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ᐅ Neubau auf neuem Grundstück ohne Kind - wie gehen wir es an?


Erstellt am: 09.09.15 09:05

Koempy10.09.15 09:09
Baujulchen schrieb:

Musterhäuser Braunschweig? kenn ich nur Rüningen ein paar wenige. meinst du die?

in Hannover kenn ich den Musterhauspark in Langenhagen? , auch da schau ich nochmal nach dem von dir genannten zweiten

Ja die in Rüningen. Besser als nichts ;-)

In Hannover Lehrte gibt es noch einen Park von Helma. Da stehen auch so ca. 10 Häuser.
Baujulchen10.09.15 09:21
super Danke

Rüningen war damals 1995/1996 voll modern ;-)

war seitdem nicht mehr dort :-)
Baujulchen10.09.15 11:03
Bieber0815 schrieb:
2.) Ein Grundstück suchen, welches gefällt, und auf dem ihr einen Bungalow bauen dürft (Bebauungsplan oder Orientierung an Bestandsbauten). Idealerweise bauträgerfrei. Vorher habt ihr ganz grob den Raumbedarf ermittelt und wisst daher (Grundflächenzahl), wie groß das Grundstück mindestens sein muss.

Grundflächenzahl hab ich jetzt mal bei einem Baugebiet herausfinden können, welches ggf. in Frage kommt, aber derzeit noch in der Planung ist...

liegt bei 0,25

Sprich: bei ca. 650m2 könnten wir ca. 160m2 bebauen... - richtig???

habe von dem Begriff Grundflächenzahl diese Woche auch das erste mal gehört/gelesen

(wirds damals wohl auch gegeben haben, denn wir brauchten damals eine Sondergenehmigung, um 2 Häuser auf ein Grundstück bauen zu dürfen :-) - vermutlich hab ich es einfach wieder vergessen oder es hieß andere? keine Ahnung)
Musketier10.09.15 11:50
Bitte beachten, dass in die 160m² aber noch mehr Sachen reinzählen, als das reine Haus.
Baujulchen10.09.15 12:01
danke für den Hinweis

kannst du das noch genauer nennen? Carport/Garage vermutlich? was sonst noch?

wir wollen maximal 120m2 Wohnfläche

eher kleiner...

wir haben derzeit mit 3 Personen 107m2

und es soll nun nur für 2 Personen sein

bei den Grundstückspreisen wären aber auch 100m2 mehr kein Beinbruch notfalls
Musketier10.09.15 12:04
Hier mal ein Auszug aus Wikipedia

Grundflächenzahl (Grundflächenzahl)
Die Grundflächenzahl (BauNVZ, § 19) gibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf; sie wird mit ein oder zwei Dezimalstellen angegeben, beispielsweise:

  • Grundflächenzahl 0,3 = 30 % der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Beispielrechnung: Grundfläche der baulichen Anlagen (140 m²) : Fläche des Grundstückes (500 m²) = 0,28 (somit Grundflächenzahl von 0,3 unterschritten)

Bei der Ermittlung der Grundflächenzahl werden die Grundflächen aller baulichen Anlagen, wie Gebäude, Nebenanlagen und befestigte Flächen voll angerechnet. Die zulässige Grundfläche der Nebenanlagen kann im Regelfall um bis zu 50 % überschritten werden (maximal aber nur bis Grundflächenzahl 0,8).



Fürs Haus sollte also die Dachfläche, dann Carport/Garage/Gerätehaus und meines Erachtens auch Stellplatz/Terrasse/Einfahrt/Wege gelten. Versickerungsfähige Flächen zählen meines Wissens aber nicht mit rein. Vielleicht kann das aber nochmal jemand bestätigen.

120m² Wohnfläche sollte bei einem Bungalow aber bestimmt schon fast 160m² Dachfläche sein.
grundflächenzahlcarportgaragewohnflächenebenanlagendachfläche