca. 5 Mal in diesem Thread, weil jeder, der dazukommt, schon geschriebenes auf seine Weise wiederholen muss!
Gerügt, therapiert, Fingerzeig auf andere…
Nein, das w ä r e nicht schlimm…Wobei währe das so schlimm?
Mein Gott, du gräbst hier wirklich ein 30 Jahre altes Urteil des OLG München aus? Das konservativste Bundesland und die konservativste Stadt Deutschlands, zudem 30 Jahre alt? Nun ja... Es gibt jedenfalls keine bundeseinheitlichen Gesetze und auch keine einheitliche Rechtsprechung zu der Thematik. Von daher entscheidet jedes Gericht individuell im Einzelfall, was hinnehmbar ist und was nicht.Z.B.
Ob das Hören nun unfreiwillig oder freiwillig geschieht, ob „Radiogedudel“ oder eine verständliche Übertragung – der Charakter eines Radios führt in jedem Fall zu einer erheblichen Beeinträchtigung. Nach Auffassung der Richter zählt das Radiohören in einer ruhigen Wohngegend ohnehin nicht zu einer üblichen Grundstücksnutzung. Dem Beklagten wurde dadurch auferlegt, mit sofortiger Wirkung seine lärmende Beschallung zu unterlassen.
Az.: OLG München 25 U 1838/91. Auch der BGH hat sich verschiedentlich auf die ruhige Seite gestellt.