S
saralina8715.05.20 12:13Die Vordrucke sind für Westdeutschland einheitlich. Es GIBT keine Abfrage von Kunst, wie kommst du denn darauf?
Wie gesagt, Wandbelag und Bodenbelag als Ausstattungsmerkmal logisch, aber das sind keine Kunstobjekte.
Mal Butter bei die Fische, ich bearbeite täglich solche Erklärungen, ich behaupte mal ich hab da eine gewisse Grundkenntnis.
Was Wohnfläche ist und was nicht ist übrigens auch so klar geregelt, da dürfte es eigentlich keine Diskussionen geben.
Wie gesagt, Wandbelag und Bodenbelag als Ausstattungsmerkmal logisch, aber das sind keine Kunstobjekte.
Mal Butter bei die Fische, ich bearbeite täglich solche Erklärungen, ich behaupte mal ich hab da eine gewisse Grundkenntnis.
Was Wohnfläche ist und was nicht ist übrigens auch so klar geregelt, da dürfte es eigentlich keine Diskussionen geben.
S
saralina8715.05.20 12:15Wiesel29 schrieb:
Wo kein Kläger da kein Richter
Ich hab noch nie gehört, dass jemand nach einer Sanierung auf einmal mehr Grundsteuer zahlen mussteDas kann schon passieren, aber tatsächlich nur wenn auch ein Bauantrag für die Maßnahmen gestellt werden muss und wenn die Sanierungsmaßnahme gravierend genug sind. Die Grenzen bis zur Wertfortschreibung sind doch recht hoch.Ähnliche Themen