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ᐅ Nachträgliche Forderung von Sicherheiten durch Bank?


Erstellt am: 02.04.18 13:13

Payday04.04.18 19:26
toxicmolotow schrieb:


Stichwort: "Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse"

Damit ist nicht nur Einkommen, sondern auch Bestandsvermögen, sprich z.B. auch Immobilien gemeint.
was ist denn eine wesentliche Verschlechterung der vermögensverhältnisse? selbst wenn alle im Haus hartz 4 beziehen wird die Bank nichts mitbekommen, solange die rate pünktlich kommt. ein kündigungsgrund wird das auch kaum sein, da die Bank diese wesentliche Verschlechterung nicht belegen kann. der Kreditnehmer legt einfach seine belege über die pünktliche Zahlung vor und sagt, das sich wesentlich nichts verschlechtert hat. Thema durch.
ansonsten könnte die Bank jeden aus nen Haus rausholen...
Caspar202004.04.18 20:02
Payday schrieb:
was ist denn eine wesentliche Verschlechterung der vermögensverhältnisse?

Wenn die wert der zugrundeliegende Immobilie so in den Keller geht, das die selbst unter Verwertung der Sicherheit an sich, nicht mehr die Restschulden deckt. Leitet sich aus Baugesetzbuch 490 ab.

Klar Hartz 4 allein reicht nicht; solange du die Raten bedienst. Aber wenn die Immobilie im Wert fällt und du nen recht hohen Beleihungsauslauf hast sieht die Nummer ganz anders aus. Dann sieht die Welt ganz anders aus.
Caspar202004.04.18 20:19
Ich glaube zwar nicht das in den nächsten Jahren der Immobilie Markt in Deutschland flächendeckend einbricht; aber wenn es kommt, wird es für die vollfinanzierungen und darüber hinaus spannend.

Seitdem Banken mit basel und anderem regulatorischen Käse beglückt werden, haben die das im Fall der Fälle automatisch auf dem Schirm.
toxicmolotof04.04.18 21:26


Eine wesentliche Verschlechterung Muss, wie schon gesagt, nicht die Einkünfte betreffen. Es kann auch das Vermögen betreffen.

Und hier eben den Marktwert des Hauses (oder auch sonstiger Vermögen, z.B. Wertpapiere, Aktien o.ä.) sofern es sich um einen wesentlicher Bestandteil des Gesamtvermögens handelt.

Wenn dein Vermögen z.B. 600.000 Euro Sind, davon 500.000 Euro das Haus sind, und jetzt der Marktwert um 20% einbricht, dann kannst du mit dem sonstigen Vermögen noch gerade so den Wertverlust ausgleichen.

Bei 30% würde ich dann von wesentlich sprechen.

"Wesentliche Vermögensverschlecherung" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, Prozentsätze findet man in der Literatur nicht. Aber ich würde sagen: Wenn es nicht nur vorübergehend zu einem spürbaren Wertverlust des Gesamtvermögens kommt und eine sofortige Rückzahlung (durch Liquidation des Gesamtvermögens) nicht mehr gewährleistet ist.

Und ob die Bank das mitbekommt oder nicht... der Kreditnehmer ist verpflichtet dies mitzuteilen wenn dem so ist.

Und @TE
Du brauchst die Verträge nicht lesen. Das wird bei jedem üblichen Kreditvertrag oder den AGBs einer in Deutschland tätigen Bank stehen. Die Mühe kannst du dir sparen.
toxicmolotof04.04.18 21:28
Caspar2020 schrieb:
Seitdem Banken mit basel und anderem regulatorischen Käse beglückt werden,...

Da schreibe ich gerade eine Thesis drüber. Über den regulatorischen Käse.
Payday06.04.18 08:20
und wie soll die zusätzliche Sicherheit aussehen, wenn in ganz Deutschland plötzlich alle Häuser nur noch die Hälfte wert sind?! hohe beleihungswarte und dicke aktienpakete passen nicht so zusammen. mag ja den einen oder anderen geben, die Masse ist aber quasi pleite und kann keine zusätzlichen Sicherheiten anbieten. bürgen und co werden sich meistens auch nicht finden (wollen). also müßten die Banken quasi die Häuser zwangsversteigern, was den Verlust wahrscheinlich sogar noch erhöht.
Fazit: bei einen massenhaften Wertverlust wird sehr wahrscheinlich genau gar nichts passieren, da die sichere bezahlte rate besser ist als der immense Verlust über den verkauf.
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