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ᐅ Neubau - jetzt oder in 3 Jahren oder nie?


Erstellt am: 29.12.24 00:56

11ant29.12.24 14:50
helen85 schrieb:

Nachbarhaus mit Keller, wurde von Nachbar und seinem Verwandten mit eigenen Händen Stein auf Stein gebaut, kein Rohbaufirma involviert. Bauen ohne Keller ist sicher für uns günstiger. Grundriss des Nachbarhauses werden wir fragen. Nochmal danke für die ehrliche Antwort.
helen85 schrieb:

Vielen Dank für die Antworten. Sie haben meine Frage klarer formuliert. Sofort Wiederverkauf ist momentan nicht beste Lösung. Lieber abwarten.
Besorgt die Infos, die ich vorhin erwähnte. Dann kann man genauer Rat geben. Wenn Ihr baut, dann also am besten ohne Keller, ggf. mit Technikraum im Dach, mit Architekt und Stein auf Stein.
Aber falls es sich finanziell als Himmelfahrtskommando darstellt und die Rückgabe ratsamer ist, dann sehe ich keine Indikation dafür, damit abzuwarten. Je günstiger die Rückgabemodalitäten sind, desto attraktiver wird ein einfacheres Grundstück.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
helen8529.12.24 14:52
HilfeHilfe schrieb:

Solltet ihr mit 60 Lebensjahren zu viel Restschuld haben würde ich es ehrlicherweise lassen. Dann habt ihr ein erwachsenes Kind, ein nicht abbezahltes Haus und Renovierungen vor der Brust.

Lieber kleiner und Feiner. Eigentumswohnung oder doch weiter Miete
Sehr realistisch Vorschlag. Hätten wir hier um Tipps gefragt, bevor das Grundstück gekauft haben, hätten eine rationale Entscheidung getroffen. Vielen Dank!
helen8529.12.24 15:20
tempusfugit schrieb:

Ah, jetzt kapiere ich es: 190 Tausend waren das Eigenkapital und nicht 19 Tausend.

Bei den Verlusten sind es auf jeden Fall:
  • Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland)
  • Notarkosten (Kaufpreis × 1,5–2 %)
  • Zinsen/Vorfälligkeitsentschädigung (Restschuld × vereinbarter Zinssatz × Restlaufzeit) geteilt durch 12)
  • Rückgabegebühren (falls vereinbart)
Dazu noch der variable Verlust:
  • Marktwertverlust
  • Etwaige Planungskosten. Maklerkosten sollten beim Verkauf über die Gemeinde ja nicht auftreten
Generell stehen eben auch noch die Opportunitätskosten im Raum, also entgangene Gewinne, weil das gebundene Kapital (z. B. Grunderwerbsteuer, Darlehenszinsen) anderweitig hätte investiert werden können. Steuerliche Konsequenzen gibt es evtl. auch bspw. Spekulationssteuer und die entstandenen Verluste (z. B. Vorfälligkeitsentschädigung, Marktwertverlust) können in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um eine private Immobilie handelt.
Vielen Dank für die Info. Muss ich den Kaufvertrag und Darlehensvertrag durchlesen und kalkulieren.
nordanney29.12.24 15:29
helen85 schrieb:

Bebauungsplan fordert Profilgleich wie Nachbarhaus.
Gibt es Konkretisierungen im Bebauungsplan? Profilgleichheit kann bis hin zum Zwilling laufen. Dazu gibt es genug Urteile - alleine schon bodentiefe Fenster fallen raus, wenn der Nachbar diese nicht hat.
Ziel ist ja, dass das Doppelhaus wie ein einziges Ensemble aussieht. Nach Urteilen kann das bis hin zur (mehr oder weniger) identischen Größe mit allen Rahmendaten des Nachbarn laufen.
Zitat zu einem Urteil aus Bayern: "Dann dürfen die Höhe und Breite der Gebäude, die traufen- oder giebelständige Anordnung, First-, Sockel- und Traufhöhen, Farbe und Gliederung der Fassaden, der Drempel, Dächer, Dachumriss und Dachaufbauten und Baumassenverteilung lediglich geringfügig voneinander abweichen. Ansonsten hätte der Nachbar unter Umständen ein Abwehrrecht. Dies wäre bei bodengleichen gegenüber normalen Fenster sicherlich der Fall."

Also nicht nur überlegen, OB ich bauen kann, sondern sogar, ob ich IDENTISCH zum Nachbarn überhaupt bauen möchte.
grundstückfenster