Neubau auf Gartengrundstück, HQ 100

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perto72

Neubau auf Gartengrundstück , Baugenehmigung liegt noch nicht vor und Grundstück liegt nach aktuellem Stand im HQ100. Es gibt aber vergleichbare Baugenehmigungen in der Nachbargemeinde. Die Frage ist, ob man in Bayern überhaupt die Möglichkeit hat, hier eine Baugenehmigung zu erhalten. Wer kann hierzu was sagen? Wäre dankbar über Erfahrungsberichte bzw. Info zur Vorgehensweise um den Neubau zu realisieren.
 
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perto72

Vielleicht noch ergänzend,
Das Gartengrundstück war in der HQ Karte aus 2009 noch nicht betroffen. Auf der Karte Stand 2019 jetzt doch.
Ich denke daran ne Bauvoranfrage zustellen mit entsprechenden Maßnahmen, wie z.B. Haus auf Stelzen bzw. Höher setzen
 
K

knalltüte

Grundstück bereits gekauft oder "Altbestand"?

Mein Wissen ist 30 Jahre als und galt für NRW (war damals in der unteren
Wasserbehörde des Kreises Coesfeld :cool , vermutlich sind die Regeln aber
eher nicht gelockert worden: Bauen im HQ100 ist laut §xx (glaube 34) WHG
grundsätzlich verboten! Ausnahmegenehmigungen sind mit vielen (teuren)
Auflagen und langwirigen genehmigungsverfahren verbunden.
 
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perto72

Hallo, danke für die Antwort. Nein ist noch nicht gekauft. Soweit ich weiss ist es so, dass die aktuellen Besitzer sich damit nicht auseinander gesetzt haben. Ich schau mir mal den Paragraphen an und werde mal auf der Gemeinde vorstellig. Uns war es eben wichtig zu wissen, ob jemand schon Erfahrungen hat und die Vorgehensweise bis zum Bauantrag beschreiben kann.
 
K

knalltüte

Vielleicht noch ergänzend,
Das Gartengrundstück war in der HQ Karte aus 2009 noch nicht betroffen. Auf der Karte Stand 2019 jetzt doch.
Ich denke daran ne Bauvoranfrage zustellen mit entsprechenden Maßnahmen, wie z.B. Haus auf Stelzen bzw. Höher setzen
Na ja, den Behörden ist der Schutz deines Gebäudes relativ egal. Es geht
ums Gemeinwohl, also die Behinderung des Abflusses bei einem "hundertjährigen
Hochwasserereignis".

Wenn da ein Haus steht, fliesst das Wasser schlechter ab oder wird "ungünstig"
umgeleitet. Darum geht es in der Regel. D.h. Maßnahmen wären
Ausgleichmassnahmen wie Senken in die entsprechende Menge Wasser fliessen
können. Die sind auf deiner Grundstücksgröße eher nicht realisierbar.

Praktische Erfahrungen habe ich nicht. Würde eher ungerne in eine HQ100
Gebiet bauen wollen

Aber vermutlich wird das in jedem Fall separat geprüft. Und wenn es ein schönes, bebaubares Grundstück und dann auch noch bezahlbar ist, warum nicht.

Vertraglich würde ich mir immer Rücktrittsrecht (Rückabwicklung) vorbehalten
falls Baugenehmigung nicht erteilt wird. Nur nen Liegestuhl auf dem Grundstück
macht dich ja auch nicht glücklich(er)

Viel Erfolg !
 
Zuletzt aktualisiert 05.06.2025
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