ᐅ Nachfinanzierung für Grunderwerbsteuer
Erstellt am: 07.07.18 07:42
Bieber0815 schrieb:
Ja, es ist richtig, bei zusammenhängenden Geschäften Grundstück+Hausbau wird die Gesamtsumme zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Auch dann, wenn verschiedene Vertragspartner Grundstück und Hausbau bieten.Eine kurze Zwischenfrage...
Ich habe immer gedacht bei Bestandsimmobilien und Bauträger (Grundstück+Haus) fallen auf den Gesamtwert die Grunderwerbsteuer an.
Jetzt deute ich das so, dass IMMER wenn man ein Haus auf ein Grundstück baut diese anfallen?
C
Caspar202008.07.18 08:59M4rvin schrieb:
Jetzt deute ich das so, dass IMMER wenn man ein Haus auf ein Grundstück baut diese anfallen?Nein.Der Schlüsselpunkt ist
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