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ᐅ Neubau Einfamilienhaus mit Gasheizung, aber ohne Solar


Erstellt am: 29.06.15 17:49

Scarfy30.06.15 22:47
ja leider das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz möchte das wir alle regenerative Energie nutzen.
Die 0,04 m² beziehen sich zur Vereinfachung auf die Quadratmeter beheizte Nutzfläche.
Und zwar auf die Aperturfläche des Kollektors, also die Fläche auf der Sonnenenergie genutzt werden kann, nicht der breite Außenrahmen.

so long Scarfy
Lassemann30.06.15 23:08
Hi noch mal,

ich habe auch dies hierzu im Netz gefunden:

"VII. Maßnahmen zur Einsparung von Energie 1. Maßnahmen zur Einsparung von Energie gelten nur dann als Ersatzmaßnahme nach § 7 Absatz 1 Nummer 2, wenn damit bei der Errichtung von Gebäuden a) der jeweilige Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs und b) die jeweiligen für das konkrete Gebäude zu erfüllenden Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle nach der Energieeinsparverordnung in der jeweils geltenden Fassung um mindestens 15 Prozent unterschritten werden."

Demnach kann ich auch durch Energiesparen (z.B. durch Dämmung) Energieeinsparverordnung erfüllen.

Was heisst das in der Praxis ..... mit den 15%?
Bauexperte01.07.15 00:49


Das habe ich doch bereits in meinem letzten post zum Thema geschrieben. Eine Solaranlage ist aktuell kein zwingendes "Muss", wenn dafür die Anforderungen anderweitig erfüllt werden. Die 15%-Regel ist eine Alternative




Grüße, Bauexperte
Bauexperte
Scarfy01.07.15 19:25
Dachte ich hatte das klar geschrieben...
Energieeinsparverordnung fordert einen bestimmten maximalen Energiebedarf pro m² Wohnfläche... wie du das machst ist egal, es wird ein Vergleichsgebäude gerechnet. Übertrieben gesagt könntest du einfache Glasscheiben als Fenster haben wenn dafür der Rest so stark gedämmt ist das die Gesamtsumme wieder passt.

Die Anforderung nach regenerativen Energien kommt aus dem :
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
(Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz)
Teil 2 §5 Abs. 1
Das hat also nichts gar nichts und überhaupt nichts mit der Energieeinsparverordnung zu tun.

p.s.: Ich beziehe mich natürlich auf das Originalthema ! Gasbrennwertheizung erfordert nun mal immer einen regenerativen Anteil. Egal ob Solar oder anderweitig.
So long Scarfy
dready01.07.15 20:32
Scarfy, dir ist schon klar, dass du damit Bauexperte widersprichst?

Ich stimme jedenfalls Bauexperte zu, dass man durch Ersatzmaßnahmen (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Teil2 $7 Abs. 1 Nr. 2) eine Gasbrennwerttherme auch ohne Solarthermie oder sonstige reg. Energiequellen verwenden kann.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Teil2 $7 Abs. 1 Nr. 2:
"Die Pflicht nach $ 3 Absatz 1 oder 2 (reg. Energien zu nutzen) gilt als erfüllt, wenn verpflichtete Maßnahmen zur Einsparung von Energie nach Maßgabe der Nummer VII der Anlage zu diesem Gesetz treffen."

Nummer VII der Anlage:
a) Es muss der Höchstwert des Jahres-Primärenergiebedarfs UND
b) die Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle
nach der geltenden Energieeinsparverordnung um min. 15% unterschritten werden.

Für ein Kfw70 Haus muss man bspw. den Jahres-Primärenergiebedarf der Energieeinsparverordnung um 30% und die Wärmedämmung der Energieeinsparverordnung um 15% unterschreiten.

Sollte also durchaus möglich sein.
Bieber081501.07.15 21:10
Scarfy schrieb:
Gasbrennwertheizung erfordert nun mal immer einen regenerativen Anteil.
Das habe ich auch unabhängig voneinander von mehreren Bauunternehmern mitgeteilt bekommen (natürlich ohne Angabe der Rechtsnorm).
wärmegesetzenergieeinsparverordnungprimärenergiebedarfseinsparungwärmedämmunghöchstwertgebäudehülleunterschritten